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Insolvenzantrag der HoA Entertainment GmbH in Stuttgart mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Stuttgart hat den Insolvenzantrag der HoA Entertainment GmbH mit Beschluss vom 08.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 12 IN 1539/26. Die Firma hat ihren Sitz in Stuttgart und ist im Register beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 773449 geführt.

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse nach § 26 InsO bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu decken. Es wird also kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt.

Für Gläubiger hat das praktische Folgen. Es gibt in der Regel keinen Insolvenzverwalter, der die vorhandenen Werte einsammelt und geordnet verteilt. Eine solche geordnete Verteilung an die Gläubiger findet dann meist nicht statt. Forderungen müssen Gläubiger selbst weiterverfolgen; die Aussichten auf eine vollständige oder auch nur teilweise Befriedigung sind oft gering.

Folgen für die Gesellschaft und für offene Ansprüche

Die Abweisung wird im Handelsregister eingetragen. In der Regel führt dies zur Auflösung der Gesellschaft und später zur Löschung. Für Kunden oder Vertragspartner mit offenen Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheinen ist das besonders wichtig: Sie sollten Unterlagen, Belege und Korrespondenz sichern und prüfen, welche Ansprüche noch bestehen könnten.

Wer offene Forderungen gegen die HoA Entertainment GmbH hat, sollte seine Unterlagen vollständig aufbewahren. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls schriftliche Vereinbarungen. Je nach Lage kann auch rechtlicher Rat sinnvoll sein, um das weitere Vorgehen zu klären.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Ansprüche so früh wie möglich prüfen und alle Nachweise sichern. Wenn es um Anzahlungen, offene Leistungen oder Gutscheine geht, kann es hilfreich sein, den Vorgang schriftlich festzuhalten und Fristen zu beachten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich an eine Verbraucherberatung oder an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zu wenden.

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