Das Amtsgericht Leipzig hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der AMPERE German Electric Innovation GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther aus Leipzig bestellt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 401 IN 2085/26 geführt.
Die Entscheidung erging am 5. Oktober 2026 um 9.40 Uhr.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Straße des 17. Juni 4a in 04425 Taucha und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig unter HRB 39230 eingetragen. Vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Till-Michael Achenbach und André Ullmann.
Handel mit Komponenten für Photovoltaikanlagen
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit elektronischen Bauteilen und Komponenten. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Produkten für Photovoltaik- und Solaranlagen.
Zum Geschäftszweck gehören außerdem der Import und Export dieser Waren. Die Gesellschaft war damit als Handelsunternehmen beziehungsweise Zulieferer innerhalb der Solarbranche tätig.
Welche konkreten Produkte und Lagerbestände vorhanden sind und in welchem Umfang Lieferverträge bestehen, geht aus dem gerichtlichen Beschluss nicht hervor.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung
Die Geschäftsführung bleibt zunächst im Amt. Verfügungen der Gesellschaft über Vermögensgegenstände sind jedoch nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Prof. Dr. Lucas F. Flöther soll die Unternehmensführung überwachen und das vorhandene Vermögen im Interesse der Gläubiger sichern und erhalten. Er ist berechtigt, Forderungen und Bankguthaben einzuziehen und die eingehenden Gelder auf einem Sonderkonto zu verwalten.
Schuldner der AMPERE German Electric Innovation GmbH dürfen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen. Eine unmittelbare Zahlung an das Unternehmen ist nur zulässig, wenn Prof. Dr. Flöther dieser zuvor zustimmt.
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Der vorläufige Insolvenzverwalter darf die Geschäftsräume betreten, Nachforschungen anstellen und Einsicht in die Bücher sowie Geschäftspapiere nehmen. Die Gesellschaft muss ihm alle für die Prüfung erforderlichen Auskünfte erteilen.
Prof. Dr. Flöther kann außerdem Informationen bei Banken, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern einholen.
Zu prüfen sein wird insbesondere, welche Warenbestände, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte vorhanden sind und ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann.
Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig gestoppt
Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft werden einstweilen eingestellt, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Neue Vollstreckungsmaßnahmen sind grundsätzlich untersagt.
Ausgenommen bleiben Verfahren zur Abgabe einer Vermögensauskunft.
Vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt
Bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat das Amtsgericht Leipzig einen vorläufigen Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dem Ausschuss gehören die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Leipzig, vertreten durch Katrin Steffan, sowie die Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, vertreten durch Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, an.
Der Gläubigerausschuss begleitet und überwacht das Verfahren aus Sicht der Gläubiger. Er kann sich insbesondere mit der wirtschaftlichen Lage, einer möglichen Fortführung des Geschäftsbetriebs und den Aussichten einer Sanierung befassen.
Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet
Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist das Insolvenzverfahren noch nicht endgültig eröffnet. Das Amtsgericht prüft zunächst, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob das vorhandene Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten deckt.
Der Gerichtsbeschluss enthält noch keine Angaben zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Beschäftigten oder zum Umfang der noch offenen Liefer- und Kundenaufträge.
Geschäftspartner sollten Unterlagen sichern
Lieferanten und Kunden sollten bestehende Verträge, Bestellungen, Rechnungen, Lieferscheine, Zahlungsbelege und die bisherige Korrespondenz vollständig sichern.
Aus der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung folgt nicht automatisch, dass sämtliche Verträge beendet sind oder alle Lieferungen eingestellt werden. Für die weitere Vertragsabwicklung sind der konkrete Vertragsstand und die Entscheidungen im vorläufigen Insolvenzverfahren maßgeblich.
Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich
Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Leipzig eingelegt werden.
Die Beschwerde kann schriftlich, zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt nicht.
Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig datiert vom 5. Oktober 2026.