Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren der Formblitz GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren der Formblitz GmbH eingeleitet

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 19. Juli 2024 eine wichtige Entscheidung im Insolvenzverfahren der Formblitz GmbH getroffen. Unter dem Aktenzeichen 36f IN 4789/24 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Formblitz GmbH angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern.

Die Formblitz GmbH, ansässig in der Potsdamer Straße 131, 10783 Berlin, wird durch ihren Geschäftsführer Oliver Schwarz vertreten. Die Gesellschaft hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen gestellt.
Bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Benedikt de Bruyn bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Budapester Straße 35, 10787 Berlin. Herr Dr. de Bruyn ist telefonisch unter +49 30 123456789 erreichbar. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle Verfügungen der Formblitz GmbH über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies soll gewährleisten, dass das Vermögen der Gesellschaft im Interesse der Gläubiger gesichert wird.
Anweisungen für Drittschuldner

Den Schuldnern der Formblitz GmbH (Drittschuldnern) wird verboten, Zahlungen direkt an die Formblitz GmbH zu leisten. Stattdessen sollen alle Zahlungen nur noch unter Beachtung der Anordnung an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).

Die Beschwerde muss schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts erfolgen. Alternativ kann die Beschwerde vor jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.
Hinweis zur elektronischen Kommunikation

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Diese Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Diese Anordnung des Amtsgerichts Charlottenburg ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung der Vermögenswerte der Formblitz GmbH und zur Vorbereitung einer geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Weitere Entwicklungen in diesem Verfahren werden aufmerksam verfolgt, da sie bedeutende Auswirkungen auf die finanzielle Zukunft des Unternehmens und seiner Gläubiger haben könnten.

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