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Flooran Bauchemie GmbH in Köln: Gericht weist Insolvenzantrag mangels Masse ab

Das Insolvenzgericht Köln hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70d IN 405/25 über die Flooran Bauchemie GmbH mit Sitz in Köln eine wichtige Vorentscheidung getroffen: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde nach der Bekanntmachung vom 05.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Für die Gesellschaft bedeutet das: Das Gericht geht zwar davon aus, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber nicht genug verwertbares Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken.

Was die Firma nach außen angeboten hat

Nach Angaben der Firmenwebsite stellte sich Flooran Bauchemie als Hersteller von Boden- und Wandbeschichtungen auf Basis von Reaktionsharzwerkstoffen dar, etwa mit Epoxidharz und Polyurethan. Genannt werden dort maßgeschneiderte Lösungen für Bodenbeschichtungen sowie Produkte für gewerbliche Kunden und teilweise auch ein Online-Vertrieb für Privatkunden. Auch ein Eintrag in einer Handelsregister-Datenbank beschreibt den Unternehmensgegenstand als Produktion und Verkauf chemischer Produkte, vor allem für die Beschichtung von Industrieböden, sowie Handel mit Maler-, Maurer- und Bodenlegerbedarf. Als gesichert kann damit festgehalten werden: Das Unternehmen war im Bereich Bauchemie und Beschichtungssysteme tätig. Einzelheiten zum aktuellen operativen Geschäft lassen sich aus den frei zugänglichen Quellen nicht sicher bestätigen.

Was die Abweisung mangels Masse rechtlich bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse heißt nicht, dass es kein Insolvenzproblem gibt. Vielmehr sagt das Gericht damit: Es ist zu wenig Geld oder verwertbares Vermögen vorhanden, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Deshalb wird das Verfahren nicht eröffnet. Für Außenstehende ist wichtig: Gläubiger erhalten dadurch nicht automatisch Geld. Offene Forderungen bleiben grundsätzlich bestehen, aber ihre Durchsetzung kann schwieriger werden, wenn kaum pfändbares Vermögen vorhanden ist.

Die Bekanntmachung nennt außerdem Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Insolvenzeröffnungsverfahren. Solche Maßnahmen dienen dazu, Vermögen zu sichern und die spätere Zugriffsmöglichkeit für Gläubiger nicht zu gefährden. Laien sollten das so verstehen: Das Gericht beobachtet und schützt die Vermögenslage, bevor endgültig über ein Insolvenzverfahren entschieden wird oder wenn ein Verfahren wegen fehlender Masse nicht eröffnet wird.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger sollten offene Forderungen prüfen und vorhandene Unterlagen sofort sichern, etwa Rechnungen, Verträge, Mahnungen und Liefernachweise. Wer Ansprüche hat, sollte sich zügig rechtlich oder fachlich beraten lassen. Wenn bereits Zahlungen ausstehen, kann es sinnvoll sein, den Status der Forderung schriftlich zu klären und Fristen zu beachten. Anleger oder Geschäftspartner sollten sich außerdem darauf einstellen, dass Informationen über die wirtschaftliche Lage der Firma derzeit nur eingeschränkt belastbar sind und die tatsächliche Realisierbarkeit offener Forderungen ungewiss bleibt.

Zum Insolvenzverwalter wurde in der vorliegenden Bekanntmachung kein namentlicher Verwalter bestellt, weil das Verfahren nach der Entscheidung mangels Masse nicht eröffnet wurde. Nach den veröffentlichten Angaben kann der Unternehmensgegenstand der Flooran Bauchemie GmbH als Herstellung und Vertrieb von Beschichtungssystemen und bauchemischen Produkten zusammengefasst werden; weitere Details sind derzeit nur eingeschränkt belegbar.

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