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Presseanfrage unbeantwortet Fragen zum Jahresabschluss 2025 der Windpark Daldrup Beteiligungs GmbH bleiben offen

geralt (CC0), Pixabay

Der am 21. September 2026 veröffentlichte Jahresabschluss 2025 der Windpark Daldrup Beteiligungs GmbH wirft aus Sicht unserer Redaktion eine Reihe von Fragen auf.

Auffällig sind insbesondere der deutlich gestiegene Jahresfehlbetrag, die neu ausgewiesene Kapitalrücklage, das gleichzeitig gesunkene Eigenkapital sowie eine Finanzanlage, die lediglich mit einem Euro bilanziert wird.

Verbraucherschutzforum.berlin hat deshalb eine umfangreiche Presseanfrage mit 25 konkreten Fragen an wpd gerichtet und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Eine Beantwortung unserer Presseanfrage erfolgte bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags nicht.

Damit bleiben wesentliche Fragen zur wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und zur dahinterstehenden Beteiligungsstruktur zunächst offen.

Jahresfehlbetrag mehr als verdoppelt

Besonders auffällig ist zunächst die Entwicklung des Jahresergebnisses.

Für das Geschäftsjahr 2024 wurde ein Jahresfehlbetrag von 7210 Euro 44 ausgewiesen.

2025 erhöhte sich der Jahresfehlbetrag auf 16635 Euro 27.

Damit hat sich der Verlust innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.

Allein aus dieser Entwicklung lässt sich allerdings noch nicht ableiten warum sich das Ergebnis verschlechtert hat.

Genau deshalb wollten wir von wpd wissen welche konkreten Aufwendungen den Jahresfehlbetrag verursacht haben und ob die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025 Erträge aus Beteiligungen erzielt hat.

Eine Antwort darauf erhielten wir nicht.

13000 Euro neue Kapitalrücklage

Ein weiterer Punkt verdient Aufmerksamkeit.

Im Jahresabschluss 2025 wird erstmals eine Kapitalrücklage von 13000 Euro ausgewiesen.

Eine Kapitalrücklage kann grundsätzlich darauf hindeuten dass der Gesellschaft zusätzliches Eigenkapital zugeführt wurde.

Für die Einordnung wäre deshalb wichtig zu wissen woher diese 13000 Euro stammen und aus welchem Grund sie der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurden.

Unsere Redaktion fragte unter anderem danach wer die Kapitalzuführung geleistet hat.

Außerdem wollten wir wissen ob es sich um eine ohnehin geplante Finanzierung handelte oder ob die Zuführung aufgrund der Verlustentwicklung notwendig wurde.

Auch hierzu liegt uns keine Stellungnahme vor.

Eigenkapital sinkt trotz Kapitalrücklage

Interessant wird die Entwicklung vor allem im Zusammenspiel mit dem Eigenkapital.

Dieses lag 2024 noch bei 12932 Euro 34.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 waren es nur noch 9297 Euro 07.

Das bedeutet

Obwohl eine Kapitalrücklage von 13000 Euro ausgewiesen wird ist das Eigenkapital insgesamt gesunken.

Die Ursache dafür liegt rechnerisch insbesondere im Jahresfehlbetrag.

Vereinfacht betrachtet zeigt sich damit ein wichtiger Zusammenhang.

Die zusätzliche Kapitalposition konnte die Verlustentwicklung zwar teilweise auffangen.

Sie konnte aber nicht verhindern dass die ausgewiesene Eigenkapitalbasis gegenüber dem Vorjahr weiter zurückging.

Für sich genommen ist das noch kein Beleg für eine wirtschaftliche Schieflage.

Bei einer Beteiligungsgesellschaft mit einer vergleichsweise kleinen Eigenkapitalbasis ist die Entwicklung aber erklärungsbedürftig.

Deshalb wollten wir wissen wie wpd den Rückgang bewertet und ob weitere Kapitalzuführungen geplant oder notwendig sind.

Auch diese Fragen blieben unbeantwortet.

Verlustvortrag steigt weiter

Hinzu kommt der Verlustvortrag.

Dieser erhöhte sich nach den uns vorliegenden Angaben auf 12067 Euro 66.

Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag 2025 von 16635 Euro 27 ergibt sich rechnerisch ein Betrag von 28702 Euro 93 aus Verlustvortrag und aktuellem Jahresfehlbetrag.

Diese Zahl darf allerdings nicht mit einer aktuellen Zahlungsverpflichtung oder einem Liquiditätsabfluss in gleicher Höhe verwechselt werden.

Sie zeigt vielmehr die aufgelaufene Ergebnisentwicklung.

Für die weitere Beurteilung wäre deshalb besonders interessant ob die Gesellschaft 2026 wieder ein ausgeglichenes beziehungsweise positives Ergebnis erreichen kann oder ob mit weiteren Verlusten gerechnet wird.

Auch hierzu hatten wir ausdrücklich um eine Einschätzung gebeten.

Eine Antwort erfolgte nicht.

Nur ein Euro für die Finanzanlagen

Einer der ungewöhnlichsten Punkte des Jahresabschlusses ist aus unserer Sicht der Bilanzansatz der Finanzanlagen.

Zum 31. Dezember 2025 werden Finanzanlagen von lediglich 1 Euro ausgewiesen.

Bei einer Gesellschaft die bereits in ihrem Namen als Beteiligungsgesellschaft bezeichnet wird wirft ein solcher Wert zwangsläufig Fragen auf.

Entscheidend wäre zunächst zu wissen welche konkrete Beteiligung hinter diesem einen Euro steht.

Außerdem ist nicht ersichtlich wie hoch die Beteiligungsquote ist und warum der Bilanzansatz lediglich einen Euro beträgt.

Ein solcher Ansatz könnte beispielsweise das Ergebnis einer früheren Abschreibung sein oder einen sogenannten Erinnerungswert darstellen.

Das lässt sich aus den uns vorliegenden Zahlen allein jedoch nicht feststellen.

Deshalb haben wir wpd ausdrücklich danach gefragt.

Wir wollten wissen ob die Beteiligung in der Vergangenheit wertberichtigt oder abgeschrieben wurde.

Falls dies der Fall war wollten wir außerdem erfahren wann dies geschah und welche Gründe dafür ausschlaggebend waren.

Ebenso interessant wäre welchen wirtschaftlichen Wert wpd der Beteiligung heute beimisst.

Keine dieser Fragen wurde beantwortet.

Was steckt wirtschaftlich hinter der Gesellschaft

Eine weitere zentrale Frage betrifft die eigentliche Funktion der Windpark Daldrup Beteiligungs GmbH.

Bei Projektgesellschaften im Bereich erneuerbarer Energien bestehen häufig mehrstufige gesellschaftsrechtliche Strukturen.

Eine Gesellschaft kann beispielsweise als Komplementärin einer GmbH und Co KG fungieren während die eigentlichen Windenergieanlagen von einer anderen Gesellschaft gehalten und betrieben werden.

Welche konkrete Funktion die Windpark Daldrup Beteiligungs GmbH innerhalb der betreffenden Struktur erfüllt sollte deshalb transparent erklärt werden.

Unsere Redaktion fragte ausdrücklich nach dem gesellschaftsrechtlichen Verhältnis zur Windpark Daldrup GmbH und Co KG.

Darüber hinaus wollten wir wissen welches konkrete Windparkprojekt wirtschaftlich hinter der Konstruktion steht.

Auch diese Punkte wurden nicht beantwortet.

Wo stehen die Windenergieanlagen

Für Anleger und interessierte Verbraucher wäre insbesondere die wirtschaftliche Situation des eigentlichen Windparks relevant.

Die Bilanz einer Beteiligungs GmbH allein sagt möglicherweise nur sehr wenig darüber aus wie erfolgreich die operativen Windenergieanlagen arbeiten.

Deshalb wollten wir unter anderem wissen ob der betreffende Windpark bereits in Betrieb ist.

Falls ja sollte wpd mitteilen seit wann die Anlagen Strom produzieren wie viele Windenergieanlagen dazugehören und welche installierte Gesamtleistung erreicht wird.

Darüber hinaus fragten wir nach der Stromproduktion im Geschäftsjahr 2025.

Auch Umsatzerlöse und Jahresergebnis der operativen Windparkgesellschaft wären für eine wirtschaftliche Einordnung wichtig.

Bislang liegen uns dazu keine Antworten auf unsere Presseanfrage vor.

Wie hoch sind die Bankschulden des Windparks

Bei Windenergieprojekten spielt außerdem die Finanzierung eine zentrale Rolle.

Solche Projekte werden häufig nicht ausschließlich mit Eigenkapital finanziert sondern zu erheblichen Teilen über Bankdarlehen.

Deshalb ist für die wirtschaftliche Bewertung nicht allein entscheidend wie viel Strom produziert und welcher Umsatz erzielt wird.

Ebenso wichtig ist welche Zins und Tilgungsbelastungen bestehen.

Wir wollten daher wissen wie hoch die Bankverschuldung der operativen Windparkgesellschaft zum 31. Dezember 2025 war.

Auch hierzu erhielten wir keine Auskunft.

Keine Klarheit über Ausschüttungen

Eine weitere offene Frage betrifft mögliche Geldflüsse zwischen der operativen Windparkgesellschaft und der Beteiligungs GmbH.

Sollte die Windpark Daldrup Beteiligungs GmbH an einer operativen Projektgesellschaft beteiligt sein wäre interessant ob daraus im Jahr 2025 Ausschüttungen oder andere Mittelzuflüsse entstanden sind.

Gerade vor dem Hintergrund des Jahresfehlbetrags stellt sich die Frage ob die Beteiligungsstruktur überhaupt laufende Erträge für die GmbH generiert.

Wir haben deshalb konkret danach gefragt ob 2025 Gewinne oder andere Mittel aus der operativen Windparkgesellschaft an die Beteiligungs GmbH ausgeschüttet oder übertragen wurden.

Auch diese Frage blieb offen.

Liquide Mittel sinken trotz Kapitalrücklage

Bemerkenswert ist zudem die Entwicklung der liquiden Mittel.

Diese gingen nach den vorliegenden Zahlen von 14884 Euro 71 auf 10679 Euro 12 zurück.

Das entspricht einem Rückgang von 4205 Euro 59.

Dieser Rückgang ist besonders interessant weil gleichzeitig eine Kapitalrücklage von 13000 Euro ausgewiesen wurde.

Eine Kapitalrücklage und der Bestand an liquiden Mitteln sind zwar bilanziell zwei unterschiedliche Größen.

Eine Kapitalzuführung muss deshalb keineswegs dauerhaft als entsprechender Betrag auf dem Bankkonto verbleiben.

Geld kann beispielsweise zur Begleichung laufender Aufwendungen verwendet worden sein.

Gerade deshalb wäre aber interessant zu erfahren wohin die Mittel geflossen sind und welche Kosten im Geschäftsjahr angefallen sind.

Unsere Redaktion hat genau danach gefragt.

Eine Antwort erfolgte nicht.

Wie groß ist der finanzielle Puffer noch

Das ausgewiesene Eigenkapital von 9297 Euro 07 ist für sich betrachtet keine Aussage darüber ob die Gesellschaft zahlungsfähig ist oder ob eine Insolvenzgefahr besteht.

Eine solche Schlussfolgerung wäre aus den genannten Bilanzzahlen allein nicht zulässig.

Trotzdem ist die Entwicklung relevant.

Bei einem Jahresfehlbetrag von 16635 Euro 27 liegt der Verlust eines einzigen Geschäftsjahres deutlich über dem zum Bilanzstichtag noch ausgewiesenen Eigenkapital.

Ohne die 2025 ausgewiesene Kapitalrücklage hätte sich bilanziell entsprechend eine deutlich andere Situation ergeben.

Deshalb wollten wir wissen ob aus Sicht von wpd das Risiko besteht dass weitere Verluste die Eigenkapitalbasis wesentlich reduzieren könnten.

Auch hierzu liegt bislang keine Stellungnahme vor.

Was bedeutet das für Anleger

Für Anleger ist bei solchen Projektstrukturen entscheidend nicht nur auf eine einzelne GmbH zu schauen.

Eine Beteiligungs oder Komplementärgesellschaft kann wirtschaftlich eine völlig andere Bedeutung haben als die operative Windparkgesellschaft.

Deshalb wäre es unseriös aus dem Jahresfehlbetrag der Windpark Daldrup Beteiligungs GmbH automatisch auf die wirtschaftliche Situation des gesamten Windparks zu schließen.

Genau aus diesem Grund bestand unsere Presseanfrage aus 25 detaillierten Fragen.

Wir wollten nicht spekulieren sondern nachvollziehen wie die Gesellschaft in die Projektstruktur eingebunden ist wie sich das operative Windparkprojekt entwickelt hat welche Schulden bestehen und welche Mittel zwischen den einzelnen Gesellschaften geflossen sind.

Die Antworten hätten eine deutlich bessere Einordnung des Jahresabschlusses ermöglicht.

Sie wurden uns jedoch nicht zur Verfügung gestellt.

Schweigen beantwortet die Bilanzfragen nicht

Unternehmen sind nicht verpflichtet jede journalistische Anfrage inhaltlich so zu beantworten wie eine Redaktion es sich wünscht.

Aus journalistischer Sicht ist eine Stellungnahme allerdings gerade bei erklärungsbedürftigen Jahresabschlüssen hilfreich.

wpd hätte mit einer Antwort beispielsweise erläutern können warum sich der Jahresfehlbetrag mehr als verdoppelt hat.

Das Unternehmen hätte erklären können woher die 13000 Euro Kapitalrücklage stammen.

Es hätte den Bilanzansatz der Finanzanlagen von einem Euro erläutern können.

Und es hätte darstellen können wie sich der eigentliche Windpark wirtschaftlich entwickelt hat.

Diese Möglichkeit wurde bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrags nicht genutzt.

Damit bleiben die Fragen bestehen.

Keine voreiligen Schlussfolgerungen

Die fehlende Antwort darf dabei nicht als Beleg dafür verstanden werden dass bei der Gesellschaft oder dem Windpark zwingend wirtschaftliche Probleme bestehen.

Auch aus dem Jahresabschluss allein lässt sich eine solche Aussage nicht ableiten.

Ebenso wäre es falsch den Bilanzansatz einer Beteiligung von einem Euro automatisch mit einem wirtschaftlich wertlosen Windpark gleichzusetzen.

Bilanzielle Werte und tatsächliche wirtschaftliche Werte können erheblich voneinander abweichen.

Gerade deshalb wäre eine Erläuterung durch das Unternehmen sinnvoll gewesen.

Unsere Redaktion bleibt deshalb bei den konkreten Zahlen und den daraus resultierenden offenen Fragen.

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