Die GT World of Beauty GmbH ruft das Haarfärbemittel „Henna Profix Black“ zurück. Bei Untersuchungen wurde der verbotene Stoff Brillantgrün (Brilliant Green) nachgewiesen. Das Produkt entspricht damit nicht den geltenden kosmetikrechtlichen Anforderungen und sollte nicht mehr verwendet werden.
Betroffenes Produkt
Vom Rückruf betroffen ist:
- Produkt: Henna Profix Black
- Inhalt: 60 Gramm
- Mindesthaltbarkeit: 03/2027
- Chargennummer: 098292
Grund des Rückrufs
Im Rahmen von Kontrollen wurde in dem Haarfärbemittel der Stoff Brillantgrün nachgewiesen.
Nach der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) ist Brillantgrün in kosmetischen Mitteln, insbesondere in Haarfärbemitteln, nicht zugelassen. Der Stoff steht auf der Liste der in Kosmetika verbotenen Inhaltsstoffe und darf daher nicht in entsprechenden Produkten enthalten sein.
Mögliche gesundheitliche Risiken
Da es sich um einen verbotenen Inhaltsstoff handelt, kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden. Je nach individueller Empfindlichkeit können unter anderem auftreten:
- Hautreizungen
- Rötungen
- Juckreiz
- Allergische Reaktionen
- Reizungen der Augen und Schleimhäute bei Kontakt
Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird von einer weiteren Verwendung des Produkts abgeraten.
Betroffene Bundesländer
Nach aktuellem Stand wurde das Produkt in folgenden Bundesländern vertrieben:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
Empfehlung für Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten:
- Das Produkt nicht mehr verwenden.
- Bereits geöffnete oder ungeöffnete Packungen zurückgeben.
- Bei gesundheitlichen Beschwerden nach der Anwendung ärztlichen Rat einholen.
Unternehmen
GT World of Beauty GmbH
Lützelhäuser Weg 14
63571 Gelnhausen
Weitere Informationen stellt das Unternehmen über seine veröffentlichte Kundeninformation zur Verfügung.
Die Rückrufmeldung wurde am 24. Juni 2026 veröffentlicht. Aufgrund des Nachweises eines in Kosmetika verbotenen Stoffes sollte das betroffene Haarfärbemittel nicht weiter verwendet werden.