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Insolvenzgericht weist Antrag der Linda Trading UG mangels Masse ab

Das Amtsgericht Köln hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Linda Trading UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Köln mangels Masse abgewiesen. Grundlage der Entscheidung ist ein Beschluss vom 01.10.2026 im Aktenzeichen 70e IN 218/26.

Wer betroffen ist

Betroffen ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 97024 eingetragene Linda Trading UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Schleidener Str. 6, 50937 Köln. Gesetzlicher Vertreter des Unternehmens ist Geschäftsführer Herr Manu Malten.

Geschäftstätigkeit des Unternehmens

Nach der amtlichen Bekanntmachung war die Gesellschaft im Bereich Import und Vertrieb tätig. Zum Geschäftszweck gehörten Haushaltswaren, Taschen, Trinkflaschen und weitere Gegenstände sowie der Betrieb eines Onlineshops.

Warum das Verfahren nicht eröffnet wurde

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Das bedeutet, dass nach der Einschätzung des Gerichts nicht genügend Vermögenswerte vorhanden waren, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein Verfahren wird in einem solchen Fall nicht eröffnet, weil bereits die voraussichtlichen Verfahrenskosten nicht abgesichert sind.

Zeitlicher Ablauf

Der Antrag der Schuldnerin vom 03.08.2026 ging am 04.08.2026 beim Gericht ein. Die Entscheidung über die Abweisung erging am 01.10.2026 und wurde am 05.10.2026 veröffentlicht.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Abweisung mangels Masse endet das Insolvenzeröffnungsverfahren ohne reguläre Verfahrenseröffnung. Für Gläubiger ist dies regelmäßig ein Hinweis darauf, dass aus dem vorhandenen Vermögen keine ausreichende Befriedigung mehr erwartet werden kann. Für das Unternehmen selbst ist die Entscheidung ein deutliches Zeichen einer wirtschaftlich angespannten oder bereits nicht mehr tragfähigen Situation.

Die amtliche Bekanntmachung macht damit öffentlich, dass die Linda Trading UG (haftungsbeschränkt) die Kosten eines Insolvenzverfahrens nicht aus eigener Masse decken konnte und das Insolvenzgericht Köln den Antrag deshalb zurückgewiesen hat.

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