Der am 5. Oktober 2026 veröffentlichte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 zeigt eine Gesellschaft, deren wirtschaftliche Entwicklung genauer betrachtet werden sollte. Die Bilanzsumme sank von 32.720.847,54 Euro zum Jahresende 2024 auf 31.298.753,43 Euro zum 31. Dezember 2025. Das entspricht einem Rückgang von rund 1,42 Millionen Euro beziehungsweise 4,3 Prozent.
Den größten Teil des Vermögens bilden die Sachanlagen. Ihr Buchwert verringerte sich von 31.415.408 Euro auf 29.982.448 Euro. Der Rückgang beträgt damit 1.432.960 Euro. Nach den Angaben im Anhang werden die abnutzbaren Sachanlagen linear über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr 2025 nicht vorgenommen.
Der Rückgang des Anlagevermögens ist damit grundsätzlich mit den planmäßigen Abschreibungen vereinbar. Aus den veröffentlichten Angaben lässt sich allerdings nicht ableiten, welchen aktuellen Marktwert die Windenergieanlagen besitzen. Gerade bei einer Gesellschaft mit hoher Fremdfinanzierung wäre diese Information für die wirtschaftliche Beurteilung von Bedeutung.
Besonders aufmerksam macht eine Angabe im Anhang des Jahresabschlusses. Dort erklärt die Gesellschaft ausdrücklich, dass zum Bilanzstichtag ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von 103.420,54 Euro besteht. Im Vorjahr war ein solcher Fehlbetrag noch nicht ausgewiesen worden.
Die Geschäftsführung bezeichnet die Gesellschaft deshalb selbst als bilanziell überschuldet.
Das ist eine wesentliche Information für Anleger und Geschäftspartner. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet, dass das handelsrechtlich ausgewiesene Eigenkapital aufgezehrt ist und darüber hinaus ein Fehlbetrag besteht. Sie ist jedoch nicht automatisch mit einer insolvenzrechtlichen Überschuldung gleichzusetzen.
Die Geschäftsführung weist im Jahresabschluss ausdrücklich darauf hin, dass trotz der bilanziellen Überschuldung weiterhin von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen wird. Zur Begründung verweist sie auf die Liquiditätsplanung und eine positive Fortbestehensprognose im Sinne von § 19 Abs. 2 Insolvenzordnung.
Nach dieser Einschätzung sei die Zahlungsfähigkeit weiterhin gegeben und die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich.
Diese Aussage ist für die Einordnung der wirtschaftlichen Lage entscheidend. Sie zeigt, dass die Geschäftsführung die Fortführung des Geschäftsbetriebs trotz des bilanziellen Fehlbetrags für möglich hält. Allerdings enthält der veröffentlichte Abschluss keine detaillierte Liquiditätsplanung, anhand derer außenstehende Anleger die zugrunde liegenden Annahmen selbst überprüfen könnten.
Damit bleibt offen, welche Stromerlöse für die kommenden Jahre erwartet werden, welche Preisannahmen zugrunde liegen und wie empfindlich die Planung auf Veränderungen der Stromproduktion, der Betriebskosten oder der Finanzierung reagiert.
Die hohe Verschuldung ist ein weiterer zentraler Punkt. Zum 31. Dezember 2025 weist die Gesellschaft Verbindlichkeiten von insgesamt 30.797.056,62 Euro aus. Im Vorjahr waren es 31.856.236,54 Euro. Die Verbindlichkeiten konnten somit um rund 1,06 Millionen Euro reduziert werden.
Diese Entwicklung ist grundsätzlich positiv, weil sie auf einen Rückgang der bilanzierten Verpflichtungen hinweist. Dennoch bleibt die absolute Höhe erheblich.
Allein die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen nach Angaben im Anhang 23.634.580 Euro. Ein Jahr zuvor lagen sie noch bei 25.158.692 Euro. Die Bankverbindlichkeiten wurden damit um rund 1,52 Millionen Euro verringert.
Der Jahresabschluss erläutert außerdem, dass diese Bankverbindlichkeiten vollständig durch Sicherungsübereignungen der finanzierten Investitionen sowie durch die offene Abtretung der Einspeiseerlöse der Windenergieanlage gesichert sind.
Für Anleger ist diese Sicherheitenstruktur besonders wichtig. Sie bedeutet, dass die finanzierenden Kreditinstitute über vertraglich vereinbarte Sicherheiten an wesentlichen Vermögenswerten und Erlösen verfügen.
Sollte die Gesellschaft künftig in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, könnten diese Sicherheiten für die Durchsetzung der Ansprüche der finanzierenden Banken von erheblicher Bedeutung sein.
Welche Auswirkungen dies im konkreten Fall auf andere Gläubiger oder Gesellschafter hätte, hängt von den jeweiligen Verträgen und der rechtlichen Rangfolge der Ansprüche ab.
Auffällig ist auch, dass die gesamten Verbindlichkeiten die bilanzierten Sachanlagen leicht übersteigen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Gesellschaft neben den Sachanlagen weiteres Umlaufvermögen besitzt und die Bilanzwerte nicht mit aktuellen Veräußerungswerten gleichgesetzt werden dürfen.
Die Liquidität entwickelte sich im Geschäftsjahr 2025 leicht positiv. Die Bankguthaben erhöhten sich von 737.901,54 Euro auf 784.889,20 Euro. Das entspricht einem Anstieg um rund 47.000 Euro.
Gleichzeitig gingen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 549.018,93 Euro auf 411.631,33 Euro zurück. Insgesamt verringerte sich das Umlaufvermögen von 1.286.920,47 Euro auf 1.196.520,53 Euro.
Der Bestand an liquiden Mitteln ist angesichts der hohen Gesamtverschuldung vergleichsweise begrenzt. Allerdings wäre es falsch, daraus allein auf eine unmittelbar drohende Zahlungsunfähigkeit zu schließen. Entscheidend sind die tatsächlichen Fälligkeiten der Verbindlichkeiten, die laufenden Einnahmen und die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten.
Gerade deshalb wäre eine detaillierte Darstellung der erwarteten Zahlungsströme für die kommenden Jahre hilfreich.
Neben den bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen erhebliche langfristige finanzielle Verpflichtungen aus laufenden Verträgen.
Die Gesellschaft nennt im Anhang jährliche Miet- und Pachtverpflichtungen von 252.000 Euro bis zum Jahr 2040. Für die technische Betriebsführung fallen jährlich 55.400 Euro an, ebenfalls bis 2040. Hinzu kommen 32.500 Euro jährlich für die kaufmännische Betriebsführung bis 2031 und 215.700 Euro für einen Wartungsvertrag bis 2037. Außerdem wird ein Dienstleistungsvertrag für Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz mit jährlichen Kosten von 8.700 Euro bis 2026 aufgeführt.
Zusammengerechnet ergeben sich daraus jährliche Verpflichtungen von 564.300 Euro, soweit sämtliche genannten Verträge gleichzeitig laufen und die angegebenen Jahresbeträge unverändert gelten.
Diese Verpflichtungen sind für einen Windparkbetrieb nicht ungewöhnlich. Pachtzahlungen, technische Betriebsführung und Wartung gehören zu den laufenden Kosten einer solchen Anlage.
Für die wirtschaftliche Bewertung ist jedoch entscheidend, ob die erzielten Stromerlöse ausreichen, um diese Kosten, weitere betriebliche Aufwendungen und den Kapitaldienst dauerhaft zu decken.
Der veröffentlichte Abschluss enthält hierzu keine ausreichenden Informationen, weil die Gewinn- und Verlustrechnung in den bereitgestellten Unterlagen nicht enthalten ist.
Damit fehlen insbesondere Angaben zu den Umsatzerlösen aus der Stromproduktion, zu den tatsächlichen Betriebskosten, zum Zinsaufwand und zum Jahresergebnis.
Auch Informationen zur produzierten Strommenge, zur technischen Verfügbarkeit der Anlagen und zu möglichen Abweichungen von den ursprünglichen Ertragsprognosen wären für Anleger von Interesse.
Die bilanzielle Überschuldung wirft zudem Fragen zur bisherigen Ergebnisentwicklung auf. Während zum Jahresende 2024 noch ein positives Eigenkapital von 358.132,61 Euro ausgewiesen wurde, beträgt das Eigenkapital zum 31. Dezember 2025 null Euro. Zusätzlich erscheint auf der Aktivseite der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil der Kommanditisten von 103.420,54 Euro.
Damit hat sich die bilanzielle Kapitalposition deutlich verschlechtert.
Welche konkreten Vorgänge zu dieser Veränderung geführt haben, lässt sich aus den vorliegenden Angaben nicht vollständig rekonstruieren. Insbesondere fehlen Informationen über das Jahresergebnis und mögliche Veränderungen der Gesellschafterkonten.
Ein weiterer Punkt betrifft die passiven latenten Steuern. Diese erhöhten sich von 339.622,71 Euro auf 489.566,08 Euro. Der Anstieg beträgt rund 149.943 Euro.
Nach Angaben der Gesellschaft resultieren die latenten Steuern insbesondere aus unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und Steuerbilanz. Genannt werden abweichende Nutzungsdauern bei der Bewertung der technischen Anlagen sowie Ergebnisse aus einer gewerbesteuerlichen Ergänzungsbilanz.
Diese Position ist nicht mit einer unmittelbar fälligen Steuerzahlung in gleicher Höhe gleichzusetzen. Sie verdeutlicht jedoch, dass die handelsrechtliche und steuerliche Bewertung der Vermögenswerte voneinander abweichen.
Für Anleger wäre interessant, wie sich diese Differenzen in den kommenden Jahren entwickeln und welche Auswirkungen daraus auf die zukünftige Ertrags- und Steuerbelastung entstehen könnten.
Die Rückstellungen gingen im Geschäftsjahr 2025 deutlich zurück. Während zum Jahresende 2024 noch 166.855,68 Euro ausgewiesen wurden, betrugen sie Ende 2025 lediglich 12.130,73 Euro. Die Gesellschaft erklärt, dass die Rückstellungen zur Abdeckung ungewisser Verpflichtungen gebildet wurden und jeweils eine voraussichtliche Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben.
Warum die Rückstellungen so stark zurückgegangen sind, wird im veröffentlichten Anhang nicht näher erläutert. Auch hier wären ergänzende Angaben hilfreich, um die Entwicklung besser einordnen zu können.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2025 keine eigenen Arbeitnehmer. Bei Windparkgesellschaften ist dies nicht ungewöhnlich, weil technische und kaufmännische Aufgaben häufig an externe Dienstleister vergeben werden. Die ausgewiesenen langfristigen Betriebsführungs- und Wartungsverträge bestätigen, dass wesentliche Leistungen durch vertraglich gebundene Dienstleister erbracht werden.
Der Jahresabschluss wurde am 23. April 2026 in Rotenburg (Wümme) unterzeichnet. Als handelnde Personen für die CYCAP Project Management GmbH werden Frank Grafe und Christian Bertsch-Engel genannt. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 13. Mai 2026. Die Veröffentlichung datiert vom 5. Oktober 2026.
Aus Sicht von Anlegern stellt sich nun insbesondere die Frage, wie die Geschäftsführung die wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden Jahren einschätzt.
Wie soll das bilanzielle Eigenkapital wieder aufgebaut werden? Welche Annahmen liegen der positiven Fortbestehensprognose zugrunde? Wie hoch sind die erwarteten jährlichen Stromerlöse? Welche Zins- und Tilgungsleistungen müssen künftig erbracht werden? Und welche finanziellen Reserven stehen zur Verfügung, wenn die Stromproduktion hinter den Erwartungen zurückbleibt oder zusätzliche Reparaturen notwendig werden?
Auch die langfristigen Verpflichtungen aus Pacht-, Wartungs- und Betriebsführungsverträgen sollten im Zusammenhang mit den erwarteten Einnahmen betrachtet werden.
Diese Fragen sind keine Vorwürfe gegenüber der Geschäftsführung. Sie ergeben sich unmittelbar aus der bilanziellen Situation und sind für die wirtschaftliche Beurteilung einer hoch fremdfinanzierten Windparkgesellschaft von Bedeutung.
Der Jahresabschluss 2025 der CEE Windpark Jülich-Barmen-Merzenhausen GmbH & Co. KG zeigt damit ein gemischtes Bild. Positiv ist, dass die Bankverbindlichkeiten deutlich reduziert wurden und die liquiden Mittel leicht gestiegen sind. Gleichzeitig ist das bilanzielle Eigenkapital vollständig aufgezehrt. Der zusätzlich ausgewiesene Verlustanteil der Kommanditisten von 103.420,54 Euro führt nach den eigenen Angaben der Gesellschaft zu einer bilanziellen Überschuldung.
Besonders wichtig ist deshalb die von der Geschäftsführung erklärte positive Fortbestehensprognose. Sie bildet die Grundlage dafür, dass der Jahresabschluss weiterhin unter der Annahme einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt wurde.
Für Anleger bleibt die entscheidende Frage, ob die zukünftigen Stromerlöse ausreichen werden, um die laufenden Betriebskosten, die langfristigen vertraglichen Verpflichtungen und den Kapitaldienst zuverlässig zu finanzieren.
Die veröffentlichte Bilanz allein kann diese Frage nicht beantworten.
Eine abschließende wirtschaftliche Bewertung wäre erst möglich, wenn zusätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung, die Liquiditätsplanung und nähere Angaben zur Ertragsentwicklung der Windenergieanlagen vorliegen.
Fazit: Die CEE Windpark Jülich-Barmen-Merzenhausen GmbH & Co. KG befindet sich nach eigenen Angaben in einer bilanziell angespannten Situation. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet, verfügt jedoch nach Einschätzung ihrer Geschäftsführung über eine positive Fortbestehensprognose. Das ist weder mit einer bereits feststehenden Insolvenz gleichzusetzen noch ein Grund, die wirtschaftlichen Risiken zu übersehen. Für Anleger und Geschäftspartner besteht ein nachvollziehbarer Bedarf an zusätzlichen Informationen zur Ertragskraft, Finanzierung und langfristigen Stabilität des Windparks.