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KENT Immobilienmanagement GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung in Kleinmachnow angeordnet

Das Insolvenzgericht Potsdam hat am 2. Oktober 2026 für die KENT Immobilienmanagement GmbH mit Sitz in Kleinmachnow, Pascalstraße 10, im Aktenzeichen 660 IN 153/26 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die amtliche Veröffentlichung dazu erfolgte am 5. Oktober 2026. Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner aus Berlin bestellt.

Womit sich das Unternehmen befasst

Nach öffentlich zugänglichen Register- und Firmeneinträgen ist die KENT Immobilienmanagement GmbH ein Unternehmen aus dem Immobilienbereich. Als Unternehmensgegenstand wird überwiegend genannt, dass die Firma Haus- und Wohnungsverwaltungen durchführt, als WEG-Verwalter tätig ist, gewerbliche Immobilien verwaltet und sich mit dem Kauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befasst. Mehrere Einträge beschreiben das Unternehmen zudem als auf Objektverwaltung und Immobilienmanagement spezialisiert. Einzelne Angaben stammen aus Registerauszügen beziehungsweise aus Firmenprofilen; der Kern der Tätigkeit ist damit plausibel belegt. Ob und in welchem Umfang diese Tätigkeiten unmittelbar bis heute fortgeführt wurden, lässt sich aus den frei zugänglichen Quellen nicht vollständig sicher feststellen.

Was die vorläufige Insolvenzverwaltung bedeutet

Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht will damit das Vermögen des Unternehmens sichern, damit nichts beiseitegeschafft oder unkontrolliert verbraucht wird. In der Praxis bedeutet das meist: Das Unternehmen steht unter besonderer Kontrolle der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Verfügungen über Vermögen und Zahlungen können eingeschränkt oder nur noch mit ihrer Zustimmung möglich sein. Für Außenstehende ist das ein deutliches Warnsignal, dass die wirtschaftliche Lage angespannt ist.

Für Kunden, Anleger oder Gläubiger heißt das: Offene Forderungen, Vorauszahlungen und laufende Verträge sollten jetzt besonders aufmerksam geprüft werden. Wer Geld vom Unternehmen erwartet, sollte Belege sichern und Fristen im Blick behalten. Ob und in welcher Höhe Forderungen später im Insolvenzverfahren erfüllt werden, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Eine vorläufige Insolvenzverwaltung kann auch dazu dienen, den Geschäftsbetrieb zunächst geordnet weiterzuführen, falls dies im Interesse der Gläubiger liegt.

Was Betroffene jetzt tun können

Betroffene sollten ihre Unterlagen sofort sichern, offene Rechnungen und Verträge prüfen und neue Zahlungen nur nach sorgfältiger Kontrolle leisten. Gläubiger sollten sich merken, dass das Verfahren beim Insolvenzgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 660 IN 153/26 geführt wird. Wer Ansprüche gegen die KENT Immobilienmanagement GmbH hat, sollte künftige gerichtliche oder verwalterische Mitteilungen genau verfolgen und gegebenenfalls fachlichen Rat einholen.

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