Das Insolvenzgericht Offenburg hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Deutscher Kaiser Sulz GmbH mit Sitz in Kehl abgewiesen. Grundlage ist der Beschluss unter dem Aktenzeichen 40 IN 117/26 vom 08.10.2026. Als Registerangabe ist das Amtsgericht Freiburg mit der HRB 721253 genannt.
Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet
Die Formulierung „mangels Masse“ bedeutet für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter.
Für Gläubiger hat das meist ungünstige Folgen. Es gibt in der Regel keine geordnete Verteilung des vorhandenen Vermögens an alle Gläubiger über ein Insolvenzverfahren. Wer Forderungen gegen das Unternehmen hat, muss diese selbst verfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Zahlung sind dabei meist gering.
Folgen für das Unternehmen
Bei einer Abweisung mangels Masse wird das Insolvenzverfahren nicht eröffnet. Damit entfällt auch die Bestellung eines Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren. In der Praxis führt ein solcher Schritt häufig dazu, dass die Gesellschaft später aufgelöst und im weiteren Verlauf gelöscht wird. Auch die Eintragung im Handelsregister spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle.
Die Bekanntmachung nennt als Schuldnerin die Deutscher Kaiser Sulz GmbH, Grhz-Friedrich-Str 24, 77694 Kehl. Weitere Angaben zu den Gründen der wirtschaftlichen Lage enthält der Beschlusstext nicht.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Bestellungen, Zahlungsbelege und Schriftwechsel. Wer Forderungen gegen das Unternehmen hat, sollte prüfen, ob und wie diese außerhalb eines Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können. Bei Unsicherheiten kann Rechtsrat helfen.
Für Betroffene ist wichtig: Je früher Belege zusammengetragen werden, desto besser lassen sich Ansprüche später nachvollziehen. Angaben über Schuldenhöhe, Mitarbeiterzahl, Umsatz oder die Ursachen der wirtschaftlichen Lage enthält die amtliche Bekanntmachung nicht.