Das Insolvenzgericht Wolfratshausen hat am 2. Oktober 2026 im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 127/26 Sicherungsmaßnahmen gegen die WohnenPUR GmbH mit Sitz in Valley-Mitterdarching angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung gilt ein allgemeines Verfügungsverbot. Das bedeutet: Die Firma darf vorerst nicht mehr frei über ihr Vermögen verfügen, also etwa Vermögensgegenstände verkaufen, belasten oder Forderungen selbst einziehen.
Nach recherchierbaren Register- und Branchenangaben ist die WohnenPUR GmbH eine Immobilien- und Projektgesellschaft. In den verfügbaren Unternehmensangaben wird als Gegenstand des Unternehmens genannt: Planung, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen und fremden Namen, für eigene und fremde Rechnung, insbesondere Baubetreuung und Bauträgertätigkeit, außerdem der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie Immobilienmanagement und die Entwicklung von Immobilienprojekten. Dieser Unternehmensgegenstand ist nach den gefundenen Quellen plausibel belegt; weitere konkrete Geschäftstätigkeiten lassen sich derzeit nicht sicher verifizieren.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Solche Maßnahmen erlässt das Insolvenzgericht, wenn Vermögen bis zu einer Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschützt werden soll. Sie dienen dazu, nachteilige Veränderungen zu verhindern. Ein allgemeines Verfügungsverbot ist dabei eine besonders starke Schutzmaßnahme. Für Außenstehende heißt das: Die Gesellschaft bleibt zwar zunächst bestehen, aber ihre Handlungsfreiheit über das Vermögen ist deutlich eingeschränkt. Dass die Einziehung von Außenständen ebenfalls untersagt ist, soll verhindern, dass Geld am Gericht und einem späteren Insolvenzverwalter vorbeigeht.
Die amtliche Veröffentlichung nennt außerdem den bestellten Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Michael George, Kanzlei Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen. Ein Insolvenzverwalter oder vorläufiger Verwalter prüft typischerweise die wirtschaftliche Lage, sichert Vermögenswerte und verschafft sich einen Überblick über Forderungen, Verträge und laufende Geschäfte. Ob es später tatsächlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, ist mit einer Sicherungsanordnung noch nicht entschieden.
Folgen für Kunden, Anleger und Gläubiger
Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Projekte, Zahlungen oder vertragliche Leistungen vorübergehend unsicher werden. Anleger gibt es nach den derzeit belegbaren Informationen nicht ausdrücklich; sollte es aber finanzielle Ansprüche gegen die Gesellschaft geben, gelten Betroffene als Gläubiger. Sie sollten dann ihre Forderungen aufmerksam verfolgen und spätere gerichtliche Aufforderungen zur Anmeldung beachten. Wer bereits Geld an die Firma gezahlt hat, sollte Unterlagen wie Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege und Schriftverkehr sichern.
Wichtig ist auch: Aus der Sicherungsmaßnahme folgt noch kein Schuldvorwurf. Die Bekanntmachung sagt lediglich, dass das Vermögen vor möglichen Nachteilen geschützt werden soll. Gründe für das Verfahren nennt die Veröffentlichung nicht.
Was Betroffene jetzt tun können: Verträge, Kontoauszüge und E-Mails sichern, offene Forderungen genau dokumentieren und auf weitere amtliche Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts achten. Wer Leistungen von der WohnenPUR GmbH erwartet oder Geld zurückfordern will, sollte seine Ansprüche geordnet vorbereiten und Fristen nicht versäumen.