Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Festgeldangeboten der Landschaftsliebe GmbH mit Sitz in Osterspai. Nach Angaben der Finanzaufsicht bietet das Unternehmen über die Internetseite landschaftsliebe.com sowie per E-Mail Investitionen in sogenannte Paulownia-Bäume, auch als Blauglockenbäume bekannt, in Form von Festgeldverträgen an.
Die BaFin hat den Verdacht, dass die Landschaftsliebe GmbH mit diesen Angeboten ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt.
Für Anleger ist diese Warnung von besonderer Bedeutung. Denn die Kombination aus einer vermeintlich sicheren Festgeldanlage und einem Investment in schnell wachsende Bäume wirft Fragen zur tatsächlichen Ausgestaltung des Angebots, zur Rückzahlung des eingesetzten Kapitals und zur aufsichtsrechtlichen Zulässigkeit auf.
Wichtig ist dabei die rechtliche Einordnung: Die BaFin spricht ausdrücklich von einem Verdacht. Eine abschließende Feststellung, dass das Unternehmen unerlaubte Bankgeschäfte betreibt, geht aus der veröffentlichten Warnung nicht hervor.
Festgeldverträge für Investitionen in Blauglockenbäume
Nach der Mitteilung der Finanzaufsicht bewirbt die Landschaftsliebe GmbH Investitionen in Paulownia-Bäume in Form von Festgeldverträgen.
Paulownia-Bäume sind für ihr vergleichsweise schnelles Wachstum bekannt und werden unter anderem im Zusammenhang mit der Holzproduktion vermarktet.
Investitionen in Bäume oder Holzplantagen sind jedoch nicht automatisch mit klassischen Bankeinlagen vergleichbar.
Bei einer wirtschaftlichen Beteiligung an der Holzproduktion können beispielsweise Wachstumsbedingungen, Bewirtschaftungskosten, Ernteerträge und die Entwicklung der Holzpreise eine Rolle spielen.
Ein klassischer Festgeldvertrag wird dagegen üblicherweise mit einer festgelegten Laufzeit und vertraglich geregelten Rückzahlungsbedingungen verbunden.
Gerade deshalb ist entscheidend, wie die Angebote der Landschaftsliebe GmbH tatsächlich ausgestaltet sind.
Aus der BaFin-Mitteilung geht nicht hervor, welche konkreten Zinssätze, Laufzeiten oder Rückzahlungsgarantien angeboten werden.
Auch zu den wirtschaftlichen Grundlagen der Baum-Investments macht die Warnung keine näheren Angaben.
Warum die BaFin unerlaubte Bankgeschäfte vermutet
In Deutschland dürfen bestimmte Bankgeschäfte nur mit der dafür erforderlichen Erlaubnis der BaFin betrieben werden.
Dazu zählt grundsätzlich auch das Einlagengeschäft, wenn Gelder des Publikums unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder angenommen werden.
Ob ein bestimmtes Angebot tatsächlich als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft einzustufen ist, hängt von seiner konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltung ab.
Die Bezeichnung eines Produkts als Festgeld kann dabei ein wichtiger Anhaltspunkt sein, ersetzt aber keine rechtliche Prüfung.
Die BaFin sieht bei den von der Landschaftsliebe GmbH angebotenen Festgeldverträgen offenbar ausreichende Anhaltspunkte, um öffentlich vor einem möglichen unerlaubten Bankgeschäft zu warnen.
Die Behörde stützt ihre Veröffentlichung auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).
Diese Vorschrift ermöglicht es der Finanzaufsicht, die Öffentlichkeit über entsprechende Verdachtsfälle zu informieren.
Die aktuelle Warnung ist jedoch nicht mit einer bestandskräftigen Untersagungsverfügung oder einer strafrechtlichen Verurteilung gleichzusetzen.
Was unterscheidet Festgeld von einem Baum-Investment?
Für Verbraucher ist die Unterscheidung zwischen einer Bankeinlage und einer Sachwertinvestition besonders wichtig.
Bei einer klassischen Festgeldanlage bei einem zugelassenen Kreditinstitut stehen die vertraglich vereinbarte Rückzahlung und die Verzinsung im Mittelpunkt.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann für solche Bankeinlagen zudem ein Einlagensicherungssystem bestehen.
Eine Investition in Bäume, Plantagen oder zukünftige Holzerträge funktioniert wirtschaftlich anders.
Hier können Erträge von der tatsächlichen Entwicklung des Projekts und von verschiedenen Marktrisiken abhängen.
Wird ein solches Investment zugleich als Festgeldvertrag angeboten, sollten Anleger deshalb besonders genau prüfen, welche Ansprüche sie tatsächlich erwerben.
Entscheidend ist unter anderem, ob ein unbedingt bestehender Rückzahlungsanspruch vereinbart wurde oder ob die Auszahlung vom wirtschaftlichen Erfolg der Baum-Investition abhängt.
Aus der vorliegenden BaFin-Warnung lässt sich nicht ableiten, dass die Angebote der Landschaftsliebe GmbH durch eine gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind.
Anleger sollten eine solche Absicherung daher keinesfalls voraussetzen.
Website landschaftsliebe.com und Angebote per E-Mail
Die BaFin nennt zwei Vertriebswege, über die die Landschaftsliebe GmbH nach ihren Erkenntnissen entsprechende Angebote unterbreitet:
- die Internetseite landschaftsliebe.com
- den Versand von Angeboten per E-Mail
Wer über diese Wege auf Festgeldverträge im Zusammenhang mit Paulownia-Bäumen aufmerksam geworden ist, sollte die BaFin-Warnung bei seiner Entscheidung berücksichtigen.
Ein professionell gestalteter Internetauftritt, ausführliche Projektbeschreibungen oder ein schriftlicher Vertrag sind für sich genommen kein Nachweis dafür, dass ein Anbieter über die erforderliche finanzaufsichtliche Erlaubnis verfügt.
Ebenso wenig lässt sich aus einer Handelsregistereintragung allein auf eine Zulassung zum Betrieb von Bankgeschäften schließen.
Die Frage der Erlaubnispflicht und der tatsächlichen Zulassung muss gesondert geprüft werden.
Wie Anleger die BaFin-Zulassung überprüfen können
Die Finanzaufsicht weist ausdrücklich darauf hin, dass Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland grundsätzlich nur mit der jeweils erforderlichen Erlaubnis angeboten werden dürfen.
Verbraucher können in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob ein Unternehmen über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Die Datenbank ist unter folgender Adresse erreichbar:
https://www.bafin.de/DE/die-bafin/publikationen-daten/datenbanken-uebersichten/unternehmenssuche/unternehmenssuche_node.html
Dabei sollten Anleger darauf achten, dass der genaue Unternehmensname und die konkrete erlaubnispflichtige Tätigkeit übereinstimmen.
Eine Zulassung für eine bestimmte Finanzdienstleistung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche anderen Bank- oder Finanzgeschäfte ebenfalls erlaubt sind.
Auch sollte die fehlende Auffindbarkeit eines Unternehmens in der Datenbank nicht ohne weitere Prüfung mit dem Nachweis einer Straftat gleichgesetzt werden.
Im Fall der Landschaftsliebe GmbH liegt jedoch bereits eine ausdrückliche öffentliche Verdachtswarnung der BaFin vor.
Was sollten Anleger tun, die bereits investiert haben?
Verbraucher, die bereits Geld an die Landschaftsliebe GmbH überwiesen oder Festgeldverträge im Zusammenhang mit Paulownia-Bäumen abgeschlossen haben, sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern.
Dazu gehören insbesondere Verträge, Anlagebedingungen, Zahlungsnachweise, E-Mails, Werbeunterlagen und Informationen über zugesagte Rückzahlungen.
Wichtig ist, die vertraglichen Ansprüche und die tatsächlichen Zahlungswege nachvollziehbar zu dokumentieren.
Betroffene sollten außerdem prüfen, welche Rückzahlungsbedingungen vereinbart wurden und wer rechtlich als Vertragspartner auftritt.
Ob bereits geleistete Zahlungen zurückgefordert werden können, hängt von den konkreten Umständen und den anwendbaren rechtlichen Vorschriften ab.
Eine BaFin-Verdachtswarnung führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit sämtlicher Verträge oder zu einem unmittelbar durchsetzbaren Anspruch auf sofortige Rückzahlung.
Bei größeren Anlagebeträgen oder Zweifeln an der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen kann eine unabhängige anwaltliche Prüfung sinnvoll sein.
Wer noch keine Investition getätigt hat, sollte angesichts der veröffentlichten Warnung von einer übereilten Einzahlung absehen und zunächst die offenen Fragen zur aufsichtsrechtlichen Zulässigkeit klären.