Dark Mode Light Mode

Andreas Köchy Immobilien GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Braunschweig hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Andreas Köchy Immobilien GmbH mit Sitz in Schöppenstedt abgewiesen. Grundlage ist die amtliche Bekanntmachung vom 08.10.2026 unter dem Aktenzeichen 272 IN 236/25. Nach der Mitteilung wurde der Antrag am 02.10.2026 mangels Masse abgewiesen.

Was „Abweisung mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO heißt für Laien: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreichen würde, um die Kosten des Verfahrens zu bezahlen. Es kommt dann nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit einem Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte ordnet und an die Gläubiger verteilt.

Für Gläubiger ist das meist eine ungünstige Situation. Es gibt keine geordnete Verteilung der Insolvenzmasse durch ein eröffnetes Verfahren. Wer noch Geld vom Unternehmen verlangt, muss seine Forderung grundsätzlich selbst weiterverfolgen. Die Aussichten auf eine vollständige Zahlung sind dabei oft gering. Die Abweisung wird zudem im Handelsregister sichtbar; in der Regel folgt daraus die Auflösung der Gesellschaft und später die Löschung.

Folgen für Kunden und Gläubiger

Betroffene sollten beachten: Wenn noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine im Raum stehen, ist es wichtig, die eigenen Unterlagen vollständig zu sichern. Dazu gehören etwa Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, E-Mails und sonstige Nachweise. Wer Ansprüche prüfen will, sollte diese Unterlagen geordnet aufbewahren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

Die amtliche Bekanntmachung nennt als betroffene Gesellschaft die Andreas Köchy Immobilien GmbH mit Sitz in Schöppenstedt und dem Registereintrag beim Amtsgericht Braunschweig unter HRB 208356. Weitere Angaben zur Ursache der Lage enthält die Veröffentlichung nicht.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen sorgfältig sichern, offene Forderungen prüfen und sich bei Unsicherheiten frühzeitig an eine fachkundige Stelle wenden. Das gilt besonders dann, wenn noch Geldforderungen, offene Leistungen oder andere Ansprüche im Raum stehen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Zerbst Solar 3 GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung in Handewitt angeordnet

Next Post

Andreas Köchy Immobilien GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen