Eine Lehrerin aus Wesel in Nordrhein-Westfalen, die seit 2009 nicht mehr unterrichtet hat, muss sich möglicherweise vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Anklage wegen Betrugs und Urkundenfälschung erhoben. Der Frau wird vorgeworfen, durch unzutreffende Krankmeldungen rund 248.000 Euro zu Unrecht erhalten zu haben. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, muss ein Gericht klären.
Der Fall hatte bereits im vergangenen Jahr für erhebliche Aufmerksamkeit gesorgt. Die Lehrerin war an einem Berufskolleg beschäftigt, hatte jedoch seit rund 17 Jahren keinen Unterricht mehr erteilt. Während dieser Zeit erhielt sie weiterhin ihre Bezüge.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Frau zwischen März 2021 und März 2025 insgesamt zehn unzutreffende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben. Die Ermittler werfen ihr vor, dass sie tatsächlich arbeitsfähig gewesen sei und dies auch gewusst habe.
Die strafrechtliche Anklage beschränkt sich auf diesen Zeitraum. Mögliche frühere Taten gelten nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft als verjährt.
Auch Tauchtauglichkeitsbescheinigungen sollen gefälscht worden sein
Neben dem Betrugsvorwurf geht es um zwei Bescheinigungen für den Tauchsport.
Die Lehrerin soll diese Dokumente selbst ausgestellt und dabei den Namen einer angeblichen Ärztin verwendet haben, die nach Erkenntnissen der Ermittler nicht existiert.
Daraus ergibt sich der zusätzliche Vorwurf der Urkundenfälschung.
Im März 2026 hatten Ermittler bereits die Wohnung der Frau durchsucht.
Behörden müssen sich ebenfalls Fragen stellen
Der Fall wirft auch Fragen zum Umgang der zuständigen Schulverwaltung mit langjährigen Krankmeldungen auf.
Obwohl die Lehrerin über viele Jahre keinen Unterricht erteilte, wurde zunächst keine amtsärztliche Untersuchung veranlasst.
Gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf wurden deshalb Disziplinarverfahren eingeleitet.
Das Land versetzte die Frau inzwischen in den Ruhestand. Gegen diese Entscheidung geht sie rechtlich vor.
Andere Verdachtsmomente nicht bestätigt
Die Staatsanwaltschaft prüfte außerdem Hinweise, wonach die Lehrerin während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet und an einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben könnte.
Für diese Vorwürfe fanden die Ermittler jedoch keine ausreichenden konkreten Anhaltspunkte.
Die Frau hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bislang nicht zu den strafrechtlichen Anschuldigungen geäußert.
Fazit: Die Staatsanwaltschaft wirft der Lehrerin vor, über mehrere Jahre durch unzutreffende Bescheinigungen staatliche Bezüge erhalten zu haben. Die Anklage ist jedoch noch kein Schuldspruch. Ob das Gericht die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt und ob die Frau tatsächlich strafrechtlich verantwortlich ist, bleibt abzuwarten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.