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Insolvenzantrag der Freya Hookah UG mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Rottweil hat den Antrag der Freya Hookah UG auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen abgewiesen. Grundlage ist der Beschluss im Aktenzeichen 5 IN 183/26 vom 27.10.2026. Als Sitz der Gesellschaft ist Bubsheim genannt; im Register ist sie beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 781222 geführt.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Die Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen der Gesellschaft voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Es kommt damit nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung an die Gläubiger.

Für die Betroffenen ist das eine wichtige und oft ernüchternde Folge: Es gibt in diesem Fall keine vom Gericht organisierte Abwicklung der offenen Forderungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Gläubiger müssen ihre Ansprüche dann grundsätzlich selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind dabei häufig gering.

Folgen für Gläubiger und Vertragspartner

Wenn ein Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen wird, bedeutet das nicht, dass offene Forderungen automatisch erledigt sind. Sie bestehen grundsätzlich weiter, müssen aber außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. Ein geordneter Zugriff auf das Vermögen über einen Insolvenzverwalter findet nicht statt.

Für Vertragspartner kann das besonders relevant sein, wenn noch Leistungen offen sind oder wenn Zahlungen bereits geleistet wurden. Wer offene Ansprüche hat, sollte seine Unterlagen deshalb genau prüfen und sichern. Dazu gehören zum Beispiel Rechnungen, Verträge, Zahlungsbelege und der gesamte Schriftverkehr.

Nach einer solchen Abweisung wird die Gesellschaft in der Regel aufgelöst und später gelöscht. Für die praktische Durchsetzung von Forderungen ist das jedoch oft schwierig, weil die verfügbaren Mittel meist sehr knapp sind. Eine verbindliche Auszahlung an die Gläubiger ist in solchen Fällen regelmäßig nicht zu erwarten.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten alle Unterlagen zu offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen sofort sichern. Wichtig ist außerdem, mögliche Ansprüche zeitnah zu prüfen und bei Bedarf rechtlichen Rat einzuholen. Wer Forderungen anmelden oder durchsetzen will, sollte die Fristen und formalen Schritte genau beachten.

Die Bekanntmachung vom 27.10.2026 macht damit vor allem eines deutlich: Bei der Freya Hookah UG mit Sitz in Bubsheim wurde kein Insolvenzverfahren eröffnet, weil die Masse dafür nicht ausreicht.

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