Das Insolvenzgericht Limburg a. d. Lahn hat im Verfahren über das Vermögen der GSD Bewertung-Datenservice GmbH aus Beselich entschieden, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 6. Oktober 2026 erfolgte diese Entscheidung bereits am 18. August 2026 unter dem Aktenzeichen 9 IN 152/25.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Lehmkaut 4, 65614 Beselich, ist im Register des Amtsgerichts Limburg a. d. Lahn unter HRB 6729 eingetragen. Als vertretungsberechtigte Person wird Frank Teller genannt. Mit der Abweisung mangels Masse stellt das Gericht fest, dass nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.
Für ein Unternehmen bedeutet eine solche Entscheidung in der Regel, dass kein Insolvenzverfahren mit Verwalter und geordneter Abwicklung eröffnet wird. Stattdessen wird das Verfahren bereits im Antragsstadium beendet, weil die vorhandenen Mittel nicht einmal für die Durchführung des Verfahrens ausreichen. Damit entfällt die Möglichkeit einer Insolvenzverwaltung im üblichen Rahmen.
Die Entscheidung ist ein deutliches Zeichen für eine wirtschaftlich angespannte Lage. Eine Abweisung mangels Masse erfolgt nicht wegen einer inhaltlichen Prüfung der Sanierungsfähigkeit, sondern weil die finanziellen Voraussetzungen für die Eröffnung des Verfahrens fehlen. Für Gläubiger kann dies bedeuten, dass offene Forderungen nur schwer oder gar nicht durchgesetzt werden können.
Mit der amtlichen Veröffentlichung wird der Vorgang öffentlich bekannt gemacht und ist damit Teil des formellen Insolvenzgeschehens. Für die GSD Bewertung-Datenservice GmbH markiert die Entscheidung vom 18. August 2026 einen einschneidenden Schritt, da das Insolvenzverfahren nicht regulär eröffnet werden konnte.