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Kampf gegen Geldwäsche: Bundesfinanzministerium plant erweiterte Kontroll- und Zugriffsmöglichkeiten

planet_fox (CC0), Pixabay

Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) arbeitet an weiteren gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität. Nach einem am 28. Oktober 2026 veröffentlichten Medienbericht sieht ein Gesetzentwurf unter anderem schnellere Eingriffsmöglichkeiten bei verdächtigen Finanztransaktionen, einen erweiterten behördlichen Zugang zu Kontoinformationen und zusätzliche Kontrollen bei Unternehmen vor. Die Vorschläge sind noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen.

Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung sowie das Ziel, verdächtige Vermögensbewegungen schneller erkennen und untersuchen zu können.

Für Verbraucher ist dabei besonders relevant, welche Informationen Behörden künftig abrufen dürften, unter welchen Voraussetzungen finanzielle Transaktionen blockiert werden könnten und welche rechtlichen Schutzmöglichkeiten Betroffene hätten.

Verdächtige Geldtransaktionen sollen schneller gestoppt werden können

Nach dem Medienbericht sieht der Entwurf vor, die Eingriffsmöglichkeiten der zuständigen Geldwäsche-Meldestelle zu erweitern.

Bei entsprechenden Verdachtsfällen sollen finanzielle Transaktionen vorübergehend ausgesetzt werden können.

Für bestimmte Sofortmaßnahmen wird im Bericht eine Höchstdauer von zehn Werktagen genannt. Bei Maßnahmen im Zusammenhang mit Bankschließfächern soll eine kürzere Frist von fünf Werktagen vorgesehen sein.

Diese Angaben beziehen sich auf den berichteten Entwurfsstand. Ob die Regelungen in dieser Form verabschiedet werden, ist offen.

Wichtig ist die rechtliche Unterscheidung: Eine vorübergehende Sperre aufgrund eines Geldwäscheverdachts bedeutet nicht, dass eine Straftat bereits nachgewiesen wurde.

Mehr Informationen über Konten und digitale Vermögenswerte

Ein weiterer Schwerpunkt soll auf dem behördlichen Zugriff auf Kontoinformationen liegen.

Nach dem Bericht könnten künftig auch bestimmte Kryptowertekonten und Konten mit virtuellen IBAN stärker in bestehende Auskunftssysteme einbezogen werden.

Zudem ist eine bessere Vernetzung von Kontenregistern innerhalb der Europäischen Union vorgesehen.

Dabei muss zwischen Informationen über die Existenz und Zuordnung eines Kontos einerseits und Angaben über Kontostände oder einzelne Buchungen andererseits unterschieden werden.

Ein Kontenregisterzugriff ist nicht automatisch mit einer vollständigen Einsicht in sämtliche Kontobewegungen gleichzusetzen.

Welche Daten im Einzelfall abgerufen werden dürfen, richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Befugnissen und Voraussetzungen.

Immobilien und tatsächliche Eigentümer stärker im Blick

Auch bei Immobilien sollen die Möglichkeiten zur Aufklärung verdächtiger Vermögensverhältnisse verbessert werden.

Nach dem Medienbericht ist eine zentrale Datenstelle vorgesehen, über die zuständige Behörden Informationen zu Grundstücken, Eigentümern und wirtschaftlich Berechtigten elektronisch abrufen können.

Als möglicher Starttermin wird Juli 2029 genannt.

Solche Informationen können insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn Immobilien über Unternehmen erworben werden und die tatsächlich kontrollierenden Personen nicht unmittelbar erkennbar sind.

Die geplante behördliche Verfügbarkeit dieser Daten bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche Informationen öffentlich zugänglich werden.

EU-weite Bargeldgrenze von 10.000 Euro

Zu den europäischen Maßnahmen gegen Geldwäsche gehört auch eine Obergrenze für größere Bargeldzahlungen im geschäftlichen Bereich.

Die europäische Geldwäscheverordnung sieht grundsätzlich eine Grenze von 10.000 Euro für Barzahlungen bei gewerblichen Transaktionen vor.

Für bestimmte private Zahlungen zwischen natürlichen Personen, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handeln, gilt diese allgemeine EU-Grenze nicht.

Die Regelung ist Teil des europäischen Rechtsrahmens und darf nicht mit einem generellen Verbot verwechselt werden, privat mehr als 10.000 Euro Bargeld zu besitzen.

Zusätzliche Kontrollen bei Unternehmen

Nach dem Medienbericht sollen zuständige Behörden künftig mehr Möglichkeiten erhalten, Angaben über wirtschaftlich Berechtigte zu überprüfen.

Dabei geht es insbesondere um die Frage, welche natürlichen Personen ein Unternehmen tatsächlich besitzen oder kontrollieren.

Auch zusätzliche Prüfungen und Sanktionen bei Verstößen gegen gesetzliche Pflichten sind vorgesehen.

Ob und in welchem Umfang sich daraus neue Anforderungen für einzelne Unternehmen ergeben, hängt von der endgültigen gesetzlichen Ausgestaltung ab.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus dem berichteten Entwurf nicht automatisch neue Pflichten bei gewöhnlichen Gehaltszahlungen, Überweisungen oder alltäglichen Bankgeschäften.

Die geplanten Maßnahmen könnten jedoch dazu führen, dass Behörden in gesetzlich geregelten Verdachtsfällen schneller eingreifen und bestimmte Finanzinformationen leichter zusammenführen können.

Solche Befugnisse müssen mit den geltenden Anforderungen des Datenschutzes, der Verhältnismäßigkeit und des Rechtsschutzes vereinbar sein.

Entscheidend wird deshalb nicht nur sein, welche zusätzlichen Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden, sondern auch, wie deren Voraussetzungen, Grenzen und Überprüfungsmöglichkeiten geregelt sind.

Fazit

Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, Geldwäsche durch einen besseren Informationsaustausch und wirksamere Kontrollen zu bekämpfen. Nach dem vorliegenden Medienbericht plant das Bundesfinanzministerium dafür zusätzliche Eingriffsbefugnisse.

Die konkreten Vorschläge befinden sich jedoch noch im Gesetzgebungsprozess beziehungsweise im berichteten Entwurfsstadium.

Ob alle vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden und welche Auswirkungen sie tatsächlich auf Bürger und Unternehmen haben, steht noch nicht abschließend fest.

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