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Mislimi u. Marino GmbH & Co. KG – Abweisungen mangels Masse

{„title“:“Insolvenzgericht Essen weist Antrag gegen Mislimi u. Marino GmbH & Co. KG mangels Masse ab“,“content“:“

Das Amtsgericht Essen hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Mislimi u. Marino GmbH & Co. KG mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging durch Beschluss vom 5. Oktober 2026. Anlass war ein Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen 164 IN 115/26.

Abweisung mangels Masse

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet, dass nach Auffassung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird das Verfahren nicht eröffnet, obwohl ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Für Gläubiger ist dies in der Regel ein Hinweis darauf, dass eine geordnete Abwicklung über ein Insolvenzverfahren nicht mehr möglich ist.

Betroffenes Unternehmen

Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRA 11642 eingetragene Mislimi u. Marino GmbH & Co. KG mit Sitz in Essen. Als persönlich haftende Gesellschafterin ist die Mislimi & Marino Verwaltungs GmbH benannt, die ihrerseits durch den Geschäftsführer Sinan Degirmenciler vertreten wird. Der Geschäftssitz ist in der Schonnebeckhöfe 218, 45327 Essen angegeben.

Chronologie des Verfahrens

Der Insolvenzantrag eines Gläubigers ging am 25. Juni 2026 beim Gericht ein. Dieser Antrag war bereits am 17. Juni 2026 gestellt worden. Nach Prüfung kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Masse für die Durchführung des Verfahrens vorhanden ist. Daher wurde der Antrag am 5. Oktober 2026 abgewiesen.

Einordnung für Gläubiger und Geschäftspartner

Für Gläubiger bedeutet eine solche Entscheidung, dass Forderungen häufig nicht im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens weiterverfolgt werden können. Auch für Geschäftspartner ist die Mitteilung ein wichtiges Signal über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Ob und in welchem Umfang Ansprüche noch durchsetzbar sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Hinweis zur Veröffentlichung

Die Bekanntmachung wurde am 6. Oktober 2026 veröffentlicht. Sie dokumentiert die gerichtliche Entscheidung über die Abweisung des Eröffnungsantrags wegen fehlender Masse.

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