Datum: 28.02.2019
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 16. November 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Elanix Biotechnologies AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Elanix Biotechnologies AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Der Bescheid ist bestandkräftig.