Das Insolvenzgericht Düsseldorf hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PflegeVita24 GmbH mit Sitz in Düsseldorf Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Die Bekanntmachung trägt das Aktenzeichen 503 IN 27/26 und wurde am 14.10.2026 veröffentlicht. Nach dem Text der Mitteilung wurde die Anordnung bereits am 13.10.2026 um 12:50 Uhr getroffen.
Was die Sicherungsmaßnahmen bedeuten
Bei Sicherungsmaßnahmen handelt es sich um vorläufige Maßnahmen in einem laufenden Insolvenzverfahren. Sie sollen das Vermögen des Unternehmens schützen, solange noch nicht über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden ist. In diesem Fall wurde ein allgemeines Verfügungsverbot gegen die Schuldnerin angeordnet. Das bedeutet: Die PflegeVita24 GmbH darf über ihr Vermögen nicht mehr frei verfügen.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin, einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen, ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Georg Faude aus Düsseldorf bestellt. Damit liegt die weitere Sicherung und Verwaltung des Vermögens vorerst bei ihm.
Auswirkungen für Kunden, Gläubiger und Geschäftspartner
Für Kunden, Gläubiger und andere Geschäftspartner kann eine solche Anordnung wichtige Folgen haben. Nach der Bekanntmachung wurden die Schuldner der Schuldnerin aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Wer der PflegeVita24 GmbH noch Geld schuldet oder Zahlungen an sie leisten soll, muss daher besonders darauf achten, an wen und auf welche Weise gezahlt wird.
Außerdem hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt. Für Gläubiger bedeutet das, dass einzelne Vollstreckungsmaßnahmen vorerst nicht wie gewohnt fortgesetzt werden können.
Was Betroffene jetzt tun können
Wer Forderungen gegen die PflegeVita24 GmbH hat, sollte die weitere Entwicklung des Verfahrens genau beobachten und seine Unterlagen geordnet bereithalten. Wer der Gesellschaft noch Leistungen schuldet, sollte Zahlungen und weitere Schritte nur noch nach Maßgabe der gerichtlichen Anordnung vornehmen. Im Zweifel ist es sinnvoll, auf weitere Mitteilungen des Insolvenzgerichts Düsseldorf oder des vorläufigen Insolvenzverwalters zu warten.
Wichtig ist: Die Bekanntmachung vom 14.10.2026 sagt zunächst nur, dass Sicherungsmaßnahmen angeordnet wurden. Sie trifft noch keine abschließende Aussage darüber, wie das Verfahren weitergeht.