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Staatsanwaltschaft Lörrach

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Staatsanwaltschaft Lörrach

652 VRs 84 Js 7052/​18

Die Staatsanwaltschaft Freiburg – Zweigstelle Lörrach – führt unter dem AZ: 652 VRs 84 Js 7052/​18 ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Samara-Adreea Gheorghe die durch Strafbefehl des Amtsgericht Lörrach verurteilt wurde. Bei der Verurteilten wurde beim Tatzeitpunkt ein 10,- CHF-Geldschein – der einen Gegenwert von 8,08 € hatte – und ein 5,- € Geldschein gefunden. Dieses Geld wurde rechtskräftig gem. § 73 a StGB eingezogen.

Die jeweils Verletzten können daher binnen einer Frist von sechs Monaten ab Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Lörrach zu dem o.g. Aktenzeichen ihre Ansprüche anmelden. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459j Abs. 1 StPO). Auch nach Ablauf der Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Entschädigung erhalten. Allerdings muss dann ein vollstreckbarer Titel vorgelegt werden, aus dem sich der Entschädigungsanspruch ergibt (§ 459j Abs. 5 StPO). Eine Rückübertragung oder Herausgabe durch die Staatsanwaltschaft kann frühestens sechs Monate nach Veröffentlichung dieser Mitteilung erfolgen. Werden Ansprüche nicht geltend gemacht, verbleibt der Einziehungsgegenstand im Eigentum des Staates. Bitte haben Sie Verständnis, dass es der Staatsanwaltschaft über diese Bekanntmachung hinaus nicht erlaubt ist, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie daher von schriftlichen oder mündlichen Anfragen ab und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Rechtsanwalt beraten.

 

 

Hinweis:

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