Staatsanwaltschaft Leipzig
Strafvollstreckungsverfahren gegen Florian Heinreich – Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
281 Js 26990/19
In einem Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig, Az: 281 Js 26990/19, gegen Florian Heinrich, geb. am 12.04.1978 wegen Betruges in 46 Fällen und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 28 Fällen durch Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 04.05.2021 nach den von dem Gericht getroffenen Feststellungen aus den von dem Verurteilten begangenen Taten ein Anspruch auf Wertersatz für die Tatverletzten entstanden.
Der Verurteilte beging die Taten im Zeitraum vom 09.10.2016 bis 05.11.2018. Es handelt sich hierbei meistens um private, sowie geschäftliche Betrugsstraftaten, bei welchen er jeweils Willen zu Vertragserfüllungen verschiedener Art vortäuschte, zu welcher es in den abgeurteilten Fällen jedoch nicht kam.
Soweit Arbeitsentgelt vorenthalten oder veruntreut wurde, führte er Arbeitgeberanteile bei der Bezahlung der gesetzlichen Pflichtversicherungen nicht ab. Die betraf vor allem die Anteile der Arbeitnehmer M. Blukott, J. Boeck, Z. Nagy, T. Schneider, P. Schuif, I. Demirci, Y. Demirci, A. Himmer und G. Lindner zum Nachteil der u.g. Versicherungen.
Drei weiteren Arbeitnehmern (s.u.) blieb der Verurteilte Arbeitsentgelt schuldig.
Dadurch entstanden den nachfolgenden Tatverletzten entsprechende Schäden:
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J. Bohne |
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Nutzfahrzeuge Bauer (Inh. W. Bauer) |
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Claas Württemberg GmbH |
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S. Riethmüller (Arbeitnehmerin) |
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N. Riethmüller (Arbeitnehmer) |
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S. Löffler (Arbeitnehmerin) |
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Autohaus Seeger GmbH & Co. KG |
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Rechtsanwälte Dierberger & Schuster |
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H. Reschka |
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AKB Bau GmbH |
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Elektro-Momber (Inh. C. Kühnapfel) |
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Degener Verlag GmbH |
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Werbeagentur Wurzen |
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Autohaus Krause GmbH |
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Fahrzeugvermietung Kaiser (Inh. C. Kaiser) |
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Com:Plott Werbetechnik (Inh. A. Fiedler) |
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Geißler GmbH |
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Bußtouristik Klaus Neuß GmbH |
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EUROGRAVIS Nederland (Inh. R. Volkavicius) |
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AGT Busvermietung |
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CTN Deine Fahrervermittlung (Inh. C. Teetz) |
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Dr. W. Heer |
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Autohaus Neuffer GmbH |
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Möbelhaus Höffner GmbH & Co. KG |
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AOK Plus Krankenkasse |
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AOK Bayern |
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Barmer |
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Techniker Krankenkasse |
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AOK Nordost |
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Bahn-BKK |
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DAK Gesundheit |
Um dem Verurteilten das aus den Straftaten zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat das Gericht die Einziehung des Wertes des Erlangten in Höhe von insgesamt 211.224,42 EUR gegen den Verurteilten angeordnet. Bei dem Verurteilten wurden bereits Vermögenswerte gesichert.
Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche unter Angabe der konkreten Anspruchshöhe anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459k Abs. 5 StPO).
Eine Erlösverteilung durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der eventuell beigetriebene Wertersatzbetrag im Eigentum des Staates.
Es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen, da eine vorzeitige Entschädigung nicht möglich ist. Der Staatsanwaltschaft ist es zudem nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.
Leipzig, den 29.07.2024
Köhler, Rechtspfleger
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