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ENERCON-Windpark Strauch-Michelshof: Fast schuldenfrei, Millionen auf dem Konto – aber wo bleibt der Gewinn für die Anleger?
Was ist eigentlich Spoofing? Wie Kriminelle falsche Identitäten vortäuschen und wie Sie sich davor schützen

ENERCON-Windpark Strauch-Michelshof: Fast schuldenfrei, Millionen auf dem Konto – aber wo bleibt der Gewinn für die Anleger?

Shutterbug75 (CC0), Pixabay

Wer sich an einem Windpark beteiligt, verbindet damit in der Regel eine langfristige wirtschaftliche Erwartung. Die Investition soll durch die Erzeugung und Vermarktung von Strom Einnahmen erwirtschaften und den beteiligten Anlegern möglichst über viele Jahre Ausschüttungen ermöglichen. Ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird, lässt sich allerdings nicht allein daran erkennen, wie viel Geld eine Windparkgesellschaft auf ihren Bankkonten hält. Ebenso wichtig sind die laufenden Erträge, die zukünftigen Verpflichtungen, der technische Zustand der Anlagen und die Frage, welche Mittel den Gesellschaftern tatsächlich zur Verfügung stehen.

Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein genauer Blick auf den Jahresabschluss 2025 der ENERCON Windpark GmbH & Co. Strauch-Michelshof KG mit Sitz in Simmerath. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Aachen unter HRA 6392 eingetragen. Ihr Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 wurde am 26. Oktober 2026 veröffentlicht.

Die Bilanz vermittelt zunächst den Eindruck einer finanziell gut ausgestatteten Gesellschaft. Die Bilanzsumme beläuft sich zum Jahresende 2025 auf rund 5,11 Millionen Euro. Ein Jahr zuvor waren es noch rund 5,34 Millionen Euro. Damit hat sich die Bilanzsumme um etwa 232.710 Euro beziehungsweise 4,4 Prozent verringert. Eine solche Veränderung ist für sich genommen weder ungewöhnlich noch besorgniserregend. Entscheidend ist vielmehr, welche Vermögenswerte und Verpflichtungen hinter den Zahlen stehen.

Besonders positiv fällt das Eigenkapital auf. Es beträgt unverändert 4.021.942,60 Euro und entspricht damit rund 78,8 Prozent der gesamten Bilanzsumme. Für eine Windparkgesellschaft ist dies eine bemerkenswert hohe Eigenkapitalquote. Während viele vergleichbare Projektgesellschaften insbesondere in ihren ersten Betriebsjahren erhebliche Bankdarlehen bedienen müssen, weist die Strauch-Michelshof KG nur noch sehr geringe Verbindlichkeiten aus. Die Kapitalanteile der Kommanditisten belaufen sich auf 3.955.000 Euro, hinzu kommen Rücklagen von 66.942,60 Euro.

Aus Sicht eines Anlegers ist eine solche Kapitalstruktur grundsätzlich erfreulich. Eine hohe Eigenkapitalausstattung kann die finanzielle Stabilität stärken und die Abhängigkeit von Banken und anderen Fremdkapitalgebern verringern. Sie bedeutet allerdings nicht automatisch, dass die Beteiligungen der Kommanditisten jederzeit in entsprechender Höhe veräußert werden könnten. Das bilanzielle Eigenkapital ist nicht mit dem aktuellen Marktwert einer Beteiligung gleichzusetzen. Dieser hängt unter anderem von der zukünftigen Ertragskraft, bestehenden Verpflichtungen und den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ab.

Noch deutlicher wird die vergleichsweise geringe Fremdfinanzierungsbelastung beim Blick auf die Verbindlichkeiten. Diese sind von 292.067,01 Euro Ende 2024 auf nur noch 59.356,80 Euro Ende 2025 zurückgegangen. Das entspricht einer Verringerung um fast 80 Prozent. Laut Anhang sind sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres fällig. Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren werden ebenso wenig ausgewiesen wie durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte bilanzierte Verbindlichkeiten.

Das spricht zunächst für eine Gesellschaft, deren ausgewiesene Schuldenbelastung überschaubar geworden ist. Gerade in Zeiten schwankender Zinsen und steigender Finanzierungskosten ist dies ein Vorteil. Wer kaum noch Kredite bedienen muss, ist weniger anfällig für bestimmte finanzielle Belastungen. Dennoch wäre es voreilig, die Gesellschaft deshalb als vollständig frei von größeren wirtschaftlichen Verpflichtungen zu bezeichnen. Denn neben den geringen Verbindlichkeiten enthält die Bilanz Rückstellungen in Höhe von mehr als einer Million Euro.

Zunächst verdient jedoch die Liquidität besondere Aufmerksamkeit. Zum 31. Dezember 2025 verfügt die Gesellschaft über Bankguthaben und Kassenmittel von insgesamt 3.276.185,01 Euro. Das sind rund 64 Prozent der gesamten Bilanzsumme. Eine derart hohe Liquiditätsposition ist aus Anlegersicht grundsätzlich ein positives Signal. Sie kann finanzielle Handlungsspielräume schaffen, laufende Verpflichtungen absichern und möglicherweise auch zukünftige Ausschüttungen ermöglichen.

Allerdings zeigt der Vorjahresvergleich, dass der Geldbestand deutlich zurückgegangen ist. Ende 2024 waren noch 3.720.631,45 Euro vorhanden. Innerhalb eines Jahres verringerte sich die Liquidität somit um rund 444.446 Euro beziehungsweise 11,9 Prozent.

Dieser Rückgang sollte nicht vorschnell als wirtschaftliche Schwäche interpretiert werden. Im gleichen Zeitraum hat die Gesellschaft ihre Verbindlichkeiten erheblich reduziert. Außerdem sind die Forderungen gestiegen. Beides kann die Veränderung des Bankbestands mit beeinflusst haben. Aus der Bilanz allein lässt sich jedoch nicht nachvollziehen, welche konkreten Zahlungsströme zu dem Rückgang geführt haben.

Denkbar sind unterschiedliche Ursachen, darunter die Begleichung bestehender Verpflichtungen, laufende Betriebsausgaben oder Zahlungen an Gesellschafter. Welche Vorgänge tatsächlich stattgefunden haben, bleibt anhand der veröffentlichten Angaben offen. Ohne Kapitalflussrechnung, vollständige Gewinn- und Verlustrechnung und Informationen zu den Ausschüttungen ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich.

Für Kommanditisten stellt sich deshalb eine wesentliche Frage: Wie viel von den ausgewiesenen 3,27 Millionen Euro steht tatsächlich frei zur Verfügung, und welcher Teil wird für zukünftige Verpflichtungen benötigt?

Diese Frage gewinnt an Bedeutung, wenn man die Rückstellungen betrachtet. Sie betragen zum Jahresende 2025 exakt 1.024.542,37 Euro und sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Damit entsprechen sie rund einem Fünftel der Bilanzsumme und übersteigen die ausgewiesenen Verbindlichkeiten um ein Vielfaches.

Rückstellungen werden für Verpflichtungen und Risiken gebildet, deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sein kann. Bei Windparkgesellschaften können dazu beispielsweise spätere Rückbauverpflichtungen oder andere betriebliche Verpflichtungen gehören. Welche konkreten Sachverhalte den Rückstellungen der Strauch-Michelshof KG zugrunde liegen, geht aus dem vorliegenden Anhang jedoch nicht hervor.

Es wäre daher nicht gerechtfertigt, die gesamte Summe ohne weitere Informationen als Rückbaurückstellung zu bezeichnen. Ebenso wenig lässt sich aus dem unveränderten Betrag schließen, dass die Bewertung unzutreffend wäre. Dennoch ist die Größenordnung erheblich genug, um eine nähere Erläuterung aus Anlegersicht wünschenswert erscheinen zu lassen.

Gerade bei Windkraftanlagen kann der spätere Rückbau wirtschaftlich relevant sein. Wenn Anlagen am Ende ihrer Nutzungsdauer demontiert und Flächen wiederhergestellt werden müssen, können beträchtliche Kosten entstehen. Ob solche Verpflichtungen hier bestehen, wie sie bewertet wurden und wann sie voraussichtlich zahlungswirksam werden, müsste anhand weitergehender Unterlagen geklärt werden.

Die Rückstellungen sind deshalb ein wichtiger Grund, den hohen Bankbestand nicht automatisch mit ausschüttungsfähigem Vermögen gleichzusetzen. Liquidität kann vorhanden sein und dennoch wirtschaftlich für spätere Verpflichtungen benötigt werden.

Ein weiterer auffälliger Punkt ist das Anlagevermögen. Es steht zum 31. Dezember 2025 mit lediglich 23 Euro in der Bilanz. Davon entfallen ein Euro auf immaterielle Vermögensgegenstände und 22 Euro auf Sachanlagen. Bereits im Vorjahr waren exakt dieselben Beträge ausgewiesen.

Für eine Gesellschaft, die einen Windpark im Namen führt, ist das eine bemerkenswerte Bilanzstruktur. Sie wirft die Frage auf, welche technischen Anlagen noch vorhanden sind und welchen wirtschaftlichen Wert sie besitzen.

Eine mögliche Erklärung besteht darin, dass ursprünglich angeschaffte Windkraftanlagen über die Jahre weitgehend oder vollständig abgeschrieben wurden. Das wäre bei einem länger bestehenden Windpark keineswegs ungewöhnlich. Ein vollständig abgeschriebenes Wirtschaftsgut kann weiterhin technisch funktionsfähig sein und Einnahmen erwirtschaften. Der handelsrechtliche Buchwert sagt deshalb nicht unmittelbar etwas über den tatsächlichen Marktwert oder die verbleibende Nutzbarkeit aus.

Umgekehrt darf aus dem niedrigen Buchwert aber auch nicht geschlossen werden, dass die Gesellschaft noch über viele Jahre hinweg hohe Stromerträge erzielen wird. Dafür wären Angaben zum Anlagenbestand, zur technischen Restnutzungsdauer, zum Wartungszustand und zu möglichen zukünftigen Investitionen notwendig.

Gerade für langfristig orientierte Anleger ist dieser Punkt entscheidend. Eine Windkraftanlage kann bilanziell nahezu vollständig abgeschrieben sein und dennoch wirtschaftlich wertvoll bleiben. Sie kann aber auch vor größeren technischen Herausforderungen oder dem Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer stehen. Welche Situation bei der Strauch-Michelshof KG vorliegt, lässt sich anhand des Jahresabschlusses nicht abschließend beurteilen.

Auch die Entwicklung der Forderungen verdient Aufmerksamkeit. Diese sind von rund 1,50 Millionen Euro auf rund 1,71 Millionen Euro gestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von etwa 14,2 Prozent. Laut Anhang bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die kurzfristige Fälligkeit ist zunächst ein günstiger Aspekt. Allerdings bedeutet sie nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen bereits bezahlt wurden oder ohne Risiko eingezogen werden können. Vor allem fehlt im veröffentlichten Anhang eine nähere Aufschlüsselung der Schuldner und der wirtschaftlichen Hintergründe.

Es bleibt somit offen, ob es sich beispielsweise um Forderungen aus Stromlieferungen, Ansprüche gegenüber Geschäftspartnern oder andere Sachverhalte handelt. Bei einem Forderungsbestand von mehr als 1,7 Millionen Euro ist dies aus Anlegersicht keine unwesentliche Information.

Zusammen mit den Bankguthaben bilden die Forderungen den mit Abstand größten Teil des bilanziellen Vermögens. Die wirtschaftliche Qualität dieser Positionen ist deshalb für die Bewertung der Gesellschaft besonders wichtig.

Ein weiterer Punkt betrifft die aktiven latenten Steuern. Sie werden unverändert mit 83.946,36 Euro ausgewiesen. Solche Bilanzposten können aus Unterschieden zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen entstehen. Sie sind jedoch nicht mit unmittelbar verfügbaren Geldmitteln gleichzusetzen. Auch hier fehlen im vorliegenden Anhang nähere Erläuterungen zu den zugrunde liegenden Sachverhalten.

Besonders interessant wird die Analyse bei der Frage nach dem Gewinn. Die Bilanz weist sowohl für 2025 als auch für 2024 einen Bilanzgewinn beziehungsweise Bilanzverlust von null Euro aus.

Auf den ersten Blick könnte dies den Eindruck erwecken, die Gesellschaft habe in beiden Jahren keinen Gewinn erzielt. Ein solcher Schluss wäre jedoch nicht zulässig.

Bei einer Kommanditgesellschaft können Jahresergebnisse entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf Kapitalkonten der Gesellschafter verbucht werden. Ein ausgewiesener Bilanzgewinn von null Euro bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass kein Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde.

Ebenso wenig lässt sich daraus ableiten, dass die Kommanditisten keine Ausschüttungen erhalten haben. Jahresergebnis, steuerlicher Gewinn und tatsächlich ausgezahlte Beträge sind unterschiedliche Größen.

Genau hier liegt allerdings eine wesentliche Grenze des veröffentlichten Abschlusses: Die vollständige Gewinn- und Verlustrechnung ist in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.

Damit fehlen wichtige Angaben zu Umsätzen, laufenden Kosten, Abschreibungen, Zinsaufwendungen und zum tatsächlichen Jahresergebnis. Auch eine Übersicht der Ausschüttungen an die Kommanditisten liegt nicht vor.

Für Anleger ist das eine entscheidende Informationslücke. Schließlich besteht der wirtschaftliche Erfolg einer Beteiligung nicht allein darin, dass die Gesellschaft hohe Bankguthaben ausweist. Entscheidend ist vielmehr, ob sie nachhaltig Erträge erwirtschaftet und ob diese den Gesellschaftern unter Berücksichtigung zukünftiger Verpflichtungen zugutekommen können.

Eine Gesellschaft kann bilanziell sehr solide sein und dennoch nur geringe laufende Ausschüttungen leisten. Umgekehrt können hohe Ausschüttungen erfolgen, obwohl die zugrunde liegende Ertragskraft begrenzt ist. Ohne nähere Informationen lässt sich nicht beurteilen, wie die Situation bei der Strauch-Michelshof KG tatsächlich aussieht.

Auch die Organisationsstruktur verdient einen kurzen Blick. Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2025 durchschnittlich keine eigenen Arbeitnehmer. Bei einer projektbezogenen Windparkgesellschaft ist das nicht ungewöhnlich. Technische Wartung, Betriebsführung und kaufmännische Verwaltung können an externe Dienstleister vergeben werden.

Allerdings wären für eine umfassende wirtschaftliche Bewertung auch die damit verbundenen Kosten und Vertragsbeziehungen interessant. Der vorliegende Anhang enthält dazu keine detaillierten Informationen.

Die Geschäftsführung lag im Geschäftsjahr 2025 bei Dieter Aden und Frank Prömpeler. Als Beiratsmitglieder werden Frank Ewert, Günter Roder und Friedhelm Tappert genannt. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die ENERCON Windpark Strauch-Michelshof Verwaltungs-GmbH mit einem gezeichneten Kapital von 25.000 Euro.

Diese Angaben beschreiben die gesellschaftsrechtliche Organisation. Sie erlauben jedoch keine Rückschlüsse auf die Qualität der Geschäftsführung oder auf die Wirksamkeit der internen Kontrolle. Eine entsprechende Bewertung würde zusätzliche Unterlagen und konkrete Feststellungen voraussetzen.

Aus Sicht der Kommanditisten stellt sich vielmehr die Frage, welche Informationen ihnen im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen und gesetzlichen Rechte zur Verfügung stehen und wie transparent über die wirtschaftliche Entwicklung berichtet wird.

Bei einer Windparkbeteiligung sollten Anleger insbesondere nachvollziehen können, welche Stromerlöse erzielt werden, welche Betriebskosten entstehen, wie sich die technische Verfügbarkeit entwickelt und welche größeren Ausgaben in den kommenden Jahren zu erwarten sind. Ebenso wichtig sind Informationen über Rückstellungen, mögliche Rückbauverpflichtungen und die Entwicklung der Ausschüttungen.

Der Jahresabschluss 2025 liefert dafür einige wichtige Anhaltspunkte, aber kein vollständiges Bild.

Die positive Seite der Bilanz ist dennoch deutlich erkennbar. Die Gesellschaft verfügt über eine hohe Eigenkapitalquote, erhebliche liquide Mittel und nur noch geringe ausgewiesene Verbindlichkeiten. Das sind Kennzahlen, die grundsätzlich für eine solide finanzielle Ausgangslage sprechen.

Auf der anderen Seite bleiben Fragen zur zukünftigen Ertragskraft, zur Zusammensetzung der Forderungen und Rückstellungen sowie zur tatsächlichen Ausschüttungssituation offen. Hinzu kommt, dass das nahezu vollständig abgeschriebene Anlagevermögen ohne ergänzende technische Informationen keine belastbare Aussage über die verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer des Windparks ermöglicht.

Für Anleger ergibt sich daraus eine differenzierte Bewertung. Die veröffentlichten Zahlen liefern keinen erkennbaren Beleg für eine akute finanzielle Krise. Insbesondere die hohe Liquidität und die geringe Verschuldung sprechen gegen eine vorschnelle negative Interpretation.

Sie rechtfertigen aber ebenso wenig die Annahme, dass zukünftige Ausschüttungen gesichert seien oder die Beteiligungen einen bestimmten Marktwert hätten.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie viel wirtschaftlicher Wert steckt tatsächlich hinter den rund fünf Millionen Euro Bilanzsumme, und welche Erträge können die Kommanditisten in Zukunft noch erwarten?

Um diese Frage zu beantworten, wären insbesondere die vollständige Gewinn- und Verlustrechnung, Angaben zu den bisherigen Ausschüttungen, eine Übersicht über den technischen Anlagenbestand sowie eine nachvollziehbare Erläuterung der Rückstellungen und Forderungen erforderlich.

Der Abschluss zeigt eine Gesellschaft, die bilanziell deutlich weniger fremdfinanziert ist, als man es bei einer Windparkgesellschaft möglicherweise erwarten würde. Das ist grundsätzlich erfreulich. Ob daraus auch eine nachhaltig attraktive Beteiligung für die Kommanditisten folgt, lässt sich aus den veröffentlichten Informationen jedoch nicht sicher ableiten.

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