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Insolvenzverfahren über Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG: Gericht erteilt zusätzliche Sicherungsmaßnahmen

Das Insolvenzgericht Bersenbrück hat im Verfahren 9 IN 86/26 über das Vermögen der Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG mit Sitz in Quakenbrück zusätzliche Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung stammt vom 27.10.2026.

Die Veröffentlichung bedeutet zunächst: Das Gericht greift in einer frühen Phase des Insolvenzverfahrens ein, um die vorhandene Masse zu sichern und die Gläubiger zu schützen. Die Bekanntmachung nennt ausdrücklich, dass die Anordnung auf Grundlage der §§ 21, 22 InsO erfolgt ist. Außerdem wird die bereits zuvor angeordnete vorläufige Verwaltung erwähnt.

Was das für das Verfahren bedeutet

Nach dem Text hat das Gericht die vorläufige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Markt 8, 49593 Bersenbrück, zusätzlich ermächtigt, bestimmte Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse vorzunehmen. Genannt wird dabei eine Ermächtigung für Warenlieferungen im November 2026.

Konkret darf die vorläufige Insolvenzverwalterin damit Masseverbindlichkeiten begründen, und zwar gegenüber der Geo-Tex Textilverwertung GmbH & Co. KG bis zu 10.000,00 Euro netto sowie gegenüber der Wasteland GmbH & Co. KG bis zu 14.000,00 Euro netto. Im Übrigen bleiben die Beschlüsse vom 24.09.2026 und 01.10.2026 bestehen.

Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger heißt eine solche Sicherungsmaßnahme vor allem: Das Gericht will verhindern, dass Vermögenswerte während des laufenden Verfahrens ungesichert bleiben. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält dafür zusätzliche Befugnisse. Wer offene Forderungen gegen die Gesellschaft hat oder noch Leistungen erbringen soll, sollte genau prüfen, ob diese Forderungen im Insolvenzverfahren geltend zu machen sind und ob neue Geschäfte überhaupt noch zulässig oder sinnvoll sind.

Die Bekanntmachung sagt nichts darüber aus, wie das Verfahren am Ende ausgeht. Sie enthält auch keine Aussage dazu, ob das Unternehmen fortgeführt, verkauft oder liquidiert wird. Solche Schlüsse lassen sich aus diesem Text nicht ziehen.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen zu offenen Rechnungen, Lieferungen und Verträgen vollständig sichern. Wer Forderungen gegen die Gesellschaft hat, sollte die weiteren gerichtlichen Veröffentlichungen genau beobachten und Fristen nicht versäumen. Bei Unsicherheit kann es sinnvoll sein, anwaltlichen oder steuerlichen Rat einzuholen, bevor weitere Leistungen erbracht oder Zahlungen vereinbart werden.

Die Bekanntmachung selbst zeigt vor allem eines: Das Insolvenzgericht Bersenbrück hat im Verfahren 9 IN 86/26 zusätzliche Sicherungsmaßnahmen getroffen, um das Vermögen der Tex-As Bekleidungsgroßhandel GmbH & Co. KG in Quakenbrück zu schützen.

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