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Digital Services Act

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Buffik (CC0), Pixabay

Der Digital Services Act (DSA) wird in Kürze auch in Deutschland eingeführt. Als EU-Richtlinie stärkt er die Rechte von Internetnutzern, insbesondere in Bezug auf soziale Netzwerke und Handelsplattformen. Ab dem 17. Februar treten strengere Regelungen in Kraft, die Betreiber verpflichten, gegen Falschinformationen und Hassrede vorzugehen.

Kernpunkte des DSA sind Sorgfaltspflichten und Transparenz. Nutzer sollen effektiver gegen Desinformation, Hassrede und Produktfälschungen vorgehen können. Die betroffenen Plattformen umfassen Online-Marktplätze, soziale Netzwerke, Online-Suchmaschinen, App-Stores, Reise- und Unterkunftsplattformen sowie Content-Sharing-Plattformen.

Der DSA reguliert unter anderem manipulative Algorithmen, illegalen Handel sowie Datennutzung und -weitergabe in Netzwerken. Susanne Dehmel vom IT-Branchenverband Bitkom bewertet die Regelungen grundsätzlich positiv, sieht jedoch Umsetzungsfragen und einen erheblichen Aufwand für Unternehmen.

Änderungen beinhalten das Recht für Nutzer, zu erfahren, wie ihre Daten genutzt werden. Die Verwendung persönlicher und sensibler Daten für zielgerichtete Werbung wird eingeschränkt. Nutzer erhalten erweiterte Widerspruchsmöglichkeiten, und das Beschwerdemanagement wird verbessert.

Seit 2023 werden die größten Online-Unternehmen direkt von der EU-Kommission überwacht. Staatliche Anlaufstellen für Beschwerden im Verbraucherschutz existieren auf europäischer und nationaler Ebene. In Deutschland können Verbraucher sich an örtliche Polizeibehörden oder Onlinewachen wenden. Der DSA zeigt auf EU-Ebene bereits Wirkung, indem die Europäische Kommission im Januar große Online-Dienste wegen Verstößen gegen EU-Vorschriften verwarnte.

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