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Geldbuße gegen Elektrische Licht- und Kraftanlagen AG verhängt

Die BaFin hat am 6. Februar 2018 eine Geldbuße in Höhe von 70.000 Euro zulasten der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 114 Abs. 1 S. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Abs. 1 S. 1 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

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