User fragten uns, ob das Unternehmen nicht verpflichtet sei, auf seiner Webseite auf die Eigeninsolvenz hinzuweisen. Dort ist nirgendwo ein entsprechender Hinweis zu finden. Soweit uns bekannt ist, muss die Facto Financial Services AG diesen Fakt tatsächlich nicht auf der Webseite bekanntgeben. Nach Ansicht eines von uns befragten Rechtsanwaltes muss das Unternehmen jedoch vor Vertragsabschlüssen auf diesen Umstand hinweisen lassen. Hier sind natürlich vorrangig die Vermittler in der Pflicht, um nicht irgendwann in Beraterhaftung genommen werden zu können.