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Verbraucherzentrale fordert

cheskapoondesignstudio (CC0), Pixabay

Der Schutz von Verbraucher:innen, die auf professionelle ambulante Pflegedienstleister angewiesen sind, ist unzureichend. Es gibt derzeit keine gerechten gesetzlichen Regelungen für Verträge zwischen Pflege- und Betreuungsdiensten und Pflegebedürftigen. Ein Rechtsgutachten, das vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) veröffentlicht wurde, liefert konkrete Vorschläge für Abhilfe.

„Die meisten Pflegebedürftigen möchten zu Hause gepflegt und versorgt werden. Da Angehörige dies oft nicht leisten können, sind Pflegebedürftige häufig auf professionelle Hilfe angewiesen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Verträge mit ambulanten Pflegediensten sind oft komplex und schwer verständlich, sowohl für Pflegende als auch für Angehörige. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen für solche Verträge sind oft nicht verbraucherfreundlich. Aus unserer Beratungstätigkeit in den Verbraucherzentralen wissen wir: Pflegeleistungen werden einfach geändert, Preise kurzfristig erhöht oder im schlimmsten Fall wird der Pflegevertrag kurzfristig gekündigt. Das kann und darf so nicht weitergehen. Es geht schließlich oft um lebensnotwendige Versorgung.“

Der vzbv fordert mehr Verbraucherschutz in den Verträgen zwischen Pflegebedürftigen und ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten. Dazu gehören verständliche und detaillierte Informationen zu geplanten Leistungen und Kosten sowie Regelungen zu nachträglichen Vertragsanpassungen und Entgelterhöhungen. Anbieterseitige Kündigungen sollten nur in engen Ausnahmefällen mit einer Frist von drei Monaten und entsprechender Begründung möglich sein.

Zudem sollten Pflegedienste verpflichtet werden, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen und darauf in ihren Verträgen hinzuweisen. Oftmals sind Pflegebedürftige aufgrund von Pflegebedürftigkeit, Alter oder Behinderungen nicht in der Lage, einen langwierigen Gerichtsprozess anzustreben. Eine außergerichtliche Streitbeilegung kann eine alternative und zugängliche Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Rechte sein.

Es ist auch notwendig, unabhängige und niedrigschwellige Beratungsangebote zum Pflegerecht und zum Pflegevertragsrecht auszubauen, damit Betroffene ihre Rechte kennen und effektiv durchsetzen können. Zusätzlich ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Aufsichtsbehörden der Länder eine größere Verantwortung für den ambulanten Bereich übernehmen.

Ein Rechtsgutachten des Zentrums für Sozialforschung in Halle, erstellt von den Sozial- und Arbeitsrechtsexperten Prof. Wolfhard Kohte und Dr. Cathleen Rabe-Rosendahl im Auftrag des vzbv, liefert konkrete Verbesserungsvorschläge. „Im stationären Bereich gibt es solche Regelungen bereits seit über zehn Jahren. Es ist an der Zeit, dasselbe für die ambulante Pflege umzusetzen“, so Pop. „Um den Unternehmen auf Augenhöhe zu begegnen und durchsetzbare, einklagbare Rechte zu erhalten, benötigen Pflegebedürftige faire Verbraucherverträge.“

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