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Green Wood International AG / treeme: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt hinsichtlich des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „treeme“ durch die Green Wood International AG
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Green Wood International AG / treeme: Anhaltspunkte für fehlenden Prospekt hinsichtlich des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „treeme“ durch die Green Wood International AG

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Wood International AG, Rorschach/CH in Deutschland unter der Bezeichnung treeme eine Vermögensanlage in Form von sogenannten „schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an Paulownia Bäumen“ öffentlich anbietet. Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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