Datum: 14.01.2019
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 31. August 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Fritz Nols AG hat am 10. September 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.