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Falsche Bankmitarbeiter: Nach fünfstelligem Betrug in Walldürn sitzt ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Ein 61-jähriger Mann aus Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis ist nach Angaben der Polizei Opfer eines Bankbetrugs geworden. Die Ermittlungen führten inzwischen zur Festnahme zweier Tatverdächtiger. Gegen einen der Männer wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Das Polizeipräsidium Heilbronn und die Staatsanwaltschaft Mosbach veröffentlichten den Fall am 27. Oktober 2026 um 13:12 Uhr.

Der Geschädigte hatte am Donnerstag zuvor einen Telefonanruf von einer Frau erhalten, die sich als Mitarbeiterin seiner Bank ausgab.

Die Anruferin behauptete, dass es mehrere Hackerangriffe auf sein Konto gegeben habe. Um weitere Schäden zu verhindern, müsse der Mann sein Onlinebanking aufrufen und seine Zugangsdaten mitteilen.

In der Folge wurde eine Überweisung über einen fünfstelligen Eurobetrag auf ein fremdes Konto veranlasst und vom Geschädigten bestätigt.

Nachdem der Mann den Betrug erkannt hatte, informierte er seine Bank und ließ sein Konto sperren.

Am folgenden Freitag erstattete er Strafanzeige.

Während der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme informierte die Bank die Ermittler darüber, dass zwei Männer in einer Filiale offenbar versuchten, weiteres Geld von dem Empfängerkonto abzuheben.

Die Polizei konnte beide Männer vorläufig festnehmen.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 37-Jährigen und einen 17-Jährigen. Gegen den 37-Jährigen erließ ein Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl.

Der 17-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Ob und in welcher Weise er an dem mutmaßlichen Betrug beteiligt war, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

Die Untersuchungshaft ist keine Feststellung der Schuld. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Polizei warnt erneut davor, Passwörter, PINs oder TANs telefonisch weiterzugeben oder Überweisungen auf Anweisung angeblicher Bankmitarbeiter freizugeben.

Auch eine scheinbar echte Telefonnummer auf dem Telefondisplay bietet keine Gewähr für die Identität des Anrufers.

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