Die Windpark Oldenburg I GmbH & Co. KG aus Osterburg (Altmark) hat ihre Verbindlichkeiten im Geschäftsjahr 2025 deutlich reduziert und gleichzeitig die kurzfristigen Fälligkeiten gesenkt. Dennoch enthält der Jahresabschluss einen besonders wichtigen Hinweis: Die Gesellschaft spricht ausdrücklich von einer bilanziellen Überschuldung. Der Abschluss wurde trotzdem unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, weil ein Gläubiger mit der Gesellschaft einen qualifizierten Rangrücktritt in ausreichender Höhe vereinbart hat. Gleichzeitig zeigt die Bilanz erhebliche Veränderungen bei den Gesellschafterkonten. Die im Vorjahr noch ausgewiesenen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Entnahmen der Kommanditisten von mehr als 700.000 Euro sind verschwunden, während die Forderungen gegenüber Gesellschaftern auf rund 876.000 Euro gestiegen sind.
Zum 31. Dezember 2025 weist die Windpark Oldenburg I GmbH & Co. KG eine Bilanzsumme von 7.514.338,18 Euro aus. Im Vorjahr waren es noch 8.716.924,53 Euro. Damit hat sich die Bilanzsumme innerhalb eines Jahres um rund 1,20 Millionen Euro beziehungsweise 13,8 Prozent reduziert.
Ein wesentlicher Grund dafür ist die Entwicklung des Sachanlagevermögens. Dieses sank von 6.120.988 Euro auf 4.999.584 Euro. Der Rückgang beträgt damit rund 1,12 Millionen Euro beziehungsweise 18,3 Prozent. Nach Angaben des Unternehmens werden die Sachanlagen zu Anschaffungskosten abzüglich linearer Abschreibungen bewertet. Die zugrunde gelegte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 16 Jahre.
Für einen Windpark ist ein solcher Rückgang grundsätzlich vor dem Hintergrund der planmäßigen Abschreibung der Windenergieanlagen und anderer technischer Vermögensgegenstände zu betrachten. Aus den vorliegenden Angaben geht nicht hervor, dass 2025 Anlagen in entsprechendem Umfang veräußert worden wären. Deshalb sollte der sinkende Buchwert nicht automatisch als wirtschaftlicher Wertverlust in gleicher Höhe interpretiert werden.
Eine völlig andere Entwicklung zeigt sich bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen. Sie erhöhten sich von 520.504,83 Euro auf 1.213.239,64 Euro. Das entspricht einem Zuwachs um rund 692.735 Euro beziehungsweise mehr als 133 Prozent. Der Forderungsbestand hat sich damit innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.
Der Anhang liefert eine wichtige Erklärung für diese Veränderung. Zum Jahresende 2025 bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 876.256,08 Euro. Im Vorjahr waren es lediglich 12.299,69 Euro. Damit sind die Gesellschafterforderungen innerhalb eines Jahres um knapp 864.000 Euro gestiegen.
Dieser Anstieg gehört zu den auffälligsten Veränderungen des gesamten Abschlusses. Rund 72 Prozent der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände entfallen Ende 2025 rechnerisch auf Forderungen gegenüber Gesellschaftern.
Welche konkreten Vorgänge hinter diesem starken Anstieg stehen, erläutert der veröffentlichte Anhang nicht. Deshalb wäre es spekulativ, den Betrag bestimmten Ausschüttungen, Darlehen, Verrechnungskonten oder sonstigen Transaktionen zuzuordnen. Fest steht lediglich, dass sich die Forderungsposition gegenüber dem Gesellschafterkreis erheblich erhöht hat.
Das Guthaben bei Kreditinstituten entwickelte sich dagegen vergleichsweise stabil. Es verringerte sich von 858.769,67 Euro auf 797.559,22 Euro. Das entspricht einem Rückgang um rund 61.200 Euro beziehungsweise 7,1 Prozent. Die Gesellschaft verfügt damit zum Bilanzstichtag weiterhin über Bankguthaben von knapp 800.000 Euro.
Interessant wird die Bilanz insbesondere beim Blick auf das Eigenkapital und die Kapitalkonten der Kommanditisten. Ende 2025 werden die Kapitalanteile der Kommanditisten mit minus 109.488,97 Euro ausgewiesen. Im Vorjahr betrug der negative Betrag noch 800.644,06 Euro. Gleichzeitig wird weder 2025 noch 2024 ein Bilanzgewinn ausgewiesen.
Im Vorjahr setzte sich die Situation aus nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Entnahmen der Kommanditisten von 702.398,96 Euro und einem nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil von 98.245,10 Euro zusammen. Zum Jahresende 2025 werden keine ungedeckten Entnahmen mehr ausgewiesen. Verblieben ist allerdings ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten von 109.488,97 Euro. Dieser wird auf der Aktivseite gesondert ausgewiesen. Dadurch beträgt das in der Bilanz dargestellte Eigenkapital letztlich null Euro.
Damit hat sich die Struktur der Kommanditistenkonten gegenüber dem Vorjahr erheblich verändert. Die zuvor bestehenden ungedeckten Entnahmen von mehr als 700.000 Euro sind im Abschluss 2025 nicht mehr vorhanden. Gleichzeitig ist jedoch der nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteil leicht von 98.245,10 Euro auf 109.488,97 Euro gestiegen.
Diese Entwicklung sollte nicht isoliert von den stark gestiegenen Forderungen gegenüber Gesellschaftern betrachtet werden. Beide Veränderungen betreffen den Gesellschafterbereich und fallen zeitlich zusammen. Aus dem Jahresabschluss geht allerdings nicht hervor, ob zwischen ihnen ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Eine solche Verbindung wäre ohne zusätzliche Angaben nicht belastbar.
Besonders wichtig ist die ausdrückliche Aussage der Gesellschaft zur bilanziellen Überschuldung. Im Anhang heißt es, dass der Jahresabschluss ungeachtet dieser bilanziellen Überschuldung erstellt wurde, weil ein Gläubiger eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung mit der Gesellschaft in ausreichender Höhe seiner Forderung abgeschlossen hat.
Dieser Hinweis ist für die Einordnung des Abschlusses wesentlich. Ein qualifizierter Rangrücktritt bedeutet vereinfacht, dass ein Gläubiger mit seiner Forderung gegenüber anderen Gläubigern zurücktritt und die Durchsetzung seiner Forderung entsprechend den vereinbarten Bedingungen beschränkt wird. Dadurch kann eine Forderung bei der Beurteilung der Überschuldung unter bestimmten Voraussetzungen anders behandelt werden.
Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen bilanzieller und insolvenzrechtlicher Überschuldung. Aus dem Hinweis im Jahresabschluss darf nicht automatisch geschlossen werden, dass ein Insolvenzgrund vorliegt. Die Gesellschaft selbst führt ausdrücklich aus, dass der Abschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt wurde. Für eine insolvenzrechtliche Beurteilung wären weitergehende Informationen erforderlich, die der veröffentlichte Jahresabschluss nicht enthält.
Auf der Passivseite ist gleichzeitig ein erheblicher Schuldenabbau zu erkennen. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich von 8.333.448,12 Euro auf 7.128.115,80 Euro. Damit wurden innerhalb eines Jahres rund 1,21 Millionen Euro beziehungsweise etwa 14,5 Prozent der bilanzierten Verbindlichkeiten abgebaut.
Auch die Laufzeitenstruktur hat sich verbessert. Von den Verbindlichkeiten sind Ende 2025 rund 966.035 Euro innerhalb eines Jahres fällig. Im Vorjahr waren es noch rund 1,27 Millionen Euro. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gingen damit um rund 307.000 Euro beziehungsweise etwa 24 Prozent zurück.
Weitere rund 6,16 Millionen Euro besitzen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Vorjahr waren es noch 7,06 Millionen Euro. Besonders deutlich reduziert wurden die sehr langfristigen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sanken von rund 3,32 Millionen Euro auf 2,28 Millionen Euro. Das entspricht einem Rückgang um mehr als eine Million Euro beziehungsweise rund 31 Prozent.
Damit zeigt die Finanzierungsseite eine klare Tendenz: Die Gesellschaft hat sowohl ihre Gesamtverbindlichkeiten als auch ihre kurzfristigen und besonders langfristigen Verpflichtungen reduziert.
Ein erheblicher Teil der Schulden ist weiterhin besichert. Ende 2025 entfallen 4.391.123 Euro der Verbindlichkeiten auf gesicherte Verpflichtungen. Im Vorjahr waren es rund 5,42 Millionen Euro. Als Sicherheiten werden Pfandrechte an beweglichen Sachen, Pfandrechte an übertragenen Rechten sowie Sicherungsabtretungen von Forderungen genannt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern haben sich dagegen erhöht. Sie stiegen von 7.000 Euro auf 67.119,27 Euro. Im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten von mehr als sieben Millionen Euro bleibt dieser Betrag zwar vergleichsweise gering, die Veränderung ist dennoch auffällig.
Bei der kurzfristigen Liquiditätsbetrachtung ergibt sich ein differenziertes Bild. Das Bankguthaben von rund 797.559 Euro liegt unter den innerhalb eines Jahres fälligen Verbindlichkeiten von rund 966.035 Euro. Allein mit den ausgewiesenen Bankguthaben könnten die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag rechnerisch somit nicht vollständig abgedeckt werden.
Allerdings verfügt die Gesellschaft zusätzlich über Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von mehr als 1,21 Millionen Euro. Bankguthaben und Forderungen erreichen zusammen rund 2,01 Millionen Euro und übersteigen damit die kurzfristigen Verbindlichkeiten deutlich. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass rund 876.000 Euro der Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen. Ob und wann diese Forderungen liquiditätswirksam realisiert werden können, lässt sich aus dem Abschluss nicht beurteilen.
Die Rückstellungen haben sich nur geringfügig verändert. Sie stiegen von 383.476,41 Euro auf 386.222,38 Euro. Der Anhang liefert hierzu ungewöhnlich detaillierte Informationen. Ein wichtiger Bestandteil sind die latenten Steuern. Die Gesellschaft weist passive latente Steuern auf Differenzen im Sachanlagevermögen und bei sonstigen Rückstellungen aus. Gleichzeitig bestehen gewerbesteuerliche Verlustvorträge von insgesamt 287.000 Euro, aus denen aktive latente Steuern von 43.000 Euro resultieren. Nach Verrechnung wird ein saldierter Betrag passiver latenter Steuern von 148.000 Euro ausgewiesen. Der Berechnung liegt ein effektiver Gewerbesteuersatz von 15,05 Prozent zugrunde.
Der Hinweis auf einen gewerbesteuerlichen Verlustvortrag von 287.000 Euro ist ebenfalls relevant. Er zeigt, dass steuerlich verrechenbare Verluste aus früheren Perioden vorhanden sind. Daraus allein lässt sich jedoch nicht ableiten, wie hoch der handelsrechtliche Jahresgewinn oder Jahresverlust 2025 ausgefallen ist.
Ein weiterer interessanter Punkt betrifft das Ende der Betriebsphase der Windenergieanlagen. Die Gesellschaft plant nach eigenen Angaben für das Jahr 2034 Rückbaukosten von rund 477.000 Euro. Für diese zukünftige Verpflichtung wird bereits heute schrittweise eine Rückstellung aufgebaut.
Zum 31. Dezember 2025 beträgt die angesetzte Rückbaurückstellung 231.389,61 Euro. Bei ihrer Berechnung berücksichtigt die Gesellschaft unter anderem eine angenommene Preissteigerungsrate von zwei Prozent pro Jahr, fristgerechte Zinssätze sowie erwartete Erlöse aus der Verwertung von Schrott.
Damit liefert der Jahresabschluss auch einen Hinweis auf den zeitlichen Horizont des Projekts. Nach den Angaben wird der Rückbau der im Windpark Oldenburg I vorhandenen Windenergieanlagen für das Jahr 2034 geplant. Welche wirtschaftliche Nutzung bis dahin vorgesehen ist und ob beispielsweise ein Repowering in Betracht kommt, geht aus dem Abschluss dagegen nicht hervor.
Neben den bilanzierten Schulden bestehen weitere finanzielle Verpflichtungen aus Wartungs-, Geschäftsbesorgungs- und Pachtverträgen. Diese summieren sich auf insgesamt 3,813 Millionen Euro. Davon sind 461.000 Euro innerhalb eines Jahres fällig. Weitere 3,352 Millionen Euro besitzen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Verpflichtungen von 1,436 Millionen Euro reichen sogar mehr als fünf Jahre in die Zukunft.
Diese Beträge dürfen bei einer wirtschaftlichen Betrachtung nicht übersehen werden. Sie werden zwar nicht in gleicher Weise wie klassische Verbindlichkeiten auf der Passivseite ausgewiesen, stellen aber vertraglich begründete zukünftige finanzielle Belastungen dar.
Insgesamt zeigt sich damit eine komplexe Entwicklung. Auf der einen Seite steht ein deutlicher Abbau der Verbindlichkeiten um mehr als 1,2 Millionen Euro. Auch die kurzfristigen und sehr langfristigen Fälligkeiten wurden reduziert. Auf der anderen Seite weist der Abschluss weiterhin eine bilanzielle Überschuldung aus, die durch einen qualifizierten Rangrücktritt eines Gläubigers adressiert wird.
Gleichzeitig hat sich die Struktur auf der Aktivseite erheblich verändert. Während das Sachanlagevermögen um rund 1,12 Millionen Euro zurückging, erhöhten sich die Forderungen um knapp 693.000 Euro. Besonders auffällig ist der Anstieg der Forderungen gegenüber Gesellschaftern von rund 12.300 Euro auf mehr als 876.000 Euro.
Auch die Entwicklung der Kommanditistenkonten verdient Aufmerksamkeit. Die im Vorjahr ausgewiesenen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Entnahmen von rund 702.000 Euro sind 2025 nicht mehr vorhanden. Der ungedeckte Verlustanteil hat sich dagegen leicht auf rund 109.500 Euro erhöht. Wie genau diese Veränderungen miteinander und mit dem starken Anstieg der Gesellschafterforderungen zusammenhängen, lässt sich aus den veröffentlichten Informationen nicht bestimmen.
Die Windpark Oldenburg I GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Osterburg (Altmark) und ist beim Amtsgericht Stendal unter HRA 4684 eingetragen. Die Gesellschaft erfüllt nach eigenen Angaben die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 267 HGB.
Persönlich haftende Gesellschafterin ist die SILUX Wind Verwaltungs GmbH mit Sitz in Osterburg (Altmark) und einem gezeichneten Kapital von 25.000 Euro. Die Geschäftsführung lag im Berichtsjahr bei Christoph Lüken und Alexander Wollin. Der Jahresabschluss ist auf den 30. Januar 2026 datiert und wurde am 10. August 2026 festgestellt.
Unter dem Strich zeigt der Jahresabschluss 2025 der Windpark Oldenburg I GmbH & Co. KG sowohl Fortschritte als auch weiterhin relevante bilanzielle Besonderheiten. Der Schuldenabbau ist deutlich: Die Verbindlichkeiten sinken um rund 1,21 Millionen Euro auf 7,13 Millionen Euro. Gleichzeitig reduzieren sich die kurzfristigen Verpflichtungen auf rund 966.000 Euro und die Verbindlichkeiten mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit um mehr als eine Million Euro auf rund 2,28 Millionen Euro.
Dem steht jedoch die ausdrücklich genannte bilanzielle Überschuldung gegenüber. Die Unternehmensfortführung wird im Abschluss dennoch zugrunde gelegt, wobei ein Gläubiger einen qualifizierten Rangrücktritt in ausreichender Höhe vereinbart hat. Hinzu kommen ein ungedeckter Verlustanteil der Kommanditisten von rund 109.500 Euro und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 287.000 Euro.
Besonders auffällig ist darüber hinaus die Verschiebung innerhalb des Gesellschafterbereichs. Forderungen gegenüber Gesellschaftern steigen innerhalb eines Jahres von rund 12.300 Euro auf mehr als 876.000 Euro, während die zuvor ausgewiesenen ungedeckten Entnahmen der Kommanditisten von rund 702.000 Euro nicht mehr erscheinen.