Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant eine umfassende Überarbeitung ihres Rundschreibens zu den „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Kapitalverwaltungsgesellschaften“ (KAMaRisk). Ziel der Änderungen ist es, bestehende Vorgaben zu vereinfachen, Doppelregulierungen abzubauen und neue europäische Anforderungen in das deutsche Aufsichtsrecht zu integrieren. Die Konsultation läuft bis zum 1. Juli 2026.
Mit der Überarbeitung reagiert die BaFin auf mehrere regulatorische Entwicklungen, die die Fondsbranche in den vergangenen Jahren geprägt haben. Im Mittelpunkt steht dabei die Umsetzung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG), das die europäische Richtlinie AIFMD II in deutsches Recht überführt.
EU-weite Regeln für Kreditfonds
Eine wesentliche Neuerung betrifft alternative Investmentfonds (AIF), die Kredite vergeben. Bisher orientierten sich die Anforderungen für solche Fonds stark an den Regelwerken für Banken. Viele Marktteilnehmer hatten diese Vorgaben als komplex und teilweise nicht passgenau kritisiert.
Mit der neuen Konsultationsfassung möchte die BaFin nun einen anderen Weg einschlagen. Die Regelungen zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sollen deutlich vereinfacht werden. Damit trägt die Aufsicht den Besonderheiten von Kreditfonds Rechnung, die zwar Finanzierungen bereitstellen, aber nicht mit klassischen Kreditinstituten gleichgesetzt werden können.
Die Änderungen stehen im Zusammenhang mit der überarbeiteten europäischen Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFMD II), die erstmals europaweit harmonisierte Standards für Kreditfonds schafft.
Doppelregulierungen sollen entfallen
Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung ist die Anpassung an den europäischen Rechtsrahmen zur digitalen Resilienz des Finanzsektors, bekannt unter der Abkürzung DORA.
Da viele Anforderungen an IT-Sicherheit, Risikomanagement und operative Widerstandsfähigkeit mittlerweile direkt durch DORA geregelt werden, plant die BaFin, entsprechende Doppelungen aus den KAMaRisk zu entfernen.
Für die betroffenen Kapitalverwaltungsgesellschaften könnte dies künftig zu einer höheren Rechtssicherheit und einer übersichtlicheren Regulierung führen.
ESG-Risiken rücken stärker in den Fokus
Besondere Aufmerksamkeit verdient die ausdrückliche Berücksichtigung von ESG-Risiken in den neuen Anforderungen. Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken gewinnen für Fondsmanager und Investoren zunehmend an Bedeutung.
Die BaFin macht deutlich, dass Nachhaltigkeitsrisiken künftig noch stärker in die Risikosteuerung von Kapitalverwaltungsgesellschaften integriert werden sollen. Dabei geht es beispielsweise um mögliche Auswirkungen des Klimawandels, regulatorische Veränderungen im Bereich Nachhaltigkeit oder soziale und unternehmensethische Risiken.
Für Fondsanbieter bedeutet dies, dass ESG-Faktoren nicht mehr nur als Marketingaspekt betrachtet werden können, sondern ein integraler Bestandteil professioneller Risikomanagementsysteme sein müssen.
Interne Revision nach internationalen Standards
Auch die Anforderungen an die interne Revision werden angepasst. Die BaFin orientiert sich dabei stärker an internationalen Prüfungs- und Revisionsstandards.
Ziel ist es, die Qualität interner Kontrollsysteme zu verbessern und gleichzeitig eine bessere Vergleichbarkeit mit internationalen Marktstandards zu erreichen.
Für größere Kapitalverwaltungsgesellschaften dürfte dies zwar teilweise zusätzlichen Anpassungsbedarf mit sich bringen, langfristig jedoch die Qualität der internen Überwachung stärken.
Auswirkungen für Anleger
Für Privatanleger stehen die Änderungen zwar nicht unmittelbar im Vordergrund, dennoch können sie langfristig von den neuen Vorgaben profitieren. Ein modernes und wirksames Risikomanagement soll dazu beitragen, Risiken in Fondsstrukturen frühzeitig zu erkennen und besser zu steuern.
Insbesondere die stärkere Berücksichtigung von ESG-Risiken sowie die europaweite Harmonisierung bei Kreditfonds könnten zu mehr Transparenz und einem höheren Schutzniveau für Investoren beitragen.
Konsultation bis Anfang Juli
Die BaFin hat Marktteilnehmer, Verbände und interessierte Kreise aufgerufen, Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen einzureichen. Die Konsultationsphase läuft bis zum 1. Juli 2026.
Mit der Überarbeitung der KAMaRisk setzt die Aufsicht ihren Kurs fort, regulatorische Anforderungen an neue Marktgegebenheiten anzupassen. Gleichzeitig soll die Balance zwischen wirksamer Kontrolle, europäischer Harmonisierung und praktikablen Vorgaben für die Fondsbranche gewahrt bleiben.