Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Empathus UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 810 IN 1109/26 E-33- und wurde am 27.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text der Mitteilung ist die Abweisung bereits am 23.10.2026 erfolgt. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 130898 eingetragen.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
„Mangels Masse“ heißt: Das Gericht hat das Insolvenzverfahren nicht eröffnet, weil das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. In einem solchen Fall wird also kein Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter durchgeführt. Damit gibt es in der Regel auch keine geordnete Verteilung von Vermögen an die Gläubiger über ein eröffnetes Verfahren.
Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Sie müssen ihre Forderungen grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind häufig gering. Auch eine gesicherte Abwicklung über das Insolvenzverfahren findet nicht statt.
Folgen für das Unternehmen
Die Abweisung des Insolvenzantrags wird im Registerkontext sichtbar. In der Praxis bedeutet das häufig, dass die Gesellschaft aufgelöst wird und später gelöscht werden kann. Für Außenstehende ist wichtig: Mit der Abweisung mangels Masse ist nicht gesagt, dass alle offenen Forderungen erledigt sind. Sie bleiben grundsätzlich bestehen und müssen von den Gläubigern selbst geltend gemacht werden, soweit rechtlich möglich.
Zur Geschäftstätigkeit der Empathus UG macht die vorliegende Bekanntmachung keine Angaben. Deshalb wird sie hier nicht beschrieben.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer noch offene Forderungen gegen die Empathus UG hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Belege, E-Mails und Zahlungsnachweise sofort sichern. Auch Kunden mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sollten ihre Nachweise geordnet aufbewahren. Es kann sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Wer Fristen oder weitere Registereinträge im Blick behalten will, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen.