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Fritz Nols AG – Ordnungsgeld

Datum: 14.01.2019

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 31. August 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fritz Nols AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fritz Nols AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Fritz Nols AG hat am 10. September 2018 gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

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