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BGH-Urteil – Keine Mindestgebühr für Kontoüberziehung

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Sieg für die Verbraucher: Bei Überziehung des Dispokredits dürfen Banken nicht pauschal Strafgebühren dafür berechnen.

Banken nehmen Pauschale für Kontoüberziehung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Banken für geduldete Kontoüberziehungen keine Pauschale mehr verlangen dürfen. Konkret ging es um entsprechende Klauseln der Deutschen Bank und der Targobank. Diese hat der BGH als unangemessene Benachteiligung der Kunden nun untersagt.

Verbraucherzentralen klagten dagegen

Die beiden Finanzinstitute hatten von ihren Kunden für die sogenannte geduldete Überziehung über den vereinbarten Dispokredit hinaus Mindestgebühren verlangt. Die Verbraucherzentralen hatten dagegen geklagt – und nun vor dem BGH Recht bekommen.

16,5 Prozent pro Jahr

Normalerweise verlangen Banken Zinsen von ihren Kunden, wenn deren Konto ins Minus rutscht. Gehen die Schulden über den vereinbarten Rahmen eines Dispokredits hinaus, sind die Zinssätze in der Regel besonders hoch. Zum Zeitpunkt der Klage waren es bei der Deutschen Bank 16,5 Prozent pro Jahr.

Banken sprechen von hohem Verwaltungsaufwand

Dennoch fallen für die Bank häufig nur geringe Zinseinnahmen an – etwa wenn ein Kunde den Dispokredit nur für wenige Tage oder nur um ein paar Euro überschreitet. Der Verwaltungsaufwand sei oft höher, argumentierten die Banken. So müssten Sachbearbeiter in jedem Einzelfall die Bonität des Kunden prüfen. Über Zinsen lasse sich das nicht finanzieren.

Banken wollen Mindestgebühr

Deshalb hatten die Institute eine Mindestgebühr eingeführt, die jeder Kunde zahlen musste, sobald er auch nur kurzfristig seinen Disporahmen überzog. Die Targobank verlangte in diesem Fall zum Klagezeitpunkt mindestens 2,95 Euro monatlich – mittlerweile sogar 4,95 Euro. Bei der Deutschen Bank sind es 6,90 Euro im Quartal.

Mindestgebühr ist unangemessen

Diese Gebühren haben die Richter nun untersagt. Der BGH entschied, dass es sich bei der geduldeten Überziehung um einen Verbraucherkredit handele. Nach dem Gesetz schulde der Kunde der Bank dafür Zinsen. Die Sätze, die die Banken verlangten, lägen aber weit über dem marktüblichen Satz und seien unangemessen. Bei einer geduldeten Überziehung von zehn Euro für einen Tag würde bei der Pauschale von 6,90 Euro ein Zinssatz von 25.185 Prozent im Jahr anfallen, erklärte der BGH.

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