Start Europa Verbot von Greenwashing in der Werbung

Verbot von Greenwashing in der Werbung

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OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay

Die EU hat beschlossen, Greenwashing in der Werbung zu verbieten. Zukünftig dürfen Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ und „biologisch abbaubar“ nicht mehr ohne Nachweis auf Produkten erscheinen. Das EU-Parlament verabschiedete ein Gesetz, das irreführende Umweltaussagen untersagt, um Schluss mit der Werbung für vermeintlich umweltfreundliche Produkte zu machen, so die Vorsitzende des Verbraucherschutzausschusses, Anna Cavazzini (Grüne). Das Gesetz gegen Greenwashing soll Verbrauchern ermöglichen, die Nachhaltigkeit von Produkten leichter zu vergleichen.

Nur noch von Behörden oder anerkannten Zertifizierungsstellen vergebene Nachhaltigkeitslabel werden künftig erlaubt sein. Unternehmen dürfen keine eigenen Umweltlogos ohne Zertifizierung mehr auf ihren Produkten verwenden. Jedes Produkt soll außerdem einen Hinweis zur Garantiedauer erhalten, wobei Garantien über zwei Jahre hinaus zusätzlich gekennzeichnet werden müssen.

Das Ziel ist es, Verbraucher dazu zu bewegen, langlebige und reparierbare Produkte zu wählen. Derzeit laufen Trilog-Verhandlungen über ein weiteres Gesetz zum „Recht auf Reparatur“. Das Greenwashing-Verbot wurde vom EU-Parlament mit 593 Stimmen bei 21 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen verabschiedet. Die EU-Länder müssen im Rat noch formell zustimmen, bevor sie zwei Jahre Zeit haben, die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.

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