Ein profitabler Windpark mit deutlich nachlassender Ertragskraft
Windenergie gilt als wichtiger Bestandteil der Energiewende. Für Anleger, die sich an Windparkgesellschaften beteiligen, ist jedoch nicht allein entscheidend, wie viel Strom eine Anlage produziert. Maßgeblich sind vor allem die tatsächlich erzielten Einnahmen, die laufenden Betriebskosten, die Finanzierung und die Frage, ob nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen noch ausreichend Mittel für Ausschüttungen zur Verfügung stehen.
Der Jahresabschluss 2023 der ENOVA Windpark Breddenberg Ohe GmbH & Co. KG mit Sitz in Breddenberg liefert hierzu interessante Erkenntnisse.
Die Gesellschaft betreibt nach den Angaben im Anhang zwei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-115. Der Jahresabschluss wurde bereits am 17. September 2024 von der Gesellschafterversammlung festgestellt und am 2. Dezember 2024 veröffentlicht. Am 26. Oktober 2026 erfolgte eine Ergänzung dieser Veröffentlichung.
Wichtig ist deshalb die zeitliche Einordnung: Die jetzt vorliegenden Zahlen beschreiben die wirtschaftliche Situation zum 31. Dezember 2023. Sie erlauben keine unmittelbare Aussage über die aktuelle Vermögens- und Ertragslage im Oktober 2026.
Dennoch zeigt der Abschluss Entwicklungen, die für Anleger von erheblichem Interesse sind.
Der Gewinn fällt von 1,25 Millionen auf 363.000 Euro
Besonders auffällig ist der Rückgang des Jahresüberschusses.
Während die Gesellschaft 2022 noch einen Gewinn von 1.247.102,02 Euro erwirtschaftete, waren es 2023 lediglich 362.908,01 Euro. Das entspricht einem Rückgang um rund 70,9 Prozent.
Damit hat sich der Jahresgewinn innerhalb eines Geschäftsjahres um mehr als 884.000 Euro verringert.
Ein solcher Rückgang verdient Aufmerksamkeit, selbst wenn die Gesellschaft weiterhin profitabel arbeitet.
Die Ursache wird beim Blick auf die Gewinn- und Verlustrechnung deutlicher. Das Rohergebnis sank von 2.429.720,37 Euro im Jahr 2022 auf 1.395.888,87 Euro im Jahr 2023. Der Rückgang beträgt rund 1,03 Millionen Euro beziehungsweise 42,5 Prozent.
Damit ist der wesentliche Belastungsfaktor auf der Ertragsseite zu erkennen.
Allerdings lässt sich aus dem Rohergebnis allein nicht feststellen, warum die wirtschaftliche Leistung so deutlich zurückging. Der Abschluss enthält keine gesonderten Angaben zu den Stromerlösen, den erzeugten Kilowattstunden oder den tatsächlich erzielten Strompreisen.
Denkbar sind unterschiedliche Einflussfaktoren, beispielsweise Veränderungen der Windverhältnisse, der Stromvermarktung oder der technischen Verfügbarkeit. Welche davon tatsächlich eine Rolle gespielt haben, lässt sich anhand der veröffentlichten Zahlen nicht bestimmen.
Gerade diese fehlende Aufschlüsselung ist für Anleger relevant. Denn es macht wirtschaftlich einen erheblichen Unterschied, ob ein Gewinnrückgang auf vorübergehende Marktbedingungen oder auf längerfristige technische beziehungsweise strukturelle Veränderungen zurückzuführen ist.
Sinkende Kosten konnten den Ertragsrückgang nicht auffangen
Die Gesellschaft hat ihre sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Jahr 2023 reduziert. Diese gingen von 512.338,74 Euro auf 463.814,35 Euro zurück.
Auch die Zinsaufwendungen sanken leicht, und zwar von 88.900,61 Euro auf 80.982,14 Euro.
Die jährlichen Abschreibungen blieben dagegen unverändert bei 488.377 Euro.
Diese Zahlen zeigen, dass der Gewinneinbruch nicht auf eine deutliche Ausweitung der ausgewiesenen laufenden Aufwendungen zurückzuführen ist.
Vielmehr konnte die Entlastung auf der Kostenseite den erheblichen Rückgang des Rohergebnisses nicht ausgleichen.
Positiv ist, dass die Gesellschaft trotz der deutlich schwächeren Ertragslage einen Jahresüberschuss von rund 363.000 Euro erzielte.
Das zeigt, dass der Windpark im betrachteten Geschäftsjahr weiterhin bilanziell profitabel war.
Allerdings sollte ein Anleger bei einer derart starken Ergebnisveränderung nicht nur auf den verbleibenden Gewinn schauen, sondern insbesondere auf dessen Nachhaltigkeit.
Denn die langfristige Wirtschaftlichkeit eines Windparks hängt davon ab, ob die laufenden Erträge ausreichen, um Betrieb, Wartung, Zinsen, Tilgungen und gegebenenfalls zukünftige Investitionen zu finanzieren.
Das Bankguthaben schrumpft um mehr als 72 Prozent
Noch auffälliger als der Gewinnrückgang ist die Entwicklung der Liquidität.
Zum Jahresende 2022 verfügte die Gesellschaft über Bankguthaben und Kassenmittel von 1.045.079,74 Euro. Ende 2023 waren davon nur noch 288.409,71 Euro vorhanden.
Das entspricht einem Rückgang um 756.670,03 Euro beziehungsweise rund 72,4 Prozent.
Für eine Gesellschaft mit einer Bilanzsumme von fast zehn Millionen Euro und erheblichen laufenden Finanzierungsverpflichtungen ist dies eine Entwicklung, die Anleger genauer betrachten sollten.
Allerdings wäre es falsch, aus dem Rückgang der Bankguthaben unmittelbar auf eine finanzielle Notlage zu schließen.
Die Gesellschaft hat gleichzeitig ihre Verbindlichkeiten deutlich reduziert. Außerdem kann der Liquiditätsbestand durch Ausschüttungen, Investitionen oder andere Zahlungsbewegungen beeinflusst worden sein.
Welche konkreten Ursachen hinter dem Rückgang stehen, lässt sich aus dem vorliegenden Abschluss nicht vollständig nachvollziehen.
Eine Kapitalflussrechnung ist nicht enthalten.
Dennoch ist die Veränderung wirtschaftlich relevant. Denn Bankguthaben stellen den unmittelbar sichtbaren finanziellen Puffer dar, aus dem kurzfristige Zahlungen geleistet werden können.
Je kleiner dieser Puffer wird, desto wichtiger ist eine verlässliche laufende Einnahmensituation.
Mehr als 5,8 Millionen Euro Verbindlichkeiten
Zum 31. Dezember 2023 weist die Gesellschaft Verbindlichkeiten von insgesamt 5.802.889,56 Euro aus.
Ein Jahr zuvor waren es noch 6.576.131,49 Euro.
Die Reduzierung um rund 773.242 Euro ist zunächst eine positive Entwicklung.
Insbesondere die Bankverbindlichkeiten wurden zurückgeführt. Sie betragen Ende 2023 noch 5.354.546 Euro.
Davon sind 633.992 Euro innerhalb eines Jahres fällig. Weitere 4.720.554 Euro haben eine längere Restlaufzeit.
Die Gesellschaft verfügt damit weiterhin über eine erhebliche langfristige Fremdfinanzierung.
Das ist bei Windenergieprojekten nicht ungewöhnlich. Solche Anlagen werden häufig mit einer Kombination aus Eigenkapital und langfristigen Bankdarlehen finanziert.
Für Anleger kommt es jedoch darauf an, ob die laufenden Zahlungsüberschüsse ausreichen, um die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungsleistungen zuverlässig zu bedienen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist für 2023 Zinsaufwendungen von rund 81.000 Euro aus. Die Bilanz zeigt außerdem, dass die Bankverbindlichkeiten gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen sind.
Das ist grundsätzlich erfreulich.
Allerdings ist der Jahresüberschuss nicht mit dem für den Schuldendienst verfügbaren Cashflow gleichzusetzen. Abschreibungen sind beispielsweise nicht unmittelbar zahlungswirksam, während Darlehenstilgungen nicht als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheinen.
Deshalb lässt sich aus dem Jahresgewinn von 363.000 Euro allein nicht beurteilen, wie komfortabel die Gesellschaft ihren Kapitaldienst tatsächlich leisten konnte.
Die Eigenkapitalquote bleibt solide
Das Eigenkapital belief sich Ende 2023 auf 3.947.386,24 Euro.
Im Vorjahr waren es 4.334.529,03 Euro.
Damit verringerte sich das Eigenkapital um rund 387.143 Euro.
Die Eigenkapitalquote lag zum Jahresende 2023 bei rund 40,1 Prozent. Im Vorjahr hatte sie etwa 39,2 Prozent betragen.
Obwohl das Eigenkapital absolut zurückging, verbesserte sich die Quote somit leicht, weil sich auch die Bilanzsumme deutlich verringerte.
Das ist ein wichtiger Unterschied.
Eine steigende Eigenkapitalquote bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Unternehmen zusätzliches Eigenkapital aufgebaut hat.
Sie kann auch entstehen, wenn die Bilanzsumme stärker sinkt als das Eigenkapital.
Dennoch ist eine Quote von rund 40 Prozent für eine fremdfinanzierte Projektgesellschaft grundsätzlich eine solide Ausgangsbasis.
Sie bietet einen bilanziellen Puffer gegenüber möglichen Verlusten.
Allerdings lässt sich daraus keine Garantie für die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals oder für zukünftige Ausschüttungen ableiten.
Warum sinkt das Eigenkapital trotz Gewinn?
Besonders interessant ist die Veränderung innerhalb des Eigenkapitals.
Der Jahresüberschuss 2023 beträgt rund 363.000 Euro. Gleichzeitig ging das Eigenkapital insgesamt um rund 387.000 Euro zurück.
Das erscheint zunächst widersprüchlich.
Bei genauer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass der Gewinnvortrag von minus 79.572,99 Euro Ende 2022 auf plus 417.478,23 Euro Ende 2023 gestiegen ist.
Zusammen mit dem Jahresüberschuss ergibt sich eine Veränderung, die auf weitere Eigenkapitalbewegungen schließen lässt.
Rechnerisch liegt die Differenz zwischen dem Eigenkapital des Vorjahres, dem Jahresüberschuss 2023 und dem ausgewiesenen Eigenkapital Ende 2023 bei rund 750.051 Euro.
Eine solche Veränderung könnte beispielsweise durch Ausschüttungen oder andere Buchungen im Eigenkapital erklärt werden.
Welche Vorgänge tatsächlich zugrunde liegen, wird im vorliegenden Anhang jedoch nicht ausdrücklich erläutert.
Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, diesen Betrag ohne weitere Belege als tatsächlich erfolgte Ausschüttung an die Kommanditisten zu bezeichnen.
Für Anleger wäre eine nachvollziehbare Darstellung dieser Eigenkapitalbewegungen dennoch besonders interessant.
Denn sie könnte Aufschluss darüber geben, in welchem Umfang die Gesellschaft im betrachteten Zeitraum Mittel an ihre Gesellschafter ausgekehrt oder anderweitig verwendet hat.
Zwei Windenergieanlagen mit einem Buchwert von mehr als neun Millionen Euro
Das Sachanlagevermögen beträgt zum 31. Dezember 2023 insgesamt 9.238.403 Euro.
Im Vorjahr waren es 9.726.780 Euro.
Die Verringerung entspricht exakt den jährlichen Abschreibungen von 488.377 Euro.
Das spricht dafür, dass der Rückgang des Buchwerts im betrachteten Zeitraum durch die planmäßigen Abschreibungen erklärt wird.
Im Anhang werden zwei Windenergieanlagen des Typs ENERCON E-115 genannt, die zur Absicherung der Bankfinanzierung sicherungsübereignet wurden.
Für Anleger ist wichtig, dass der bilanzielle Buchwert nicht automatisch dem aktuellen Marktwert der Anlagen entspricht.
Die tatsächliche wirtschaftliche Werthaltigkeit hängt unter anderem von ihrer technischen Verfügbarkeit, der verbleibenden Nutzungsdauer, den Wartungskosten und den zukünftigen Stromerlösen ab.
Der Abschluss enthält keine detaillierten Angaben zur Stromproduktion oder zur technischen Leistung der beiden Anlagen.
Daher lässt sich nicht beurteilen, ob der Rückgang des Rohergebnisses auf geringere Produktionsmengen, niedrigere Erlöse oder andere Ursachen zurückzuführen ist.
Umfangreiche Sicherheiten zugunsten der finanzierenden Bank
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Absicherung der Bankdarlehen.
Die Finanzierung ist laut Anhang durch eine Vielzahl von Sicherheiten zugunsten der Norddeutschen Landesbank abgesichert.
Dazu gehören insbesondere Rechte aus Grundstücksnutzungs- und Pachtverträgen, Dienstbarkeiten, Ansprüche aus Stromlieferungen, Versicherungen und Wartungsverträgen sowie die Sicherungsübereignung der beiden Windenergieanlagen.
Solche Sicherheitenpakete sind bei größeren Projektfinanzierungen nicht ungewöhnlich.
Sie dienen dazu, die wirtschaftliche Position der finanzierenden Bank abzusichern.
Für Kommanditisten ist jedoch entscheidend, dass die Bank im Sicherungsfall Zugriff auf wesentliche Vermögenswerte und Zahlungsansprüche haben kann.
Das bedeutet nicht, dass ein Sicherungsfall bevorsteht.
Es zeigt aber, dass die wirtschaftlichen Interessen der Eigenkapitalgeber und der finanzierenden Bank im Krisenfall unterschiedlich abgesichert sind.
Während die Bank über vertragliche und dingliche Sicherheiten verfügt, tragen Kommanditisten grundsätzlich das unternehmerische Risiko ihrer Beteiligung.
Gerade deshalb sollten Anleger die Höhe der verbleibenden Bankverbindlichkeiten und die laufende Schuldendienstfähigkeit sorgfältig beobachten.
Eine ungenutzte Kreditlinie als zusätzlicher Puffer
Positiv ist, dass der Gesellschaft laut Anhang eine Betriebsmittel- beziehungsweise Kapitaldienstreservelinie von 220.000 Euro eingeräumt wurde.
Sie soll insbesondere dazu dienen, Betriebskosten oder Kapitaldienstleistungen während windschwacher Monate überbrücken zu können.
Zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung war diese Kreditlinie nach Angaben der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen.
Das ist ein grundsätzlich günstiges Signal.
Die Gesellschaft verfügte damit über eine zusätzliche Finanzierungsmöglichkeit, ohne sie zum genannten Zeitpunkt nutzen zu müssen.
Allerdings handelt es sich bei einer Kreditlinie nicht um eigenes Guthaben.
Eine Inanspruchnahme würde grundsätzlich zusätzliche Verbindlichkeiten begründen.
Auch die Verfügbarkeit hängt von den jeweiligen Kreditbedingungen ab.
Die Kreditlinie kann daher einen Liquiditätspuffer darstellen, ersetzt aber keine dauerhaft ausreichenden operativen Zahlungsüberschüsse.
Rückbau der Anlagen: Bürgschaft über 298.000 Euro
Windenergieanlagen verursachen nicht nur während ihres Betriebs Kosten. Auch der spätere Rückbau muss wirtschaftlich berücksichtigt werden.
Nach den Angaben im Anhang liegt dem Landkreis Emsland als Sicherheitsleistung für den Rückbau der Windenergieanlagen eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft über 298.000 Euro vor.
Eine solche Bürgschaft dient dazu, die Erfüllung bestimmter Rückbauverpflichtungen abzusichern.
Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die tatsächlichen Rückbaukosten auf exakt diesen Betrag begrenzt sind.
Ebenso wenig lässt sich aus der Bürgschaftshöhe allein beurteilen, ob sämtliche zukünftigen Rückbaukosten vollständig gedeckt sein werden.
Dafür wären die zugrunde liegenden Verpflichtungen und Kostenkalkulationen erforderlich.
Für langfristig orientierte Anleger ist dieser Punkt besonders wichtig, weil Rückbaukosten die am Ende der Betriebsdauer verbleibenden Mittel beeinflussen können.
Steuerliche Betriebsprüfung als offener Punkt
Im Anhang findet sich außerdem der Hinweis, dass im Geschäftsjahr 2023 eine steuerliche Betriebsprüfung stattgefunden hat.
Das Ergebnis lag zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung noch nicht vor.
Auch diese Information verdient eine sachliche Einordnung.
Eine steuerliche Betriebsprüfung ist zunächst ein reguläres Instrument der Finanzverwaltung und kein Hinweis auf steuerliches Fehlverhalten.
Ob sich aus einer solchen Prüfung Nachzahlungen, Erstattungen oder überhaupt keine Änderungen ergeben, lässt sich ohne das Prüfungsergebnis nicht beurteilen.
Für Anleger ist der Vorgang dennoch relevant, weil mögliche steuerliche Nachforderungen die Liquidität beeinflussen könnten.
Ob entsprechende Auswirkungen tatsächlich eingetreten sind, geht aus dem vorliegenden Abschluss nicht hervor.
Was bedeutet die Ergänzung vom Oktober 2026?
Ein besonders wichtiger Aspekt ist der zeitliche Abstand zwischen dem Geschäftsjahr und der ergänzten Veröffentlichung.
Der Jahresabschluss betrifft das Jahr 2023. Er wurde am 17. September 2024 festgestellt und am 2. Dezember 2024 veröffentlicht.
Die nun vorliegende Veröffentlichung vom 26. Oktober 2026 wird ausdrücklich als Ergänzung bezeichnet.
Daraus darf nicht geschlossen werden, dass die Gesellschaft erst im Oktober 2026 ihren Jahresabschluss für 2023 aufgestellt hätte.
Ebenso wenig lässt sich aus der bloßen Bezeichnung als Ergänzung ableiten, dass zuvor wesentliche Angaben falsch waren.
Welche konkreten Informationen ergänzt wurden und aus welchem Grund, lässt sich nur durch einen Vergleich mit der ursprünglichen Veröffentlichung vom 2. Dezember 2024 feststellen.
Für Anleger wäre ein solcher Vergleich sinnvoll, weil er zeigen könnte, ob die Ergänzung lediglich formale Angaben oder wirtschaftlich relevante Informationen betrifft.
Vor allem aber darf der Abschluss 2023 nicht mit der aktuellen wirtschaftlichen Lage verwechselt werden.
Zwischen dem Bilanzstichtag und der Veröffentlichung im Oktober 2026 liegen fast drei Jahre.
In dieser Zeit können sich Stromerlöse, Bankverbindlichkeiten, Liquidität und Ausschüttungen erheblich verändert haben.
Für eine aktuelle Anlagebewertung sind daher insbesondere die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 sowie gegebenenfalls neuere Unternehmensinformationen erforderlich.