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Insolvenzantrag der DI Projektentwicklung GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Aschaffenburg hat den Antrag der DI Projektentwicklung GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 613 IN 154/26 und wurde am 28.10.2026 veröffentlicht. Die Firma hat ihren Sitz in Elsenfeld und ist im Register des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 18427 eingetragen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen nach der Einschätzung des Gerichts voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Es kommt deshalb nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger.

Für Gläubiger bedeutet das in der Regel: Sie müssen ihre Forderungen selbst weiterverfolgen. Eine geordnete Auszahlung über ein eröffnetes Insolvenzverfahren findet nicht statt. Die Aussichten, noch etwas zu erhalten, sind meist gering. Kunden mit offenen Leistungen, bereits geleisteten Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Unterlagen sicher aufbewahren und ihre Ansprüche prüfen lassen.

Folgen für die Gesellschaft

Die Abweisung des Insolvenzantrags wird im Handelsregister eingetragen. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Betroffene ist wichtig: Es gibt nach einer Abweisung mangels Masse normalerweise keinen Insolvenzverwalter, an den Forderungen im Verfahren angemeldet werden können.

Die Bekanntmachung enthält keine weiteren Angaben zu Ursachen, Schuldenhöhe, Umsätzen oder Mitarbeitern. Ebenso macht der Text keine Aussagen darüber, wie es zu der wirtschaftlichen Lage gekommen ist. Maßgeblich ist allein der Beschluss des Insolvenzgerichts Aschaffenburg vom 28.10.2026 im Verfahren 613 IN 154/26.

Was Betroffene jetzt tun können

Wer Forderungen gegen die DI Projektentwicklung GmbH hat, sollte alle Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstigen Nachweise sofort sichern. Sinnvoll kann es sein, die eigene Forderung rechtlich prüfen zu lassen und sich zu fragen, welche Schritte außerhalb eines Insolvenzverfahrens noch möglich sind. Bei offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen empfiehlt sich rasches Handeln, weil die Aussichten auf eine spätere Befriedigung meist gering sind.

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