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IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – Verlustanteile steigen

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IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH & Co. geschlossene Investment-KG (vormals: IWH Projektentwicklungsfonds Deutschland GmbH & Co. geschlossene Investment-KG)

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

A. Aktiva

Vorjahr
Investmentanlagevermögen
1. Beteiligungen 12.500,00 12.500,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 423,80 790,20
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 750,00 750,00
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 161.298,93 111.905,47
174.972,73 125.945,67

B. Passiva

1. Rückstellungen 12.055,00 7.519,76
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen 67.357,66 81.618,14
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 35.015,01 24.065,01
b) Andere 48.045,06 242,76
83.060,07 24.307,77
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile des persönlich haftenden Gesellschafters 0,00 0,00
b) Kapitalanteile der Kommanditisten
aa) Kapitalkonto I 100,00 100,00
bb) Kapitalkonto II 900,00 900,00
cc) Kapitalkonto V -162.298,93 -112.905,47
-161.298,93 -111.905,47
c) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 161.298,93 111.905,47
d) Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung 0,00 0,00
0,00 0,00
5. Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile 12.500,00 12.500,00
174.972,73 125.945,67

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017

1.1.-31.12.2017 11.4.- 31.12.2016
Investmenttätigkeit
1. Erträge
Sonstige betriebliche Erträge 2.979,76 0,00
2.979,76 0,00
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung 11.020,00 9.552,80
b) Verwahrstellenvergütung 20.230,00 23.700,84
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 17.601,53 4.470,00
d) Sonstige Aufwendungen 3.521,69 62.681,83
Summe Aufwendungen 52.373,22 100.405,47
3. Ordentlicher Nettoertrag -49.393,46 -100.405,47
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -49.393,46 -100.405,47
5. Zeitwertänderungen
a) Erträge aus der Neubewertung 0,00 0,00
b) Aufwendungen aus der Neubewertung 0,00 0,00
Summe nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 0,00 0,00
6. Ergebnis des Geschäftsjahres -49.393,46 -100.405,47

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

A. Allgemeine Angaben

Die IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH & Co. geschlossene Investment-KG mit Sitz in Hamburg wird im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nummer HRA 120251 geführt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des KAGB, der KARBV sowie den einschlägigen Vorschriften des HGB aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Beteiligung wird mit dem Verkehrswert bilanziert.

Barmittel und Barmitteläquivalente werden zu ihrem Nennwert bewertet.

Der Rechnungsabgrenzungsposten ist mit dem Verkehrswert angesetzt.

Das Eigenkapital wird entsprechend den Vorschriften der § 21 Abs. 4 KARBV und § 264c Abs. 2 HGB sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrages ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus der Anlage 1 zum Anhang ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 35 (Vorjahr: T€ 24). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 12,5 (Vorjahr: T€ 12,5).

Sämtliche ausgewiesene Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2017 in Höhe von T€ 161 (Vorjahr: T€ 112) bilanziell überschuldet, was auf die Initialisierungskosten des Fonds im Rahmen der Gründung der Gesellschaft und Einwerbung des Eigen- und Fremdkapitals zurückzuführen ist. Es handelt sich hierbei um planmäßige Anlaufverluste. In Abstimmung mit der Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH beabsichtigt die geschäftsführende Kommanditistin die Gesellschaft im Rahmen einer Anwachsung aufzulösen und zu beenden.

Zum 31.12.2017 liegen Kommanditbeteiligungen in Höhe von T€ 1,0 (Vorjahr: T€ 1,0) vor. Eine € 1.000,00 Beteiligung hat einen Wert in Höhe von T€ -161,3 (Vorjahr: T € 111,9 und entspricht somit -16.129,89% (Vorjahr: -11.190,55%) der Kommanditbeteiligung.

Die Verwendungsrechnung ergibt sich wie folgt:

1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -49.393,46
2. Belastung auf Kapitalkonten 49.393,46
3. Bilanzgewinn 0,00

Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 2 KAGB i. V. m. 264c Abs. 4 Satz 2 HGB wurde ein Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile in Höhe von T€ 12,5 (Vorjahr: T€ 12,5) gebildet. Die Bildung erfolgte über das Kapitalkonto V.

Die Kapitalkonten haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Kapitalanteile der Komplementärin Kapitalanteile der Kommanditisten Gesamt
Kapitalkonto I
– Stand 01.01.2017 0,00 100,00 100,00
– Kapitalerhöhung 0,00 0,00 0,00
– Stand 31.12.2017 0,00 100,00 100,00
Kapitalkonto II
– Stand 01.01.2017 0,00 900,00 900,00
– Kapitalerhöhung 0,00 0,00 0,00
– Stand 31.12.2017 0,00 900,00 900,00
Kapitalkonto V
– Stand 01.01.2017 0,00 -112.905,47 -112.905,47
– realisiertes Ergebnis 2017 0,00 -49.393,46 -49.393,46
– Stand 31.12.2017 0,00 -162.298,93 -162.298,93
Summe Kapitalkonten 0,00 -161.298,93 -161.298,93

Der Wert des bilanziellen Eigenkapitals (Entwicklungsrechnung) hat sich wie folgt entwickelt:

Wert des Eigenkapitals am Anfang des Geschäftsjahres -111.905,47
Zwischenentnahmen 0,00
Mittelzufluss (netto)
Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00
realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -49.393,46
Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung 0,00
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres -161.298,93

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Rechtsberatung (T€ 1,7; Vorjahr: T€ 61,6).

E. Vermögensaufstellung

Die Vermögensaufstellung nach § 271 KAGB ist der Anlage 2 zum Anhang zu entnehmen.

F. Sonstige Angaben

Hinsichtlich folgender Angaben wird auf die Ausführungen im Lagebericht verwiesen:

— Vergütungen an Mitarbeiter der KVG,

— Vergütungen an Risktaker der KVG,

— Änderungen im Verkaufsprospekt,

— Angaben zum Liquiditätsmanagement sowie zum Risikomanagementsystem,

— Aussagen zum Umfang des Leverage.

 

Hamburg

IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH
(Komplementärin)

Michael Bohne

Thomas Böcher

 

Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
(Kapitalverwaltungsgesellschaft)

Dr. Volker Simmering

Markus Eschner

Uwe Hamann

Entwicklung der Beteiligungen zum 31. Dezember 2017

Anschaffungskosten
Stand am 1.1.2017 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2017
Beteiligungen 12.500,00 0,00 0,00 12.500,00
Ergebnisse aus Verkehrswertbewertung
Stand am 1.1.2017 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2017
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Buchwerte
31.12.2017 31.12.2016
Beteiligungen 12.500,00 12.500,00

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2017 nach § 271 KAGB

Nennbetrag oder Zahl Kurs Kurswert = Buchwert Anteil des Vermögensposten
%
Vermögensposten Art Vorjahr: € Vorjahr: € Vorjahr: %
Beteiligungen Beteiligung an Kapitalgesellschaften 25.000,00 n/a 12.500,00 -7,75
25.000,00 (n/a) 12.500,00 -11,17
Barmittel und Barmitteläquivalente Girokontenguthaben 423,80 n/a 423,80 -0,26
790,20 (n/a) 790,20 -0,71
Aktive Rechnungsabgrenzung Rechnungsabgrenzungsposten 750,00 n/a 750,00 -0,46
750,00 (n/a) 750,00 -0,67
Rückstellungen Rückstellungen -12.055,00 n/a -12.055,00 7,47
-7.519,76 (n/a) -7.519,76 6,72
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten -67.357,66 n/a -67.357,66 41,77
-81.618,14 (n/a) -81.618,14 72,94
Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten -83.060,07 n/a -83.060,07 51,49
-24.307,77 (n/a) -24.307,77 21,72
Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile Ausleichsposten für aktivierte eigene Anteile -12.500,00 n/a -12.500,00 7,75
-12.500,00 (n/a) -12.500,00 11,17
-148.798,93 -161.298,93 100,00
-99.405,47 -111.905,47 (100,00)

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

der IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

1. Grundlagen des Unternehmens

1.1. Geschäftsmodell

Die IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – vor Umfirmierung: IWH Projektentwicklungsfonds Deutschland GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – (kurz: Gesellschaft, Spezial-AIF oder IWH Finanzierungsfonds) ist eine vermögensverwaltende geschlossene Investment-Kommanditgesellschaft. Sie ist ein durch die Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (kurz: Paribus KVG), fremdverwalteter geschlossener Spezial-AIF für professionelle und semi-professionelle Investoren nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Die Gesellschaft wurde am 11. April 2016 errichtet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 27. April 2016. Der Gründungs-Gesellschaftsvertrag datiert vom 30. Mai 2016 und liegt aktuell in der Fassung vom 16. Oktober 2017 vor. Eingetragene Geschäftsanschrift ist Königstraße 28, 22767 Hamburg. Die Änderung der Firmierung wurde am 14. Dezember 2017 in das Handelsregister eingetragen.

Mit Schreiben vom 8. Juni 2016 wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Vertrieb von Anteilen an dem Spezial-AIF genehmigt. Am 28. Oktober 2016 wurden der BaFin geplante Änderungen mitgeteilt und die entsprechend geänderte Vertriebsdokumentation, insbesondere das Informationsdokument inklusive den Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag angezeigt. Am 16. Oktober 2017 wurden der BaFin erneut geplante Änderungen mitgeteilt und die entsprechend geänderte Vertriebsdokumentation, insbesondere das Informationsdokument inklusive den Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag angezeigt. Die Dokumentation wird seit dem 18. November 2017 verwendet. Am 22. Dezember 2017 wurden der BaFin die wesentlichen Anlegerinformationen, die aufgrund einer entsprechend anzuwenden Regelung der MIFID ab 2018 auch für im Vertrieb befindliche Spezial-AIF zu verwenden sind, angezeigt.

Das Geschäftsmodell des Spezial-AIF sieht ein Kommanditkapital in Höhe von insgesamt TEUR 30.000 vor. Es kann im Ermessen der geschäftsführenden Kommanditistin auf bis zu TEUR 50.000 erhöht werden. Das Kapital soll planmäßig durch Aufnahme von Investoren am Beteiligungsmarkt öffentlich platziert werden, wobei der Mindestbeteiligungsbetrag TEUR 2.000 beträgt. Platziertes Eigenkapital soll sodann i.H.v. 10 % der Nominaleinlage (Pflichteinlage) zeitnah und i.H.v. 90% (Kapitalrücklage) nach Aufforderung durch die geschäftsführende Kommanditistin durch die jeweiligen Investoren in die Gesellschaft eingezahlt werden.

Sollten bis zum 30. Juni 2018 weniger als TEUR 10.000 platziert sein, kann die geschäftsführende Kommanditistin die Auflösung und Rückabwicklung der Gesellschaft beschließen. In Abstimmung mit der Paribus KVG beabsichtigt die geschäftsführende Kommanditistin die Auflösung und Rückabwicklung der Gesellschaft zu beschließen, da bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes kein Kapital am Beteiligungsmarkt platziert werden konnte und auch kurzfristig keine potentiellen Investoren erwartet werden. Details der Umsetzung der Auflösung der Gesellschaft / Rückabwicklung des Beteiligungsangebotes werden aktuell durch Paribus KVG geprüft.

Die Gesellschaft investiert mittelbar über Beteiligungen an weiteren Gesellschaften in Immobilien-Projektentwicklungen in Deutschland. Diese Immobilien-Projektentwicklungen werden auf der Ebene von entsprechenden Objektgesellschaften von externen Projektentwicklern durchgeführt. Die

Investitionen der Gesellschaft erfolgen auf der Basis von einzuhaltenden Investitionskriterien, die in den Anlagebedingungen und im Gesellschaftsvertrag fixiert sind. Die Investitionen der Gesellschaft erfolgen in Form von Beteiligungen an den Objektgesellschaften als typischer stiller Gesellschafter. Die Gesellschaft kann eine Tochter-GmbH gründen, die sich auch als atypisch stiller Gesellschafter an den Objektgesellschaften beteiligen kann. Die betreffenden Immobilien-Projektentwicklungen in den Nutzungsarten Gewerbe und Wohnen sind Grundstücke, auf welchen Neubauten errichtet, Gebäude saniert, revitalisiert, umgebaut oder erweitert werden. Die Gesellschaft erhält für die Laufzeit der eingegangenen Beteiligungen Beteiligungserträge, die verzinslich und/oder gewinnabhängig ausgestaltet sind. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vertriebsdokumentation standen die einzelnen Immobilien-Projektentwicklungen noch nicht fest („Blind-Pool“).

Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens beträgt zum Abschlussstichtag TEUR -161 (Vorjahr TEUR -112). Der Nettoinventarwert je Anteil von TEUR 1 beträgt zum Abschlussstichtag TEUR 161,3 (Vorjahr TEUR -111,9). Der Nettoinventarwert hat sich damit gegenüber dem letzten Abschlussstichtag um ca. 44% und insgesamt seit Gründung der Gesellschaft um 16.130% vermindert.

1.2. Ziele

Die Anlagestrategie des IWH Finanzierungsfonds besteht darin, in verschiedene deutsche Immobilien-Projektentwicklungen nach Maßgabe ihrer in den Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag festgelegten Investitionskriterien zu investieren und ein aktiv gesteuertes diversifiziertes, risikogestreutes Portfolio an entsprechenden Beteiligungen aufzubauen. Nach Beendigung der einzelnen (kurz- bzw. mittelfristigen) Beteiligungen und Rückfluss des zuvor investierten Betrages soll erneut in weitere Beteiligungen investiert werden. Die erhaltenen Gewinn- bzw. Zinsanteile sollen (nach Abzug von Kosten und Vergütungen) an die Investoren ausgeschüttet werden. Höhe und Zeitpunkte solcher Ausschüttungen stehen allerdings — wie für diese Anlageklasse allgemein üblich —nicht im vorhinein fest.

Das Anlageziel des Spezial-AIF ist es, durch diese Investitionen eine angemessene Rendite für die Investoren zu erzielen. Auf Ebene der Objektgesellschaften soll das Beteiligungs-Portfolio des Spezial-AIF eine durchschnittliche Rendite von 10,0% erreichen.

Kreditaufnahmen und Belastungen sind nicht zulässig Es besteht lediglich die Möglichkeit, ausstehende Kapitaleinzahlungen von Investoren bis zu insgesamt TEUR 500 kurzfristig zwischen zu finanzieren.

Für den Spezial-AIF wurde eine Planungsrechnung unter Berücksichtigung der auch in der Vertriebsdokumentation dargestellten möglichen Erträge und definierten Kosten und Vergütungen erstellt. Die Gesellschaft soll die angestrebten Liquiditätsüberschüsse halbjährlich an die Investoren auszahlen. Es werden über die Laufzeit des Spezial-AIF gemäß der Vertriebsdokumentation Auszahlungen für die Investoren in Höhe von durchschnittlich 6%-7% p.a. angestrebt.

Der Spezial-AIF ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024 errichtet. Er wird nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert), außer in dem Falle, dass die Gesellschafter mit der im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft hierfür vorgesehenen Stimmmehrheit anderweitige Maßnahmen beschließen. Darüber hinaus kann die Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft längstens bis zum 31. Dezember 2026 von der geschäftsführenden Kommanditistin beschlossen werden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 wurden zunächst Ende März sowie Ende Mai 2017 Aktualisierungen zum Informationsdokument von Oktober 2016 veröffentlicht. Die Vertriebsdokumentation wurde in einer Neufassung im Oktober 2017 veröffentlicht. Die Neufassung des Informationsdokumentes beinhaltete sowohl Änderungen in den Anlagebedingungen als auch im Gesellschaftsvertrag. Weitere wesentliche Änderungen gegenüber den im Informationsdokument von Oktober 2017 gemachten Aussagen erfolgten nicht.

1.3. Wesentliche Risiken

Als Risiko mit der größten finanziellen Auswirkung bei Eintritt ist der Ausfall der Rückzahlung der Beteiligung an einer Objektgesellschaft / Projektgesellschaft und damit einhergehend der Verlust der entsprechenden Ertragsquelle sowie der Liquidität zu nennen. Das Risiko kann durch sorgfältige Due Diligence und adäquate Vertragsgestaltung vor der Investition vermindert werden, ist jedoch bei Projektentwicklungen nicht vollumfänglich auszuschließen. Ein weiteres wesentliches Risiko mit großer finanzieller Auswirkung bei Eintritt — dieses ist „blind pool“ bedingt – ist es, dass für das Port-folio anfänglich oder später nicht genügend Beteiligungsmöglichkeiten gegeben sind, die sowohl den Investitionskriterien als auch den Gewinnerwartungen nach Einschätzung der Paribus KVG entsprechen. Damit einhergehend entfällt anteilig eine entsprechende Ertragsquelle und angestrebte Renditen können nicht erreicht werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risiko für die Kapitalbindung ist höher als das erstgenannte Risiko des Ausfalls der Beteiligung einzuschätzen.

Hinsichtlich der weiteren Risiken des Spezial-AIF verweisen wir auf unsere Darstellung im Abschnitt „4.1 Risikobericht“ dieses Lageberichts.

1.4. Tätigkeitsbericht der Paribus KVG

Die Paribus KVG hat am 20. Januar 2015 von der BaFin die Zulassung für den Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten. Sie kann somit in vollem Umfang ihren Tätigkeiten als Kapitalverwaltungsgesellschaft der Gesellschaft und weiterer Gesellschaften nachkommen.

Die Paribus KVG hat im Jahr 2017 im Rahmen des erstellten Investitionsprofils die Investitionskriterien für die für den Spezial-AIF zu erwerbenden Beteiligungen überprüft und neu festgelegt und in den Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft fixiert. Die KVG hat im wesentlichen alle für die Umsetzung von potentiellen Transaktionen notwendigen Unterlagen, Dokumentationen, Vereinbarungen und Verträge — soweit diese in ihren Zuständigkeitsbereich fielen —erstellt bzw. die Erstellung veranlasst und geprüft. Mit der IWH ImmobilienWerte Hamburg GmbH & Co. KG wurde ergänzend in neuer Fassung ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Der Geschäftsbesorger soll auf der Basis seiner bestehenden Kooperationen mit Projektentwicklern der Paribus KVG und somit der Gesellschaft aussichtsreiche Projekte als Investitionsmöglichkeiten vorstellen.

Die Paribus KVG hat im Jahr 2017 die für den Spezial-AIF notwendigen Verkaufsunterlagen bzw. die notwendige Vertriebsdokumentation (insbesondere Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Informationsdokument) überarbeitet und in einer Neufassung erstellt. Die Paribus KVG hat ebenfalls alle im Zusammenhang mit der Auflegung und Verwaltung der Gesellschaft erforderlichen Verträge und Vereinbarungen überarbeitet und neu erstellt bzw. deren Erstellung veranlasst. Die für den Vertrieb der Anteile notwendige Genehmigung der BaFin erfolgte erstmalig mit Datum vom 8. Juni 2016. Am 16. Oktober 2017 wurden der BaFin Änderungen mitgeteilt und die entsprechend geänderte Vertriebsdokumentation, insbesondere das geänderte Informationsdokument inklusive den geänderten Anlagebedingungen und dem geänderten Gesellschaftsvertrag angezeigt. Die Dokumentation wird seit dem 18. November 2017, ergänzt um die wesentlichen Anlegerinformationen vom 22. Dezember 2017, verwendet.

Im Berichtsjahr erfolgte kein Beitritt eines Anlegers. Beteiligungsverträge an Projektentwicklungen wurden im Berichtsjahr nicht abgeschlossen. Sowohl Anlegerbeitritte als auch erste Investitionen werden für das 1. Halbjahr 2018 erwartet. Es bestehen auch keine diesbezüglichen Vorverträge. Die Paribus KVG verantwortet die Fremdverwaltung der Gesellschaft gemäß den Vertragsinhalten des zwischen ihr und der Gesellschaft mit Datum vom 30. Mai 2016 nebst Nachtrag Nr. 1 vom 28. Oktober 2016 geschlossenen Fremdverwaltungsvertrages. Dies beinhaltet insbesondere die Portfolioverwaltung und Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der Gesellschaft einschließlich des Liquiditätsmanagements, das Risikomanagement, die Bewertung sowie die Durchführung administrativer Tätigkeiten bzw. allgemeiner Verwaltungsleistungen.

Der Spezial-AIF kann als weitere Komponente innerhalb seiner Investitionsstruktur — unter entsprechender künftiger Änderung der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrages — auch Darlehen an Objektgesellschaften vergeben, sofern die Paribus KVG über die entsprechende erforderliche Erlaubnis verfügt. Die Paribus KVG beabsichtigt, diese Erlaubnis erforderlichenfalls bei der BaFin zu beantragen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das deutsche Wirtschaftswachstum hat im Berichtszeitraum ein vergleichsweise hohes Wachstumstempo vorgelegt. Das reale Bruttoinlandsprodukt ist 2017 um 2,2% gewachsen. Auf Basis der Frühindikatoren spricht vieles dafür, dass sich die konjunkturelle Dynamik mit hohem Tempo fortsetzen wird. Die Bundesbank erwartet für Deutschland eine Zuwachsrate des realen Bruttoinlandsprodukts von 2,5% für das Jahr 2018. Getragen wird der Aufschwung in Europas größter Volkswirtschaft unter anderem von der weiterhin sehr guten Lage am Arbeitsmarkt, einer erhöhten Investitionstätigkeit und der erwarteten weiteren Beschleunigung der Weltwirtschaft, von der die exportorientierte deutsche Industrie sowie industrienahe Dienstleistungen in besonderer Weise profitieren.

Die wirtschaftliche Belebung hat inzwischen alle Länder der Eurozone erreicht. Das Bruttoinlandsprodukt ist 2017 um 2,3% gewachsen. Auch hier signalisieren die Frühindikatoren eine anhaltende Konjunkturerholung. Die Wachstumserwartung der EU-Kommission für 2018 liegt bei 2,1%. Die Weltwirtschaft insgesamt sollte in 2018 mit noch mehr Dynamik als im Jahr 2017 wachsen. Sowohl in den Industrie- als auch Schwellenländern haben sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen bis zuletzt verbessert, so dass sich die Weltwirtschaft in einem global synchron verlaufenden Aufschwung mit ansteigender Produktion und Beschäftigung befindet. Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2018 mit einer Fortsetzung dieser erfreulichen Entwicklung und geht von einem globalen Wachstum von 3,9% (2017: 3,7% aus. Der sehr positiven Entwicklung vieler Früh- und Konjunkturindikatoren sowie der anhaltenden Niedrigzinspolitik der Notenbanken stehen aber erhöhte politische Risiken gegenüber.

Die sieben großen deutschen Immobilienmärkte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Stuttgart und München befinden sich in allen drei Subsegmenten Büro-, Handels- und Wohnimmobilien derzeit immer noch in einer Aufschwungsphase mit einem Nachfrageüberhang und Immobilienpreissteigerungen. Sie profitieren von den sehr guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese Phase ist gekennzeichnet durch steigende Flächenumsätze, steigende Spitzen- und Durchschnittsmieten sowie sinkende Leerstandquoten. Das Anstiegsmomentum der vergangenen Jahre dürfte sich vermutlich jedoch abschwächen, da insbesondere in Spitzenlagen angesichts der erreichten hohen Niveaus Sättigungstendenzen erkennbar sind. Daher ist mit einer nachlassenden Dynamik bei der Renditekompression zu rechnen. Auch abseits der sieben großen deutschen Top-Standorte bieten Wachstumsstädte interessante Opportunitäten mit Wert- und Mieterhöhungspotenzial, sofern die Bereitschaft besteht, zyklusbedingte Einschränkungen bei der Marktgängigkeit der Objekte zu akzeptieren.

Die soliden Fundamentaldaten Deutschlands auf der einen und historisch niedrige Zinsen, günstige Kredit- bzw. Finanzierungsbedingungen und eine hohe Liquiditätsausstattung auf der anderen Seite sowie die globalen Risiken aus Sicht von Investoren dürften zu einem weiteren Kapitalzufluss in deutsche Immobilien beitragen. Für das Jahr 2017 wurde ein gewerbliches Transaktionsvolumen von rd. 58 Mrd. Euro (2016: rd. 53 Mrd. EUR) verzeichnet (hiervon rd. 41% Büroimmobilien). Auch für das Jahr 2018 wird erneut mit einem sehr hohen Transaktionsvolumen gerechnet. Die Nachfrage nach Immobilien sollte — auch mangels Anlagealternativen — hoch bleiben. Für deutsche Gewerbe- und Wohnimmobilien bleibt der Ausblick damit positiv.

2.2. Geschäftsverlauf

Das Jahresergebnis der Gesellschaft ist im Berichtsjahr wesentlich geprägt von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsvergütung, der Verwahrstellenvergütung und Prüfungs- und Veröffentlichungskosten i.H.v. insgesamt TEUR 49. Zusammen mit weiteren sonstigen Aufwendungen — denen auf der Ertragsseite TEUR 3 gegenüberstehen – führt dies zu einem realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres i. H. von TEUR – 49 (Vorjahr TEUR -100).

2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1. Ertragslage

Die Gesellschaft ist nicht operativ tätig und soll entsprechend dem Fondskonzept fixe und variable (gewinnabhängige) Beteiligungserträge aus der Beteiligung an den Immobilien-Projektentwicklungen diverser Objektgesellschaften erzielen. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft — wie im Vorjahr keine Erträge aus Beteiligungen erzielen können, da sie bisher noch keine Beteiligungen an Objektgesellschaften vertraglich eingegangen ist.

Die Aufwendungen der Gesellschaft entsprachen im Wesentlichen den prognostizierten Werten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für die Tätigkeit der Verwahrstelle in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr TEUR 24), für Prüfungs- und Veröffentlichungskosten in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr TEUR 4) sowie die laufenden Geschäftsführungs- und Haftungsvergütungen in Höhe von TEUR 11 (Vorjahr TEUR 9).

Im Geschäftsjahr wurden folgende Vergütungen aufgewendet:

Betrag Anteil am Nettoinventarwert zum 31.12.2017 Anteil am durchschnittlichen Nettoinventarwert
Art der Vergütung Gesellschaft in TEUR in % in %
Geschäftsführung Paribus Capital Immobilien GmbH & Co. KG 6 -3,69 -4,36
Haftungsvergütung Komplementärin 5 -3,10 -3,66
Verwahrstellenvergütung CORDES TREUHAND GmbH WPG 20 -12,54 -14,81
31 -19,33 -22,83

Die Quote der Vergütungen bezogen auf den Nettoinventarwert zum Bilanzstichtag lag bei -19,33 % (Vorjahr -29,65 %).

Das nicht realisierte Ergebnis beträgt EUR 0 (Vorjahr EUR 0).

2.3.2. Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Gesellschaft finanziert sich in hohem Maße durch Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 67 (Vorjahr TEUR 82), durch sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr TEUR 24) sowie untergeordnet auch aus Eigenkapital (Kapitalkonten I und II) in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 1), dass inkl. des Ergebnisses des Geschäftsjahres TEUR -161 (Vorjahr TEUR -112) beträgt (bilanzielle Überschuldung).

Leverage durch Aufnahme von Krediten ist auf Ebene der Gesellschaft — abgesehen von kurzfristiger Zwischenfinanzierung von noch nicht eingezahlten Kommanditeinlagen bis zu max. TEUR 500 nicht zulässig. Zum Abschlussstichtag ist die Gesellschaft auch nicht durch Fremdkapital finanziert. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Abschlussstichtag unverändert zum Vorjahr weniger als 1 % des Gesamtkapitals.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Wertentwicklungen der Vergangenheit kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen sind.

Investitionen

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum keine mittelbaren oder unmittelbaren Investitionen getätigt.

Liquidität

Die Liquiditätslage des Spezial-AIF war im Geschäftsjahr 2017 nicht ausreichend.

Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist wesentlich beeinflusst durch die (gegenüber den Planungen) nicht erfolgten Einzahlungen aufgrund von Eigenkapitalzuführungen (in Höhe von TEUR 0) sowie durch die (gegenüber den Planungen) nicht erfolgten Auszahlungen (Investitionen) in die Beteiligungen an Objektgesellschaften (in Höhe von TEUR 0). Insgesamt hat sich der Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr um TEUR 1 vermindert.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR -1 und betrifft neben dem Jahresfehlbetrag von TEUR -49 und Veränderungen bei den Rückstellungen i.H.v. TEUR 4 im Wesentlichen Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen sowie anderer Passiva i.H.v. TEUR 44.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt TEUR 0.

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt TEUR 0.

Die zum Abschlussstichtag bestehenden unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen können nicht aus dem Finanzmittelfonds der Gesellschaft beglichen werden. Die Gesellschaft ist erst in der Lage, die laufende Geschäftstätigkeit zu finanzieren, wenn Kapitaleinzahlungen von Investoren erfolgen. Bis dahin bestehen Liquiditätsengpässe. Es bestehen keine liquiditätsbestimmende Vereinbarungen / Rückzahlungsverpflichtungen aus Garantien, Leasing- und anderen Finanzierungsverträgen. Die Gesellschaft verfügt über keine zugesagten, ungenutzten Kreditlinien.

Die Gesellschaft selbst verwendet keine Hebelfinanzierungen. Lediglich Eigenmittelzwischenfinanzierungen bis zu max. TEUR 500 sind zulässig. Hebelfinanzierungen werden typischerweise auf Ebene der Objektgesellschaften (Projektgesellschaften) verwendet.

2.3.3. Vermögenslage

Das Vermögen der Gesellschaft setzt sich zum Bilanzstichtag aus Beteiligungen (der Beteiligung an der persönlich haftenden Gesellschafterin, der IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH) in Höhe von TEUR 12,5 (Vorjahr TEUR 12,5), Barmitteln und Barmitteläquivalenten in Höhe von TEUR 0,4 (Vorjahr TEUR 1) sowie einem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zusammen.

2.3.4. Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist durch eine bilanzielle Überschuldung gekennzeichnet. Es wird jedoch aufgrund einer positiven Fortführungsprognose weiterhin von einer Unternehmensfortführung ausgegangen.

2.3.5. Finanzielle und Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Level II VO

Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine Auszahlungen an die Anleger geleistet. Auszahlungen an Anleger sollen aus realisierten Gewinnen von beendeten Beteiligungen an Immobilien-Projektgesellschaften erfolgen, nachdem die aus der Beendigung von Beteiligungen resultierenden Beteiligungsbeträge nebst anteiligen Gewinnen/Zinsen an den AIF ausgekehrt wurden. Mittelbare oder unmittelbare Liquiditätsüberschüsse aus dem Eingehen, dem Halten oder der Beendigung von Beteiligungen wurden nicht erzielt.

Die Summe der erhaltenen Liquiditätsauszahlungen aus Objektgesellschaften lag im Berichtszeitraum bei TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum nicht an Objektgesellschaften beteiligt gewesen.

Die Zahl der Kommanditisten (einschl. Gründungskommanditisten) beträgt 1 (Vorjahr 1). Der durchschnittliche Beteiligungsbetrag pro Kommanditist lag somit bei TEUR 1 (Vorjahr TEUR 1).

3. Übrige Angaben

3.1. Angaben gem. KARBV

Firma: IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH & Co. geschlossene Investment-KG
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Summe der Pflichteinlagen (Kapitalkonto 1): 100 Euro
Anzahl der Gesellschafter: 1 (davon Gründungsgesellschafter: 1)

Die Paribus KVG ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Spezial-AIF. Sie wurde mit Bestellungsvertrag vom 30. Mai 2016 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF i.S.d. KAGB bestellt. Ein Nachtrag Nr. 1 zum Vertrag datiert vom 28. Oktober 2016. Ihr obliegt die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum Betrieb der Fondsgesellschaft gehören, insbesondere die Verwaltung und Anlage des Vermögens des Spezial-AIF. Hierbei umfasst der Aufgabenbereich der Verwaltungsgesellschaft insbesondere Tätigkeiten wie die Portfolioverwaltung einschließlich des Liquiditätsmanagements, das Risikomanagement, die Bewertung sowie die Durchführung administrativer Tätigkeiten bzw. allgemeiner Verwaltungsleistungen.

Mit der Verwahrstellenfunktion wurde die CORDES TREUHAND GmbH WPG, Hamburg, (kurz: CORDES) beauftragt. Die Aufgabenverteilung wurde zwischen der Paribus KVG und CORDES im Rahmen eines Verwahrstellenvertrags sowie eines Service Level Agreements geregelt.

Die Verwaltungsgesellschaft nimmt sämtliche ihr aufgrund ihrer Position als Geschäftsführungsorgan und Verwaltungsgesellschaft gesetzlich und vertraglich zukommenden Aufgaben nach eigenem Ermessen und unter Wahrung des Bestellungsvertrages, der geltenden Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Anlagebedingungen des Spezial-AIF wahr. Die Verwaltungsgesellschaft handelt bei der gesetzmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden. Gesetzlich zulässige Weisungsrechte und Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt.

Die Paribus KVG darf sich gemäß Bestellungsvertrag und soweit gesetzlich zulässig der Hilfe Dritter insbesondere im Rahmen einer Auslagerung bedienen. Dritte dürfen an sie ausgelagerte Aufgaben soweit gesetzlich zulässig ebenfalls weiter übertragen. Die Paribus KVG hat die Aufgaben der Internen Revision sowie Teile der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf die Dr. Steinberg & Partner WPG StBG, Hamburg, ausgelagert.

Die Paribus KVG handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen und bei wesentlichen Vertragspflichten auch bei einer fahrlässigen Verursachung für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Der Bestellungsvertrag ist für den Zeitraum bis zur Auflösung des AIF abgeschlossen.

Der Vertrag kann von der Gesellschaft und der Paribus KVG aus wichtigem Grund gemäß den Vorschriften des KAGB mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden.

Die laufende Vergütung der Paribus KVG für die Verwaltung des AIF beträgt ab 2018 jährlich 0,98% bezogen auf das jeweils gezeichnete Gesellschaftskapital der Gesellschaft zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Für das Jahr 2017 erhält die Paribus KVG keine Vergütung. In den Kalenderjahren 2018 und 2019 beträgt die Vergütung mindestens TEUR 175. Ab dem Kalenderjahr 2020 beträgt die

Vergütung jedoch maximal bis zu 1,68% bezogen auf die Bemessungsgrundlage durchschnittlicher Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft im jeweiligen Kalenderjahr.

Die Paribus KVG erhält einmalig für die Einrichtung der Fremdverwaltung eine Vergütung in Höhe von 2,5% der von den Anlegern übernommenen Zeichnungsbeträge zzgl. Umsatzsteuer. Bei Erreichen des Zielvolumens des AIF von TEUR 30.000 würde dies TEUR 750 zzgl. USt. entsprechen.

Die Paribus KVG hat die Anlegerverwaltung an die Paribus Trust GmbH (nachfolgend „Paribus Trust“) ausgelagert. Diese hat bereits für frühere Fonds der Paribus-Gruppe die Anlegerverwaltung übernommen. Darüber hinaus übernimmt die Paribus Trust die Geldwäscheprävention und das Beschwerdemanagement.

Die Paribus Capital Immobilien GmbH & Co. KG (ehemals IWH ImmobilienWerte Hamburg Invest GmbH) in ihrer Funktion als geschäftsführende Kommanditistin der Investmentgesellschaft erhält vom Spezial-AIF als Entgelt für ihre Geschäftsführungstätigkeit (ab dem 08.06.2016) eine jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 6. Sie erhält zudem vertragsgemäß im Jahr 2016 eine einmalige Vergütung für die Einrichtung der Geschäftsführung in Höhe von TEUR 6. Diese Vergütung wurde noch nicht gezahlt

Die IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH in ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafterin der Investmentgesellschaft erhält vom Spezial-AIF als Entgelt für ihre Geschäftsführungstätigkeit (ab dem 08.06.2016) eine jährliche Vergütung in Höhe von TEUR 5,0.

Investmentvermögen der Gesellschaft in Form von Beteiligungen an Objektgesellschaften ist zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Das Anlageziel der Erzielung von Liquiditätsüberschüssen aus der Investition in Beteiligungen kann demnach zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht werden.

3.2. Angaben gem. § 300 KAGB

Der prozentuale Anteil der Vermögensgegenstände der Gesellschaft, die schwer zu liquidieren sind und für die deshalb besondere Regelungen (hinsichtlich des Liquiditätsmanagements) gelten, beträgt Null. Neue Regelungen zum Liquiditätsmanagement wurden im Geschäftsjahr nicht getroffen. Zum aktuellen Risikoprofil des Publikums-AIF und die von der Paribus KVG zur Steuerung der Risiken eingesetzten Risikomanagementsysteme wird auf die Darstellungen zum Risikomanagementsystem und zu den Risiken im Abschnitt „4.1 Risikobericht“ dieses Lageberichts verwiesen.

Der maximale Umfang, in dem die Paribus KVG für Rechnung des AIF Leverage einsetzen kann und die Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten oder sonstigen Garantien im Zusammenhang mit Leverage, wurde im Geschäftsjahr auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses vom 16. Oktober 2017 verändert. Zum 31.12.2017 bestand kein Leverage; die Höhe des Leverage betrug zum 31.12.2017 demnach 0% des aggregierten eingebrachten Kapitals der Gesellschaft (Vorjahr: 0%).

3.3. Sonstige Angaben

Die Gesamtsumme der von der Paribus KVG an ihre Mitarbeiter gezahlten Vergütungen beträgt TEUR 355 (Vorjahr TEUR 383. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 2017 sechs (Vorjahr 5). Die Mitarbeiter und Geschäftsleiter der Paribus KVG erhalten eine fixe Vergütung. Diese wird anteilig, anhand der geleisteten Arbeitsstunden für die Paribus KVG, von der Paribus KVG gezahlt. Eine variable Vergütung der Mitarbeiter und Geschäftsleiter auf Ebene der Paribus KVG und des AIF erfolgt nicht.

3.4. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (Nachtragsbericht)

Vorgänge von wesentlicher Bedeutung für die Lage des AIF sind nach Abschluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten. Anleger konnten noch nicht eingeworben werden. Es sind noch keine Anlegergelder eingezahlt. Vereinbarungen über Beteiligungen an Immobilien-Projektentwicklungen bestehen nicht.

4. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

4.1. Risikobericht

4.1.1. Risikomanagementsystem

Der AIF ist in das Risikomanagement der Paribus KVG eingebunden, die die zentrale Steuerung gemäß KAGB übernimmt.

Die Paribus KVG hat ein Risikomanagementsystem eingerichtet, das alle Bereiche des Geschäftsbetriebs der Paribus KVG wie auch der von ihr verwalteten AIF (einschl. der Gesellschaft) umfasst. Ziel des Risikomanagements ist die Früherkennung existenzgefährdender Risiken, Sicherung des Vermögens der AIF und nachhaltige Wertsteigerung dieser. Es sollen Risiken mit Auswirkung auf die Performance und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage frühzeitig erkannt und Schäden somit vermieden oder minimiert werden. Eine zeitgerechte Information über die Risikosituation erhöht die Planungssicherheit und die Möglichkeit zur Schadensabwehr. Zudem müssen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

Im Rahmen des Risikomanagementsystems wurden Mitarbeiter entsprechend geschult, alle Risiken erfasst und hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, Beherrschbarkeit und ihrer Auswirkungen kategorisiert. Die Risiken werden jährlich, bei Überschreiten von Limits ggf. quartalsweise, überprüft und bei Erreichen festgelegter Limits geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen.

Der Risikomanagementprozess der Paribus KVG unterteilt sich in einen turnusmäßigen standardisierten und einen ad-hoc-Risikomanagementprozess.

Ziel des ad-hoc-Risikomanagementprozesses ist sicherzustellen, dass neben der turnusgemäßen Identifizierung von Risiken auch dann Risiken durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement gemeldet werden, sobald diese Risiken im laufenden Geschäft identifiziert werden. Die Identifizierung der Risiken umfasst dabei

• Art des Risikos

• Risikobeschreibung

• Risikobewertung

• Bereits getroffene Maßnahmen

• Zuständige Mitarbeiter

Der turnusgemäße Risikomanagementprozess verfolgt die systematische und kontinuierliche Beurteilung und Steuerung von bestehenden und zukünftigen Risiken in einem Gesamtkonzept sowie die Bestimmung von Regeln für den Umgang mit Risiken. Der Risikomanagementprozess besteht aus folgenden unterschiedlichen Phasen:

(1) Risikoidentifikation und Risikoinventur

(2) Risikokategorisierung

(3) Risikobewertung/Limitierung

(4) Risikosteuerung

(5) Risikoüberwachung

(6) Berichterstattung

Auf Ebene der Geschäftsleitung der Paribus KVG erfolgt eine Funktionstrennung. Es bestehen nachprüfbare Definitionen von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten. Die Abläufe des Risikomanagementsystems werden regelmäßig durch den Compliancebeauftragten und insbesondere die Interne Revision überprüft.

Das Risikomanagementsystem überwacht stets die Gesamtheit aller Risiken und initiiert je nach Grad der Risikoeinschätzung Gegenmaßnahmen.

4.1.2. Risiken

Das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft ist von verschiedenen Faktoren beeinflusst, die wirtschaftlichen Risiken unterliegen. Die wesentlichen Risiken sind:

Adressausfall- und Liquiditätsrisiken

Adressausfallrisiken bestehen grundsätzlich in Form eines Ausfalls der Beteiligungen an Objektgesellschaften, insbesondere des Ausfalls der zur Rückzahlung fälligen Beteiligungsbeträge. Die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls wird derzeit als gering angesehen. Vor dem Eingehen einer Beteiligung erfolgt eine Due Diligence und Prüfung der Projektbudgets. Während der Laufzeit des Beteiligungsvertrages wird die Einschätzung der Bonität des Projektentwicklers bzw. der Objektgesellschaft und der Erfolgsaussicht des Objektes regelmäßig aktualisiert und überwacht (u.a. durch Projektfortschrittsberichte). Dabei werden die Unterlagen seitens des Portfolio- bzw. Risikomanagements der Paribus KVG überprüft. Bei diesem Risiko handelt es sich jedoch nicht um ein bestandsgefährdendes Risiko, da ein diversifiziertes Beteiligungsportfolio angestrebt wird.

Unmittelbare Liquiditätsrisiken entstehen aufgrund der abgeschlossenen Verträge nur bei einem Ausfall von Projektpartnern, soweit bereits vertraglich Anschlussinvestitionen vereinbart wurden und diese Zusagen dann nicht erfüllt werden können. Die hieraus entstehenden Liquiditätsrisiken können zu einer Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz des AIF führen, welche den teilweisen oder vollständigen Verlust der von den Anlegern geleisteten Einlagen zur Folge haben können. Die sonstigen Liquiditätsrisiken sind als nicht hoch einzustufen, da lediglich Zahlungsverpflichtungen auf Grund von Fonds- und Gesellschaftskosten bestehen.

Für das Fondsvermögen wird mindestens einmal jährlich eine Bewertung der im Bestand gehaltenen Beteiligungen durchgeführt werden.

Zudem erfolgt ein laufender Abgleich der Planungsrechnung mit den Ist-Werten.

Geschäftsrisiken

Das bedeutendste Geschäftsrisiko ist das Reinvestitionsrisiko des AIF. Es können bereits von Beginn an oder jeweils nach Auslaufen abgeschlossener Projektentwicklungen während der Laufzeit des AIF nicht ausreichend oder keine Beteiligungen eingegangen werden, um ein risikogemischtes Portfolio hinreichenden Volumens bei der angestrebten Investitionsquote zu erreichen. Durch das Portfolio- bzw. Risikomanagement erfolgt eine Marktbeobachtung bzw. eine Beobachtung der Investitionskriterien vor dem Hinblick einer etwaigen Anpassung.

Zum Datum der Erstellung dieses Berichtes besteht jedoch ein erhöhtes Risiko des Nichtzustandekommen des AIF aufgrund zu geringer Eigenkapitalplatzierung. Die geschäftsführende Kommanditistin kann den AIF vorzeitig auflösen und rückabwickeln, wenn zum Ende der Platzierungsphase weniger als EUR 10 Mio. Anlegergelder platziert worden sind. Dies kann für bereits beigetretene Anleger bedeuten, dass sie ihre bereits eingezahlte Einlage nicht vollständig zurückerhalten.

Marktpreisrisiken

Als Marktpreisrisiken kommen für den AIF im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit grundsätzlich Zinsänderungsrisiken bezüglich einer Refinanzierung unmittelbar nicht in Betracht, da ein Leverage auf Ebene des AIF nicht zulässig ist. Zinsänderungsrisiken können auf Ebene der Objektgesellschaften bestehen. Deren Planungsrechnungen unterliegen vor Eingehen einer Beteiligung der Prüfung durch das Portfolio- und Risikomanagement.

Immobilienmarktrisiken kommen für den AIF im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit grundsätzlich unmittelbar nicht in Betracht, da keine Immobilien gehalten werden. Auf der Ebene der Objektgesellschaften besteht jedoch das Risiko der Veräußerbarkeit der Immobilien-Projektentwicklungen bei negativen Marktveränderungen. Die Planungsrechnungen der Projektentwickler für die jeweiligen Objektgesellschaften unterliegen vor Eingehen einer Beteiligung der Prüfung durch das Portfolio- und Risikomanagement. Dabei sollen Risiken durch konservative Kalkulationsannahmen und einen konservativen Verkaufsfaktor ausreichend berücksichtigt werden. Zudem ist ein vorliegendes Sachverständigengutachten zum voraussichtlichen Verkehrswert der Projektentwicklung zwingende Voraussetzung für das Eingehen einer Beteiligung.

Ein Währungsrisiko besteht nicht, da keine fremden Währungen verwendet werden.

Operationelle Risiken

Es besteht ein erhöhtes operationelles Risiko bezüglich der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an den Objektgesellschaften dadurch, dass der AIF im Ergebnis als Co-Investor (Minderheitskapital) auftritt und keine unmittelbare Kontrolle über die Entscheidungen der Objektgesellschaft besteht. Zwar bestehen Einsichts-, Kontroll- und Zustimmungsrechte, doch keine originären Entscheidungsrechte. Vorabregelungen der Eingriffsmöglichkeiten in den Beteiligungsverträgen sind daher von Bedeutung.

Weitere operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Fremdverwaltungsvertrags mit der Paribus KVG als externe Verwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die Paribus KVG ausgelagert. Sollte die Paribus KVG ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft rnit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die Paribus KVG im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie Prozessen.

Im Geschäftsjahr 2017 sind keine wesentlichen operationellen Risiken aufgetreten. Auch liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ein operationelles Risiko schlagend werden könnte. So liegen etwa keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden oder Ereignisse aus der Schadensdatenbank bei der Paribus KVG vor.

Zusammenfassende Darstellung der Risikolage bzw. bestandsgefährdende Risiken

Das für die Gesellschaft bedeutendste Risiko ist das Adressausfall-/Kontrahentenrisiko für die Rückzahlung einer Beteiligung und/oder der Beteiligungserträge. Daneben ist das Geschäftsrisiko des AIF bedeutsam, dass sich insbesondere als Reinvestitionsrisiko (kein risikogemischtes Portfolio; keine ausreichend hohe Investitionsquote) darstellt. Die hiermit verbundenen Liquiditätsrisiken betreffen insbesondere die Verfügbarkeit von liquiden Mitteln zur Begleichung von Einzahlungsverpflichtungen in Neuprojekte und der laufenden Kosten der Gesellschaft.

Marktpreisrisiken sind bei der Gesellschaft unmittelbar nur in geringem Umfang und punktuell vorhanden. Operationelle Risiken sind bei der Gesellschaft erhöht, da keine unmittelbare Kontrolle über Entscheidungen der Objektgesellschaften besteht.

Bis zum Zeitpunkt der Niederschrift dieses Lageberichts sind keine drohenden bestandsgefährdenden Risiken für den Spezial-AIF erkennbar. Der Spezial-AIF gilt jedoch nicht als aufgelegt, solange noch kein erster Anlegerbeitritt erfolgt ist.

4.2. Chancenbericht

Sofern und soweit die Gesellschaft wirtschaftlichen Risiken unterworfen ist, können sich diese auch zum Vorteil der Gesellschaft auswirken.

Marktpreise

Marktpreischancen können sich aus der Veränderung von marktüblichen Preisen von Leistungen ergeben, die die Gesellschaft üblicherweise anbietet oder einkauft.

Es besteht die Chance, dass die Höhe der zins- und/oder gewinnabhängigen Komponenten bei den Beteiligungsverträgen besser als geplant vereinbart werden kann. Dies könnte der z.B. der Fall sein, wenn sich der Angebotsmarkt von Mezzanine-Kapital verknappt.

Darüber hinaus besteht die Chance, dass zukünftige Mietverträge auf Ebene der Objektgesellschaften zu höheren Mietraten abgeschlossen werden können als geplant. Auch dies hätte eine Verbesserung der Verkaufsaussichten der Projektentwicklungen und (falls gewinnabhängige Komponenten bei den Beteiligungserträgen vereinbart sind) damit der Rendite der Anleger zur Folge.

Operationelle Chancen

Die Liquiditätsplanung durch Paribus KVG berücksichtigt gewisse operationelle Risiken und damit verbundene Kosten. Sofern diese nicht eintreten, besteht die Chance höherer Überschüsse der Gesellschaft und einer verbesserten Rendite für die Anleger.

Liquidität

Sofern der Spezial-AIF aus den Beteiligungen an den Immobilien-Projektentwicklungen höhere Einnahmen als geplant generieren kann, beispielsweise durch kürzere als kalkulierte Nichtbindungszeiten des Kapitals oder durch absolut höhere Beteiligungserträge, kann dies zu höheren Einnahmen der Gesellschaft führen, so dass auch mit einer Verbesserung der Rendite zu rechnen wäre.

4.3. Prognosebericht

Die Wirtschaftliche Situation des Spezial-AIF im Geschäftsjahr 2018 ist dadurch geprägt, dass kein Eigenkapital bei Anlegern platziert werden konnte und daher kein Kapital in Beteiligungen an Immobilien-Projektentwicklungen, die den Investitionskriterien entsprechen, investiert werden konnte. Es bestehen jedoch Verpflichtungen aus Fonds- und Gesellschaftskosten.

Der planmäßige Geschäftsbetrieb der Gesellschaft wird nicht weitergeführt. Der öffentliche Vertrieb von Anteilen an der Gesellschaft am Beteiligungsmarkt wird kurzfristig eingestellt. Die Geschäftsführende Kommanditistin beabsichtigt in Abstimmung mit Paribus KVG die Auflösung der Gesellschaft zu beschließen. Paribus KVG wird in Abstimmung mit der geschäftsführende Kommanditistin (Liquidatorin) die dann notwendigen Schritte im Rahmen der Auflösung / Liquidation umsetzen.

 

Hamburg

Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
(Kapitalverwaltungsgesellschaft)

 

IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH
(Komplementärin)

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg

IWH Finanzierungsfonds für Projektentwicklungen GmbH

(Thomas Böcher)

(Michael Bohne)

 

Paribus Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

(Dr. Volker Simmering)

(Markus Eschner)

(Uwe Hamann)

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