In Bayern bleibt die Realität einfach bestehen: Legale Cannabis-Clubs sind erlaubt – legale Cannabis-Abgaben offenbar nicht.
Der neueste Fall kommt aus Grafenwöhr in der Oberpfalz. Dort wollte der Verein „Buds Collective e.V.“ endlich Marihuana an seine Mitglieder ausgeben – also genau das tun, was das Gesetz grundsätzlich zulässt. Doch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) funkte dazwischen. Ergebnis: Ausgabe erneut verboten.
Der Clubvorstand Christian Pschierer zeigte sich gegenüber dem BR frustriert: Man habe alles vorbereitet, Genehmigungen lägen vor, und dennoch habe das LGL am Vorabend Bedenken geäußert – und die Ausgabe gestoppt.
Ein klassischer Fall von „Am Ende entscheidet eben doch die Behörde, ob heute Cannabis-Tag ist.“
Der Knackpunkt aus Behördensicht: der Ort der Ausgabe
In einer E-Mail, die dem BR vorliegt, machte das LGL klar:
Pschierer würde sich strafbar machen, wenn er an diesem Ort Cannabis ausgibt.
Warum?
Laut Gesetz ist die Abgabe nur „innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigungen“ erlaubt.
Was das heißt:
Nur auf dem offiziell genehmigten Grundstück des Clubs, und nicht einen Zentimeter darüber hinaus.
„Buds Collective e.V.“ wollte jedoch eine nicht zulässige Ausgabestelle in Grafenwöhr nutzen.
Das LGL sieht darin eine Ordnungswidrigkeit, die mit 500 bis zu 30.000 Euro geahndet werden könnte.
Pschierer nennt das Ganze „Behördenwillkür“ – schließlich, so seine Darstellung, lägen die Genehmigungen vor.
Das Déjà-vu: Bayern erlaubt Cannabis-Clubs – aber offenbar nur theoretisch
Bayern hat inzwischen etwa acht Cannabis-Anbauvereinigungen zugelassen.
Doch eine legale Abgabe?
Die gab es nicht ein einziges Mal.
Stattdessen:
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Einsprüche,
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Baustopps,
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unverhoffte Kontrollen,
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und kreative Auslegungen des Gesetzes.
Das Ganze wirkt wie ein sportlicher Wettkampf der Frage:
„Wie verhindert man Cannabis-Ausgaben, ohne Cannabis generell zu verbieten?“
Fall Buttenheim: Die Baubehörde stoppt die erste Abgabe nach wenigen Tagen
Der Fall „Franken Cannabis“ in Buttenheim ist schon jetzt legendär – als Beispiel dafür, wie schnell ein Behördenapparat reagieren kann, wenn er wirklich will.
Der Verein war der erste in Bayern, der überhaupt Cannabis ausgegeben hatte.
Doch laut Behörden illegal.
Denn die Abgabe fand in einer landwirtschaftlichen Lagerhalle statt – genehmigt für Heu, Stroh, Traktoren, aber nicht für THC-haltige Blüten.
Die Baubehörde griff ein, erklärte den Vorgang für baurechtswidrig, und bescherte dem Verein eine juristische Niederlage.
Ergebnis: Aufgabe nach wenigen Tagen.
Fazit: Bayern sagt „Ja“ zur Theorie, „Nein“ zur Praxis
Die Lage erinnert zunehmend an ein absurdes Theaterstück:
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Cannabis-Clubs sind erlaubt.
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Cannabis anbauen dürfen sie.
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Cannabis besitzen dürfen sie.
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Cannabis abgeben dürfen sie … eigentlich.
Doch in der Praxis wird jede Abgabe durch irgendeine zuständige Stelle gestoppt:
mal die Gesundheitsbehörde,
mal die Baubehörde,
mal eine andere Abteilung, die vorher nicht einmal wusste, dass Cannabis existiert.
Es entsteht der Eindruck, dass Bayern lieber alles genehmigt, was niemals stattfindet, als klar zu sagen: „Wir wollen das nicht.“
Und während andere Bundesländer längst liefern, diskutiert man in Bayern weiter:
Wo genau darf ein Cannabis-Keks liegen, damit er nicht gegen Baurecht, Infektionsschutz oder die Staatsraison verstößt?