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Vorläufige Verwaltung bei Honeys Food GmbH angeordnet

Was die Bekanntmachung bedeutet

Das Insolvenzgericht Gifhorn hat in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Honeys Food GmbH mit Sitz in Lehrte am 28.10.2026 um 09:08 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Das Aktenzeichen lautet 35 IN 274/26. Für Betroffene ist das ein wichtiges Signal: Das Unternehmen steht damit nicht einfach frei weiter über sein Vermögen verfügen. Bestimmte Verfügungen der Antragstellerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Die Bekanntmachung gehört zur Art der Veröffentlichung „Sicherungsmaßnahmen“. Solche Maßnahmen sollen das Vermögen der Schuldnerin während des laufenden Verfahrens sichern. Vereinfacht gesagt: Es soll verhindert werden, dass Vermögenswerte ohne Kontrolle verändert, verschoben oder verbraucht werden. Die Entscheidung ist ein vorläufiger Schritt im Insolvenzverfahren und noch keine endgültige Entscheidung über das weitere Schicksal des Unternehmens.

Welche Folgen das für Kunden und Gläubiger haben kann

In der Bekanntmachung wird außerdem mitgeteilt, dass die Schuldner der Antragstellerin nur noch unter Beachtung des Beschlusses leisten sollen. Das bedeutet für Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner und andere Gläubiger: Wer dem Unternehmen noch etwas schuldet, sollte die Zahlungs- oder Leistungsanweisungen aus dem Beschluss beachten und nicht vorschnell an die bisherige Stelle zahlen, wenn dadurch Vorgaben des Gerichts missachtet würden.

Für Gläubiger kann die Anordnung der vorläufigen Verwaltung bedeuten, dass Ansprüche und Zahlungen nun unter geänderten rechtlichen Bedingungen geprüft werden müssen. Wer Forderungen gegen die Honeys Food GmbH hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen und keine eigenmächtigen Schritte unternehmen, die dem Beschluss widersprechen könnten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Björn von Gösseln, c/o Wilhelm & Kollegen, Insolvenzverwaltung, Kommißstraße 4, 38300 Wolfenbüttel, bestellt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten vorhandene Unterlagen, offene Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig prüfen. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat oder selbst noch leisten soll, sollte sich an den Inhalt der gerichtlichen Bekanntmachung halten und bei Unklarheiten den Beschluss in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehen. Wichtig ist vor allem, keine Zahlungen oder Verfügungen vorzunehmen, die ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters unwirksam sein könnten.

Die Bekanntmachung datiert vom 28.10.2026 und bezieht sich auf die Honeys Food GmbH, Sitz Lehrte, Registergericht Hannover, HRB 227569, im Verfahren vor dem Insolvenzgericht Gifhorn unter dem Aktenzeichen 35 IN 274/26.

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