Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren eröffnet: Gröner Verwaltungs GmbH in finanziellen Schwierigkeiten

Insolvenzverfahren eröffnet: Gröner Verwaltungs GmbH in finanziellen Schwierigkeiten

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SimonMichaelHill (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 36g IN 4154/24

In einem schwerwiegenden Schritt hat das Amtsgericht Charlottenburg ein Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Gröner Verwaltungs GmbH eingeleitet. Das Unternehmen, ansässig in der Bismarckstraße 79, 10627 Berlin, wird gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Ulf Graichen und Christoph Gröner. Im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ist die Firma unter der Nummer HRB 130519 eingetragen.

Am 11. Juli 2024, um 13:00 Uhr, wurde durch das Gericht beschlossen, Maßnahmen zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu ergreifen. Diese Maßnahmen umfassen die Untersagung von Zwangsvollstreckungen und die Einstellung bereits begonnener Maßnahmen, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin, bestellt. Ab sofort sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten. Hierzu gehört die Prüfung, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken kann (§ 22 Abs. 1 InsO). Dr. Hackländer ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zudem kann er Sonderkonten eröffnen, um diese Gelder zu verwalten.

Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Den Schuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie sollen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm alle notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder deren Zustellung. Erfolgt die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung, beginnt die Frist nach zwei Tagen.

Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder kann zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Sie muss von dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die angefochtene Entscheidung sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten.

Diese Maßnahme unterstreicht die ernste finanzielle Lage der Gröner Verwaltungs GmbH und dient dem Schutz der Gläubiger. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Restrukturierung möglich ist oder das Unternehmen zerschlagen wird.

Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 11.07.2024

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