Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren eröffnet: Vorläufige Verwaltung für Kühn Email GmbH angeordnet

Insolvenzverfahren eröffnet: Vorläufige Verwaltung für Kühn Email GmbH angeordnet

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Ratfink1973 (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Chemnitz hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühn Email GmbH eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen, ansässig in der Bahnhofstraße 11, 08344 Grünhain-Beierfeld, wird von der Geschäftsführerin Annett Bretschneider vertreten.
Gerichtlicher Beschluss im Detail

In einem wichtigen Beschluss zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse hat das Amtsgericht Chemnitz folgende Maßnahmen ergriffen:

Vorläufige Insolvenzverwaltung: Um die Insolvenzmasse zu sichern, wurde am 31. Mai 2024 um 09:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Henry Girbig, Ulmenstraße 14, 09112 Chemnitz, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Herr Girbig ist erreichbar unter der Telefonnummer 0371 382260 und per Telefax unter 0371 3822623.

Beschränkung der Verfügungen: Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO.

Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters: Der vorläufige Insolvenzverwalter überwacht die Unternehmensführung und sichert das Vermögen im Interesse der Gläubiger.

Besitznahme und Kontoführung: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, das Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen auf ein Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben unberührt.

Leistungen der Drittschuldner: Zahlungen dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter geleistet werden, es sei denn, er stimmt anderen Leistungen zu.

Betretungs- und Auskunftsrechte: Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume der Schuldnerin betreten und Nachforschungen anstellen. Er ist berechtigt, Auskünfte von Behörden und anderen relevanten Stellen einzuholen, um seine Aufgaben zu erfüllen (§ 22 Abs. 3 InsO).

Pflichten der Schuldnerin: Die Schuldnerin muss dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere gewähren und alle erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).

Bedeutung des Beschlusses

Dieser Beschluss des Amtsgerichts Chemnitz markiert einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren der Kühn Email GmbH. Die angeordneten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Vermögen des Unternehmens geschützt wird und eine geordnete Abwicklung des Verfahrens möglich ist.

Die Bestellung von Rechtsanwalt Henry Girbig als vorläufiger Insolvenzverwalter gewährleistet eine professionelle und sorgfältige Verwaltung der Insolvenzmasse. Die kommenden Wochen und Monate werden entscheidend dafür sein, wie sich das Verfahren weiterentwickelt und welche Maßnahmen zur Restrukturierung oder Abwicklung des Unternehmens ergriffen werden.
Ausblick

Gläubiger und andere betroffene Parteien sollten sich zeitnah über ihre Rechte und Pflichten informieren und können sich bei Fragen an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Das Gericht und der vorläufige Insolvenzverwalter arbeiten eng zusammen, um eine faire und effiziente Lösung für alle Beteiligten zu finden.

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