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Niedersachsen wählt: Millionen Menschen entscheiden über die Politik vor ihrer Haustür

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

In Niedersachsen sind die Bürgerinnen und Bürger an diesem Sonntag zur Kommunalwahl aufgerufen. Die Wahllokale haben seit 8 Uhr geöffnet und schließen um 18 Uhr. Rund 6,3 Millionen Menschen sind nach Angaben des Landeswahlleiters wahlberechtigt. Etwa 243.000 von ihnen können erstmals überhaupt an einer Wahl teilnehmen.

Gewählt wird dabei nicht nur über die Zusammensetzung kommunaler Parlamente. Je nach Wohnort entscheiden die Menschen gleichzeitig über Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Oberbürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte.

Insgesamt werden 2.182 kommunale Vertretungen neu oder erstmals gewählt. Rund 68.000 Menschen kandidieren bei der Kommunalwahl.

Viele Entscheidungen direkt vor der Haustür

Anders als bei Bundestags- oder Landtagswahlen geht es bei einer Kommunalwahl unmittelbar um die politische Zusammensetzung von Städten, Gemeinden und Landkreisen.

Die Wähler bestimmen unter anderem die Mitglieder von Kreistagen sowie Stadt- und Gemeinderäten. In zahlreichen Kommunen stehen gleichzeitig Direktwahlen der Verwaltungschefs an.

In insgesamt 395 Kommunen werden nach Angaben des Landeswahlleiters auch Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte gewählt. Dazu gehören Bürgermeister und Landräte.

Eine besondere Konstruktion gibt es in der Region Hannover. Dort entscheiden die Wahlberechtigten unter anderem über die Regionsversammlung und darüber, wer künftig als Regionspräsidentin oder Regionspräsident an der Spitze steht.

Neue Rathausspitzen gesucht

Besondere Aufmerksamkeit gilt an diesem Sonntag mehreren größeren Städten.

Unter anderem stehen Entscheidungen über die Rathausspitzen in Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Lüneburg, Braunschweig und Göttingen an.

Damit könnte der Wahltag in mehreren niedersächsischen Städten personelle Veränderungen an der Spitze der Verwaltung bringen.

Allerdings muss nicht überall bereits am Sonntagabend eine endgültige Entscheidung fallen.

Stichwahlen am 27. September möglich

Bei den Direktwahlen reicht eine einfache relative Mehrheit nicht aus.

Eine Kandidatin oder ein Kandidat benötigt mindestens die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Erreicht niemand diese Marke, folgt zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den meisten Stimmen.

Der Termin dafür ist der 27. September 2026.

Damit könnte der heutige Wahlsonntag in zahlreichen Städten und Landkreisen lediglich die erste Runde der Entscheidung über die künftige Verwaltungsspitze darstellen.

26 Parteien können antreten

Das politische Angebot fällt breit aus.

Nach Angaben des Landeswahlleiters können 26 Parteien an den Kommunalwahlen teilnehmen. Hinzu kommen lokale Wählergruppen und parteilose Einzelkandidierende.

Insgesamt bewerben sich rund 68.000 Kandidatinnen und Kandidaten um kommunale Mandate und Ämter.

Die Wahl findet dabei nicht überall mit identischen Stimmzetteln statt. Welche Entscheidungen getroffen werden, hängt vom jeweiligen Landkreis, der Gemeinde oder der Stadt ab.

Kumulieren und Panaschieren

Auch das Wahlsystem unterscheidet sich von der Bundestagswahl.

Bei den Wahlen zu den kommunalen Vertretungen können Stimmen auf unterschiedliche Kandidierende verteilt oder für einzelne Bewerber gebündelt werden. Dieses Verfahren wird als Panaschieren beziehungsweise Kumulieren bezeichnet.

Dadurch können Wähler nicht nur eine Partei oder Wählergruppe unterstützen, sondern auch gezielt Einfluss darauf nehmen, welche einzelnen Personen ein Mandat erhalten.

Tausende Helfer sichern den Wahlablauf

Hinter dem Wahltag steht ein erheblicher organisatorischer Aufwand.

Nach Angaben des Landeswahlleiters sind rund 86.000 Menschen ehrenamtlich in den Wahlvorständen tätig. Sie betreuen Wahllokale, prüfen Wahlunterlagen und wirken später bei der Auszählung mit.

Gerade wegen der zahlreichen parallel stattfindenden Wahlen und der umfangreichen Stimmzettel kann die Auszählung auf kommunaler Ebene komplex sein.

Um 18 Uhr beginnt die Auszählung

Bis 18 Uhr können Wahlberechtigte ihre Stimmen in den Wahllokalen abgeben.

Danach beginnt die Auszählung. Zu Beginn des Wahlmorgens lagen naturgemäß noch keine Ergebnisse vor; entsprechende Ergebnisseiten waren bereits für die später eingehenden Auszählungsstände vorbereitet.

Damit richtet sich der Blick am Abend zunächst auf die ersten ausgezählten Wahlbezirke und anschließend auf die Frage, in welchen Direktwahlen bereits Entscheidungen gefallen sind und wo am 27. September eine zweite Runde notwendig wird.

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