Beim Insolvenzgericht Tübingen läuft unter dem Aktenzeichen 21 IN 320/26 ein Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Stoz GmbH mit Sitz in Rottenburg. Die amtliche Bekanntmachung wurde am 27.10.2026 veröffentlicht.
Was das Gericht angeordnet hat
Nach der Bekanntmachung hat das Gericht am 26.10.2026 um 15:31 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu verhindern.
Kern der Anordnung ist ein allgemeines Verfügungsverbot. Das bedeutet: Die Schuldnerin darf nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Für Betroffene heißt das: Finanzielle und rechtliche Entscheidungen rund um das Vermögen der Gesellschaft liegen vorläufig nicht mehr bei der Gesellschaft selbst.
Außerdem gelten die mit Beschluss vom 18.08.2026 angeordneten vorläufigen Maßnahmen und sonstigen Anordnungen weiter. Der Beschluss hat zudem die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen. Das heißt, bereits anhängige Zivilrechtsstreitigkeiten können unterbrochen werden.
Was die Bekanntmachung für Kunden, Anleger und Gläubiger bedeuten kann
Für Kunden, Anleger oder sonstige Gläubiger ist eine solche Sicherungsmaßnahme ein wichtiges Signal: Das Gericht hat bereits vor einer Entscheidung über den Insolvenzantrag eingegriffen, um das Vermögen zu sichern. Forderungen, offene Rechnungen oder andere Ansprüche gegen die Stoz GmbH sind damit nicht automatisch erledigt, aber die Verfügung über Vermögenswerte ist eingeschränkt.
Für Gläubiger kann das bedeuten, dass sie ihre Ansprüche besonders genau im Blick behalten müssen. Ob und in welcher Form aus dem Vermögen der Schuldnerin noch Zahlungen erfolgen können, hängt von dem weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Aus der Bekanntmachung selbst ergeben sich dazu jedoch keine weiteren Angaben.
Die Veröffentlichung enthält außerdem einen technischen Hinweis: Die Bekanntmachung wird in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Bei einer Eröffnung oder bei einer Aufhebung gelten für die Löschung bestimmte Fristen nach der Insolvenzbekanntmachungsverordnung.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die Stoz GmbH haben könnte, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens aufmerksam verfolgen und Unterlagen geordnet bereithalten. Wichtig ist vor allem, Fristen und weitere gerichtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Aktenzeichen 21 IN 320/26 beim Insolvenzgericht Tübingen im Auge zu behalten.
Mehr steht in der Bekanntmachung nicht. Weitere Schritte ergeben sich erst aus den nächsten gerichtlichen Entscheidungen im Verfahren.