Staatsanwaltschaft Hildesheim
Benachrichtigung gemäß § 111l StPO über die Sicherung von Vermögenswerten
NZS 21 Js 24554/21 – 05.08.2021
Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen L. D. Keßler.
Dem Verfahren liegt folgender ermittelter Sachverhalt zugrunde:
Auf dem Konto der Beschuldigten bei der N26 Bank GmbH mit der IBAN DE56100110012625681524 sind folgende Beträge eingegangen:
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am 25.06.2021 900,00 € der Zeugin Schmitz |
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am 29.06.2021 1.300,00 € des Zeugen Isidoro |
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am 30.06.2021 820,00 € der Zeugin Fassbender |
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am 30.06.2021 700,00 € des Zeugen Kalle |
Am 30.06.2021 wurde ein Betrag in Höhe von 1.000,00 € unmittelbar auf ein Konto in Litauen weitergeleitet.
Die Beschuldigte hat im Rahmen einer Selbstanzeige angegeben, im Internet ein Jobangebot angenommen und im Rahmen dieser Tätigkeit ein „Demo-Konto“ bei der N26 Bank eröffnet zu haben.
Die im Rahmen der Kontoeröffnung angegebene Mobilfunknummer ist nicht auf die Beschuldigte registriert. Es ist davon auszugehen, dass unbekannte Täter das Konto zu betrügerischen Zwecken nutzen.
Es besteht somit der dringende Verdacht, dass die auf dem Konto der Beschuldigten empfangenen Gelder inkriminierter Herkunft sind.
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ist den vorstehenden Geschädigten (weitere Personendaten unbekannt) ein Anspruch auf Rückgewähr dessen entstanden, was d. Beschuldigte zu Unrecht erlangt hat.
Um das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:
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Bankkonto mit der IBAN DE56100110012625681524 bei der N26 Bank Gmbh mit einem Kontoguthaben in Höhe von 2.630,10 €. |
Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) werden die Geschädigten hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme benachrichtigt.
Gleichzeitig werden die Geschädigten aufgefordert, alsbald nach Kenntnisnahme dieser Mitteilung zu erklären, ob sie Ansprüche auf Entschädigung aus dem vorstehend bezeichneten gesicherten Gegenstand geltend machen.
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
Salgmann
Rechtspfleger