Dark Mode Light Mode

Staatsanwaltschaft Gera

qimono / Pixabay

Staatsanwaltschaft Gera

Benachrichtigung der Verletzten über die Einziehung
von Wertersatz und die Möglichkeit der Entschädigung (§ 459i StPO)

111 Js 18563/​15

Mit Entscheidung des Landgerichts Gera vom 26.03.2018, AZ 111 Js 18563/​15 wurde die Einziehung von Wertersatz gemäß 73 c StGB in Höhe von 56.846,02 Euro angeordnet. Bislang wurden Teilbeträge beigetrieben. Der Einziehungsanordnung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die Verurteilten Naumann und Kuhnt, ehem. Cruz-Velazquez drangen im Zeitraum von Juli 2013 bis Juli 2015 in 18 landwirtschaftliche Betriebe im Raum Ostthüringen und Sachsen ein und entwendeten Bargeld. Sie hinterließen jeweils erhebliche Sachschäden.

Diese Mitteilung erfolgt, um den Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte auf Entschädigung geltend zu machen. Hierzu melden Sie Ihre Ansprüche bitte binnen sechs Monaten nach Zugang dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Gera an. Die Anmeldung ist innerhalb dieser Frist formlos möglich und kostenfrei (§ 459k Abs. 1 StPO). Bei der Anmeldung ist das Aktenzeichen 111 Js 18563/​15 anzugeben. Bitte beachten Sie die Hinweise zum weiteren Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Diese können Sie auf der offiziellen Webseite der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft abrufen unter:

https:/​/​staatsanwaltschaften.thueringen.de/​media/​tmmjv_​staatsanwaltschaft/​Themen/​Geschaedigte/​geschaedigtenmitteilung_​wertersatzeinziehung.pdf.

Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen Sie sich ggf. anwaltlich beraten.

 

Add a comment Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Trier

Next Post

Staatsanwaltschaft Cottbus