Muscheln vom Strand, Korallen, exotische Pflanzen oder handgefertigte Lederwaren – viele Urlauber möchten sich ein Stück ihrer Reise mit nach Hause nehmen. Doch nicht jedes Souvenir darf ohne Weiteres eingeführt werden. Wer die Einfuhrbestimmungen missachtet, riskiert am Flughafen oder an der Grenze die Beschlagnahmung der Mitbringsel, hohe Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Darauf weist die Tourismusexpertin Dagmar Redel vom österreichischen Mobilitätsclub ÖAMTC hin.
Artenschutz spielt eine zentrale Rolle
Besonders streng sind die Vorschriften beim internationalen Artenschutz. Viele Tier- und Pflanzenarten stehen unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES).
Dazu gehören unter anderem:
- Korallen,
- Muscheln bestimmter Arten,
- Elfenbein,
- Schildpatt,
- Produkte aus Reptilienleder,
- ausgestopfte Tiere,
- bestimmte Hölzer,
- sowie zahlreiche exotische Pflanzen.
Auch wenn entsprechende Souvenirs auf lokalen Märkten frei angeboten werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie legal nach Europa eingeführt werden dürfen.
Muscheln und Korallen können problematisch sein
Besonders beliebt sind Muscheln, Korallen oder Sand als Urlaubserinnerung. Doch gerade hier gelten in vielen Ländern strenge Naturschutzbestimmungen.
In einigen Urlaubsregionen ist bereits das Einsammeln am Strand verboten. Zusätzlich können bei der Einreise artenschutzrechtliche Vorschriften greifen, wenn geschützte Arten betroffen sind.
Lebensmittel unterliegen besonderen Regeln
Auch Lebensmittel gehören zu den häufigsten Mitbringseln.
Während verpackte Spezialitäten innerhalb der Europäischen Union meist problemlos transportiert werden können, gelten bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten teilweise strenge Einfuhrbeschränkungen.
Vor allem für:
- Fleisch,
- Wurst,
- Milchprodukte,
- frische Pflanzen,
- Obst,
- Gemüse
- und Saatgut
gelten häufig besondere Vorschriften zum Schutz vor Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten.
Fälschungen bleiben verboten
Auf vielen Urlaubsmärkten werden vermeintliche Markenprodukte zu sehr günstigen Preisen angeboten.
Gefälschte Handtaschen, Uhren, Kleidung oder Schuhe können jedoch gegen Markenrechte verstoßen. Der Zoll ist berechtigt, solche Waren bei der Einreise zu beschlagnahmen.
Auch wenn die Produkte ausschließlich privat genutzt werden sollen, kann ihre Einfuhr problematisch sein.
Freimengen für Alkohol und Tabak beachten
Wer Alkohol oder Tabakwaren mitbringt, sollte die geltenden Freimengen kennen.
Innerhalb der Europäischen Union gelten andere Regelungen als bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern. Werden die zulässigen Mengen überschritten, können Einfuhrabgaben fällig werden.
Souvenirs aus Holz oder Pflanzen
Handgefertigte Schnitzereien, Samen oder Pflanzen sehen oft harmlos aus. Dennoch können sie Schädlinge oder Krankheiten einschleppen.
Aus diesem Grund gelten für zahlreiche Pflanzenprodukte besondere Einfuhrbestimmungen. Teilweise sind Pflanzengesundheitszeugnisse erforderlich oder die Einfuhr ist vollständig untersagt.
Vor dem Kauf informieren
Experten empfehlen deshalb, sich bereits vor dem Kauf über die geltenden Vorschriften zu informieren.
Hilfreich sind insbesondere:
- Informationen der Zollbehörden,
- Hinweise der Naturschutzbehörden,
- sowie die offiziellen Reiseinformationen des jeweiligen Landes.
Gerade bei hochwertigen Souvenirs oder Produkten tierischen Ursprungs lohnt sich eine vorherige Prüfung.
Im Zweifel lieber verzichten
Wenn unklar ist, ob ein Souvenir eingeführt werden darf, ist Zurückhaltung meist die bessere Entscheidung.
Ein vermeintlich günstiges Erinnerungsstück kann durch Bußgelder, Zollverfahren oder eine Beschlagnahmung schnell deutlich teurer werden als gedacht.
Fazit
Urlaubssouvenirs sollen schöne Erinnerungen an die schönste Zeit des Jahres bewahren. Doch nicht jedes Mitbringsel darf problemlos nach Deutschland oder in andere EU-Staaten eingeführt werden. Besonders bei Produkten aus Tieren, Pflanzen oder geschützten Naturmaterialien gelten strenge Vorschriften.
Wer sich vor dem Kauf informiert und auf legale Souvenirs setzt, vermeidet unangenehme Überraschungen bei der Heimreise und trägt zugleich zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten bei.