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FMA Liechtenstein erteilt RULEMATCH Europe AG MiCAR-Zulassung als Kryptowerte-Dienstleister

geralt (CC0), Pixabay

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat der RULEMATCH Europe AG mit Sitz in Vaduz die Zulassung als Anbieterin von Kryptowerte-Dienstleistungen (Crypto-Asset Service Provider, CASP) nach den Vorgaben der europäischen MiCAR-Verordnung erteilt. Die Bewilligung ist seit dem 1. Juni 2026 wirksam.

Mit der Zulassung gemäß Artikel 63 der Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) erweitert die RULEMATCH Europe AG ihren regulatorischen Status im europäischen Kryptomarkt. Das Unternehmen ist unter der Registernummer FL-0002.734.664-4 in Liechtenstein eingetragen.

Die von der FMA erteilte Bewilligung umfasst mehrere zentrale Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte. Dazu gehört die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, eine Handelsplattform für Kryptowerte zu betreiben und Transferdienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten anzubieten.

Mit dem Inkrafttreten der MiCAR-Verordnung entsteht innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ein einheitlicher Rechtsrahmen für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen. Ziel der Regulierung ist es, den Anlegerschutz zu stärken, die Marktintegrität zu fördern und einheitliche Standards für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen zu schaffen.

Die Zulassung der RULEMATCH Europe AG unterstreicht die wachsende Bedeutung Liechtensteins als regulierter Standort für Unternehmen aus dem Bereich digitaler Vermögenswerte. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung der FMA, dass sich Marktteilnehmer zunehmend auf die neuen europäischen Vorgaben einstellen und ihre Geschäftsmodelle an die Anforderungen der MiCAR-Regulierung anpassen.

Für Kunden und Marktteilnehmer bedeutet die erteilte CASP-Lizenz, dass die betreffenden Dienstleistungen künftig innerhalb des geltenden europäischen Regulierungsrahmens erbracht werden dürfen und einer laufenden Aufsicht durch die zuständigen Behörden unterliegen.

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