Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Grow GmbH mit Sitz in Berlin Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3618 IN 4268/26 geführt. Nach der amtlichen Bekanntmachung vom 22.09.2026 soll damit verhindert werden, dass sich die Vermögenslage der Firma vor einer Entscheidung über den Insolvenzantrag weiter verschlechtert.
Die Grow GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 131478 eingetragen. Recherchen in Register- und Unternehmensquellen zeigen als Geschäftszweck beziehungsweise Unternehmensgegenstand vor allem Beratung und Schulung von Unternehmen und Einzelpersonen, insbesondere in den Bereichen Führungsentwicklung, Persönlichkeitsentwicklung und Unternehmensentwicklung. In einzelnen Quellen wird zusätzlich eine Tätigkeit als IT-Beratungsunternehmen genannt. Nach dem auf der Firmenwebsite ausgewiesenen Impressum tritt das Unternehmen als GROW GmbH auf. Was heute tatsächlich noch operativ angeboten wird, lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Quellen nur eingeschränkt sicher belegen. ([openregister.de](https://openregister.de/company/DE-HRB-F1103-131478?utm_source=openai))
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung ist noch keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Sie ist aber ein deutliches Warnsignal: Das Gericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt, hier Rechtsanwalt Dr. Martin Dietrich aus Berlin. Seine Aufgabe ist nicht, die Firma einfach zu vertreten, sondern ihr Vermögen zu sichern, zu überwachen und zu prüfen, ob genug Masse für ein reguläres Insolvenzverfahren vorhanden ist. Gleichzeitig sind Zwangsvollstreckungen vorläufig untersagt, und Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/grow-gmbh-vorlaeufiger-insolvenzverwalter-in-berlin-bestellt-436184/?utm_source=openai))
Für Laien heißt das: Die Firma kann nicht mehr frei über ihr Geld und ihre Vermögenswerte verfügen. Auch Banken und andere Schuldner der Grow GmbH werden in der Regel eingebunden; Zahlungen sollen nicht mehr an die Firma selbst, sondern nur noch nach Maßgabe der gerichtlichen Anordnung erfolgen. Das soll verhindern, dass vorhandenes Vermögen kurz vor einer möglichen Verfahrenseröffnung beiseitegeschafft oder ungleich verteilt wird. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/grow-gmbh-vorlaeufiger-insolvenzverwalter-in-berlin-bestellt-436184/?utm_source=openai))
Was Kunden, Anleger und Gläubiger jetzt wissen sollten
Für Kunden kann die Bekanntmachung bedeuten, dass Verträge, Leistungen oder Rückzahlungen unsicher werden, wenn die Grow GmbH ihre laufenden Verpflichtungen nicht mehr ordnungsgemäß erfüllen kann. Anleger oder Geschäftspartner sollten prüfen, ob sie noch offene Ansprüche haben und ob diese möglicherweise später im Insolvenzverfahren angemeldet werden müssen. Gläubiger sollten vor allem ihre Unterlagen sichern und Fristen beachten. Ob es am Ende tatsächlich zu einer Verfahrenseröffnung kommt, ist mit der jetzigen Bekanntmachung noch nicht entschieden. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/grow-gmbh-vorlaeufiger-insolvenzverwalter-in-berlin-bestellt-436184/?utm_source=openai))
Was Betroffene jetzt tun können: Unterlagen, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise sofort sichern, offene Forderungen genau dokumentieren und die weiteren Veröffentlichungen zum Aktenzeichen 3618 IN 4268/26 beim Insolvenzgericht Charlottenburg aufmerksam verfolgen. Wer Gläubiger ist, sollte sich auf eine mögliche Forderungsanmeldung einstellen und keine vorschnellen Zahlungen oder Rückgaben ohne rechtliche Prüfung vornehmen. ([verbraucherschutzforum.berlin](https://verbraucherschutzforum.berlin/2026-09-22/grow-gmbh-vorlaeufiger-insolvenzverwalter-in-berlin-bestellt-436184/?utm_source=openai))